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5638 Suchergebnisse für "Städtebaulicher Vertrag"

Link zur Ressource: Genehmigung nach HBauO Begründung Die Abweichung berührt die Grundzüge der Planung nicht und ist städtebaulich vertretbar. Die Abweichung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

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Link zur Ressource: Genehmigung nach HBauO Folgende planungsrechtliche Befreiung wird nach § 31 Absatz 2 BauGB erteilt 3.1. für das Überschreiten der zulässigen Geschossfläche von 180 m² um 972 m² auf 18972 m². 54% Begründung Die Abweichung berührt die Grundzüge der Planung nicht und ist städtebaulich vertretbar. Die Abweichung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Belange unter nachstehenden Nebenbestimmungen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

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Link zur Ressource: Vorbescheid nach § 63 HBauO Folgende planungsrechtliche Befreiung wird nach § 31 Absatz 2 BauGB nicht erteilt 5.1. für das Überschreiten der Zahl der Vollgeschosse um 1 Vollgeschoss Begründung Die Abweichung berührt die Grundzüge der Planung nicht ist jedoch städtebaulich nicht vertretbar. Die städtebauliche Vertretbarkeit ist ein vorrangiges Kriterium der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen.

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Link zur Ressource: Genehmigung nach HBauO Die vergleichsweise geringfügige Überschreitung zeigt sich somit einfügungsverträglich und städtebaulich vertretbar. Die Grundzüge der Planung und nachbarrechtliche Belange werden nicht berührt.

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Link zur Ressource: Vorbescheid nach § 63 HBauO Folgende planungsrechtliche Befreiung wird nach § 31 Absatz 2 BauGB erteilt 4.1. für das Überschreiten der Zahl der Vollgeschosse von 3 Vollgeschossen um 1 Vollgeschoss zuzüglich Staffelgeschoss auf 4 Vollgeschosse zuzüglich Staffelgeschoss im südlichen Gebäudebereich für das straßenseitige Gebäude § 11 BPVO Begründung Die Erteilung der planungsrechtlichen Befreiung ist nach § 31 Abs. 2 BauGB städtebaulich vertretbar da in der Umgebung insbesondere südlich des Grundstücks ähnliche Baukörper nachweisbar sind.

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Wandsbek 83 Am Neumarkt Bebauungsplan Wohnungsbau Sportplatz Gewerbe Gutachten Landschaftsplanerischer Beitrag

Link zur Ressource: Akte: 000.00-04 In der Gesamtbeurteilung wird der Umweltzustand im Plangebiet und im angrenzenden Um feld mit Durchführung der Planung bei den gegebenen Vorbelastungen und unter Berück sichtigung der im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen sowie weiterer verbindlicher Regelungen im städtebaulichen Vertrag insgesamt nicht negativ verändert.

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Link zur Ressource: Genehmigung nach HBauO Tr an sp ar en z in H H ____________________________________________________________________________ H/WBZ/03561/2021 Seite 5 von 9 Begründung Die Abweichung für das Überschreiten der Baugrenze um 025 m bei einer Unterschreitung der in diesen Fällen geforderten Mindesthöhe um ca. 7 cm auf ca. 293 m berührt die Grundzüge der Planung nicht und ist städtebaulich vertretbar. Die Abweichung ist unter Würdigung nachbarlicher Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar. 7.

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Link zur Ressource: Vorbescheid nach § 63 HBauO Aus Sicht von SL handelt es sich bei der geplanten Erweiterung um eine städtebaulich verträgliche Ergänzung der Wohnanlage Die Planung stellt einen städtebaulich und stadtgestalterisch sinnvollen Abschluss der Gesamtanlage dar es verbleibt ausreichend Platz bis zur nördlich angrenzenden Bebauung auf den Flurstücken 6685 und 6686.

