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83302 Suchergebnisse für "*"

Datensatz 09.08.2024

Bebauungsplan Horn 5 Hamburg

Der Bebauungsplan Horn 5 für das Plangebiet Horner Rampe - Westgrenze des Flurstücks 131 der Gemarkung Horn-Marsch - Horner Landstraße - Horner Brückenweg - Verlängerung der Nordgrenze der Straße Letzter Heller über das Flurstück 101 der Gemarkung Horn-Marsch bis zur Horner Rampe (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt.

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Datensatz 09.08.2024

Bebauungsplan Horn 7 Hamburg

Der Bebauungsplan Horn 7 für das Plangebiet Manshardtstraße - Speckenreye - Querkamp - Hermannstal (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 130) wird festgestellt.

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Datensatz 09.08.2024

Bebauungsplan Horn 8 Hamburg

Der Bebauungsplan Horn 8 für das Plangebiet Querkamp - Speckenreye - Legienstraße - Hermannstal (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 130) wird festgestellt.

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Friedrichshulder Weg - Nordgrenze des Flurstücks 3541 der Gemarkung Lurup - Elbgaustraße - Spreestraße

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siehe Originalplan

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Osdorf 22 vom 8. Juli 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 150) wird wie folgt geändert: 1. Der bisherige einzige Paragraph wird § 1. 2. Als § 2 wird angefügt: "§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1. In den Gewerbegebieten sind gewerbliche Freizeitein­richtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbah­nen), Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speise­ wirtschaften unzulässig. Satz 1 gilt nicht für einen 100 m tiefen Bereich, gemessen von der Straßenbegren­zungslinie Bornheide zwischen der südlichen Straßen­einmündung Brandstücken und der Straße Höner­ stücken. 2. Abweichend von Nummer 1 Satz 1 sind auf den Flur­ stücken 1094 und 1095 der Gemarkung Osdorf zwischen Rugenbarg und Brandstücken Einzelhandelsbetriebe zulässig, soweit sie ausschließlich mit Baustoffen, Werk­ zeugen und sonstigem Baubedarf sowie mit Blumen, Pflanzen, Gartengeräten, Gartenzubehör und Artikeln für den Gartenbedarf handeln oder solche Gegenstände lagern."

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Sinstorf 4 vom 2. Februar 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 48) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Sinstorf 4" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. § 2 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "2. In dem in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Weiherheide-Meckelfelder Weg-Landesgrenze-Südgrenzen der Flurstücke 498 (neu: 1331), 499 (neu: 1329), 311 (neu: 1327), 312, 313, 496, 314 bis 323 und 327 der Gemarkung Sinstorf werden die Festsetzungen für die westlich der Straße Höpengrund abzweigende rückwärtige öffentliche Erschließungsstraße mit 8 m Breite und Kehrenkopf sowie das Leitungsrecht von 5 m Breite zwischen dem Kehrenkopf und der Straße Weiherheide aufgehoben. Die ausgewiesenen Straßenverkehrsflächen für die Straßen Höpengrund und Kickbuschweg werden auf die Grenzen der für diese Straßen neu gebildeten Flurstücke 304 und 297 reduziert. Die aufgehobenen Straßenverkehrsflächen werden als nicht überbaubare Grundstücksflächen ausgewiesen. Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten angelegt werden."

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Steilshoop 5 vom 8. Juli 1969 (HmbGVBl. S. 153), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 501), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügten "Anlagen 1 und 2 zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Steilshoop 5" werden dem Gesetz hinzugefügt. 2. § 2 Nummer 8 erhält folgende Fassung: "8. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sons¬tigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

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Der Bebauungsplan Stellingen 10 für das Plangebiet Jütländer Allee - Vogt-Kölln-Straße - Wördemanns Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Stellingen 16 für den Geltungsbereich Kieler Straße - Düngelskamp - Olloweg - Bahnanlagen - Bundesautobahn - Wördemanns Weg - Rahlskamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Stellingen 19/Lokstedt 49 für das Gebiet von Hagenbecks Tierpark zwischen der Tierparkallee und den Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 321, 317) wird festgestellt. DerGeltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Hagenbeckstraße - Koppelstraße - Westgrenzen der Flurstücke 4311 (alt: 2446), 4423 (alt: 4090), 1166 und 1164 der Gemarkung Stellingen - Hagenbeckallee - über das Flurstück 439 (Tierparkallee), Westgrenzen der Flurstücke 4489 (alt: 4008), 4007 und 2841, Nordgrenzen der Flurstücke 2841 und 4489 (alt: 4008), über das Flurstück 4270 (Gazellenkamp), Westgrenzen der Flurstücke 2881, 2880 und 426, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2473, Ostgrenze des Flurstücks 426, über das Flurstück 423, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 429, über das Flurstück 428 der Gemarkung Stellingen - Deelwisch - Ostgrenzen der Flurstücke 208 (Deelwisch) und 4879 (alt: 1657 - Lokstedter Grenzstraße), Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 4539 (alt: 3886 und 3887) und 3467, Ostgrenzen der Flurstücke 3469, 3471 und 4877 (alt: 3891) der Gemarkung Lokstedt - Koppelstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 4252 (alt: 3706), 4254 (alt: 3872), 4257 (alt: 3481) und 4247 (alt: 3744), Südgrenzen der Flurstücke 4247 (alt: 3744), 4249 und 4246 (alt: 4167) der Gemarkung Stellingen.

