Datensatz
10.03.2025
Die Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 58 vom 8. Dezember 1998 (HmbGVBl. S. 321) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 58" wird der Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 Nummer 7 wird Satz 3 durch folgende Sätze ersetzt:
"Außerdem sind auf der mit "(a)" bezeichneten Fläche Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandels-betrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind auf der mit "(a)" bezeichneten Fläche Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Weiterhin sind auf der mit "(a)" bezeichneten Fläche Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Lagerbetriebe und Fuhrunternehmen nur ausnahmsweise zulässig."
Formate:
gml, pdf, html
Infrastruktur, Bauen & Wohnen
Verwaltung, Haushalt & Steuern
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