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Link zur Ressource: Vorbescheid nach § 63 HBauO Begründung Die Abweichung berührt die Grundzüge der Planung nicht und ist städtebaulich vertretbar. Die Abweichung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Belange unter nachstehenden Nebenbestimmungen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

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Link zur Ressource: Vorbescheid nach § 63 HBauO Begründung Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar. Nachbarliche Belange werden nicht berührt.  

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Tagesordnungspunkte: Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen; Genehmigung der Niederschrift; Fragestunde im Kerngebietsausschuss; Vorstellung der Planung Revitalisierung Spielplatz Weidenallee/Fettstraße (Gast: Vertreter des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes); Vorstellung der Kriminalstatistik (Gäste: Vertreter PK und LKA); Anträge; Aufenthaltsqualität im Quartier Lappenbergsallee/Langenfelder Damm erhöhen (I): Durchgangsverkehr minimieren, Verkehr beruhigen; Alternativantrag zu 21-2249: Schulwegsicherheit und Aufenthaltsqualität in Rellinger Straße und Lappenbergsallee erhöhen – Durchgangsverkehr verringern; Aufenthaltsqualität im Quartier Lappenbergsallee/Langenfelder Damm erhöhen (II): Bürgerinnen und Bürger umfassend beteiligen; Aufenthaltsqualität im Quartier Lappenbergsallee/Langenfelder Damm erhöhen (III): „Hammonia-Platz“ umgestalten; Verkehrssicherheit im Schulcluster erhöhen; Gustav-Falke-Straße: Chancen zur Entsiegelung nutzen – Grünpatenschaften stärken ; Benennung eines neuen Platzes zwischen Methfesselstraße und Lappenbergsallee nach Hertha und Simon Parnass; Lärmbelästigung durch Autoposer in der Grindelallee; Lärmbelästigung durch Autoposer in der Grindelallee, Grindelberg und Hoheluftchaussee; Alternativantrag zu Drs. 21-2356 - Vermeidbare Geräusch- und Emissionsbelastungen durch „Autoposing“ im Kerngebiet Eimsbüttel identifizieren und eindämmen; Sondermittel für den Hamburg-Harvestehuder Turnverein (HHT) für die Anschaffung einer Basketball-Wurfmaschine; Mitteilungen der/des Vorsitzenden; Sicherheit im Bezirk Eimsbüttel HA-Beschluss vom 15.07.2021 - Drs. 21-2169; Grünphase für Fußgänger verlängern bei der Anforderungsampel Bogenstraße/Gustav-Falke-Straße HA-Beschluss vom 12.08.2021 - Drs. 21-2227; Mitteilungen der Verwaltung; Sanierungsprogramm Hamburger Plätze; Teilbaumaßnahme Sanierung Allende-Platz - geänderte Schlussverschickung; Baubeginn Allende-Platz; Förderung des Radverkehrs - Bezirksroute B - Bundesstraße von An der Verbindungsbahn bis Rentzelstraße, 1. Planverschickung ; Verschiedenes;

Link zur Ressource: Sitzungsprotokoll (Druckversion) Für eine bessere Verträglichkeit zwischen Radverkehr und MIV bei Parkvorgängen wird in der Bundes straße das vorhandene Schräg- und Längsparken in beidseitiges Längsparken umgewandelt.

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Link zur Ressource: Genehmigung nach HBauO Die Erteilung ist städtebaulich vertretbar.Die Ausnahme ist gemäß B-Plan explizit vorgesehen.

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Link zur Ressource: Vorbescheid nach § 63 HBauO Das Vorhaben wird dahingehend als städtebaulich nicht vertretbar eingeschätzt. 6. Wird einem 3.

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Vertrag über die Aufstellung von Streustoffsilos auf öffentlichen Wegeflächen

Link zur Ressource: Akte: 741.1404-014 Mündliche Vereinbarungen sind für beide Vertragspartner nicht bindend. 2 Wird durch eine Änderung der Umfang der unter § 1 dieses Vertrages festgelegten Sondernutzung berührt so ist eine Änderung dieses Vertrages erforderlich

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  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
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Link zur Ressource: Vorbescheid nach § 63 HBauO Es handelt sich um eine Nachverdichtung auf einem Eckgrundstück. Aufgrund der städtebaulichen besonderen Situation und der Herstellung eines Gründaches sowie der Zusage entsprechend dem „Vertrag für Hamburg“ wird die Befreiung erteilt.

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Link zur Ressource: Akte: 620.015-01/48 § 4 Besondere Vorschriften für den Bereich der Grundstücksbewertung 1 Die Höhe der Gebühr für die Erstattung von Gutachten für sonstige Wertermittlungen und für sonstige Sachverständigen-Leistungen richtet sich nach dem im Gutachten ermittelten Grundstückswert oder dem Wert des Rechtes am Grundstück sowie der Schwierigkeitsstufe nach Absatz 1a. 1a Gutachten sind der Schwierigkeitsstufe zuzuordnen 1. bei Wertermittlungen a. von Erbbaurechten Nießbrauchs- und Wohnrechten und sonstigen Rechten sowie von entsprechend belasteten Grundstücken b. zur Vorbereitung oder Durchführung von Umlegungen städtebaulichen Entwicklungsverfahren und Verträgen sowie vorzeitigen Entlassungen aus städtebaulichen Sanierungsverfahren c. für steuerlichen Bewertungen soweit es sich nicht um bloße Verkehrswertermittlungen handelt d. von unterschiedlichen Nutzungsarten auf einem Grundstück e. von Spezialimmobilien wie Hotels Kinos f. mit Berücksichtigung von Schadensgraden oder Rohbauzuständen g. von nicht oder nicht mehr vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen h. von Immobilien die nicht mehr in der bisherigen Weise genutzt werden können oder sollen Konversionsimmobilien i. von Rohbauland oder Bauerwartungsland j. für Wertermittlungs- oder Qualitätsstichtage vor dem 1.

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Aktenplan Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, Stand: 06.01.2022

Link zur Ressource: Akte: 12.03-4/5 Juni 1960 mit bundesrechtlichen Ergänzungen Änderungen Aus- und Durchführungsbestimmungen Änderung grundsteuerlicher Vorschriften § 172 BBauG Übergangs- und Schlußvorschriften §§ 173-189 BBauG Weitere Rechtsgrundlagen des ehemaligen Reiches und des Bundes auf dem Gebiete des Bau- Wohnungs- und Siedlungswesens Rechtsgrundlagen des Bundes auf dem Gebiete Raumordnung Planung städtebauliche Ordnung Rechtsgrundlagen des Bundes auf dem Gebiete Tiefbau- und Ingenieurbauwesen insbesondere Verkehrsanlagen u.a.

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Link zur Ressource: Genehmigung nach HBauO Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar die Grundzüge der Planung sind nicht berührt.

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Link zur Ressource: Vorbescheid nach § 63 HBauO Der Verzicht auf den ursprünglich geforderten Teil-Rückbau hat keine negativen Auswirkungen in städtebaulicher Hinsicht. Auch geht hiervon keine Tr an sp ar en z in H H ____________________________________________________________________________ E/WBZ2/02415/2021 Seite 3 von 4 Vorbildwirkung aus da nur zwei Grundstücke im Planbereich ein Baufenster mit einer festgelegten GRZ und GFZ aufweisen und das zweite dieser beiden Grundstücke eine wesentlich geringere Grundstücksfläche hat.

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Link zur Ressource: Vorbescheid nach § 63 HBauO Folgende planungsrechtliche Befreiung wird nach § 31 Absatz 2 BauGB erteilt 2.1. für das Überschreiten der zulässigen Grundflächenzahl von 02 um 003 15% auf 023 § 19 BauNVO Begründung Die Abweichung für das Überschreiten der zulässigen Grundflächenzahl von 02 um 003 15% auf 023 § 19 BauNVO berührt die Grundzüge der Planung nicht und ist städtebaulich vertretbar. Die Abweichung ist unter Würdigung nachbarlicher Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

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