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Der Bebauungsplan Stellingen 23 für das Gebiet südöstlich der Gutenbergstraße zwischen der Bahntrasse und der Warnstedtstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Gutenbergstraße - Warnstedtstraße - Südostgrenze des Flurstücks 1599, Südgrenze des Flurstücks 4455, Südostgrenzen der Flurstücke 4066 und 1956, über die Flurstücke 4419, 3560 und 4521 (Bahnanlagen), Südwestgrenze des Flurstücks 4521 (Bahnanlagen), über das Flurstück 2180 (Försterweg), Nordgrenze des Flurstücks 2180 (Försterweg), über die Flurstücke 3560 und 4419 (Bahnanlagen), Nordostgrenze des Flurstücks 4419 (Bahnanlagen), Nordgrenze des Flurstücks 1922, über das Flurstück 1996 (Gutenbergstraße), West- und Nordgrenze des Flurstücks 1996 der Gemarkung Stellingen.

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Der Bebauungsplan Stellingen 33 für den Geltungsbereich Basselweg - Hagenbeckallee - Ostgrenzen der Flurstücke 1163, 1162, 1155 und 1173 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde - Koppelstraße - über das Flurstück 1155 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde zur Tierparkallee - Südgrenzen der Flurstücke 1148 und 1150 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Stellingen 51/Lokstedt 51 für den Geltungsbereich zwischen der Högenstraße im Westen und U-Bahntrasse, Julius-Vosseler-Straße und Lenzweg im Osten sowie zwischen der Koppelstraße im Norden und dem Brehmweg im Süden (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 321/317) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenzen der Flurstücke 1255 (Högenstraße), 3629, 3625 und 3622, über das Flurstück 2481 (Spannskamp), Westund Nordgrenze des Flurstücks 4170, Nordostgrenze des Flurstücks 2504, Nordost- und Westgrenze des Flurstücks 4180, Westgrenze des Flurstücks 2399, Südwest-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3329, Nordgrenze des Flurstücks 2426, über das Flurstück 2481 (Spannskamp), West-, Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 1273, Nordgrenzen der Flurstücke 1274, 1277, 1278, 2392, 2393, 1279, 2188, 2213 und 1281, Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 1280 der Gemarkung Stellingen - Hagenbeckstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 4323 und 4244, Ostgrenze des Flurstücks 4323 der Gemarkung Stellingen - über das Flurstück 4429 (Bahnanlagen), Nordgrenze des Flurstücks 1909 der Gemarkung Lokstedt - Julius-Vosseler-Straße - Lenzweg - Brehmweg - West- und Südgrenzen des Flurstücks 3214 der Gemarkung Stellingen - Hagenbeckstraße - Brehmweg - über das Flurstück 1255 (Högenstraße) der Gemarkung Stellingen.

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Der Bebauungsplan Stellingen 7 für den Geltungsbereich Melanchthonstraße - Johann-Wenth-Straße - Kieler Straße - Gutenbergstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 10 für das Plangebiet Neuenfelder Straße - Zur Guten Hoffnung - Brackstraße - Bahnanlagen - Südgrenze des Flurstücks 2749 der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 16 für den Geltungsbereich Wilhelmsburger Reichsstraße - Rotenhäuser Straße - Rubbertstraße - über die Flurstücke 1654, 2070, 1651, 2095, 2072 (Dratelnstraße), Ostgrenze des Flurstücks 2095, über das Flurstück 2072 (Dratelnstraße), Ostgrenzen der Flurstücke 2086, 2084, 2088 bis 2092, 361/1, 2093, 2094 der Gemarkung Wilhelmsburg - Neuenfelder Straße - Mengestraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 23 für den Geltungsbereich Georg-Wilhelm-Straße - Reinstorfweg - über die Flurstücke 2041 und 2040 der Gemarkung Wilhelmsburg - Remstorfweg - Mengestraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 24 für den Geltungsbereich Wilhelm-Strauß-Weg - Krieterstraße - Algermissenstraße - über das Flurstück 5760, Nordgrenze des Flurstücks 2750, über das Flurstück 5427, Südgrenzen der Flurstücke 5427 und 5420, über die Flurstücke 2756 und 5420, Westgrenzen der Flurstücke 5420, 2750, 5794, 5427 und 2164, über das Flurstück 2164 der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 3 für das Plangebiet Schmidtkanal - von hier über die Flurstücke 1992, 1995 und 1993 der Gemarkung Wilhelmsburg zur Wilmansstraße - Georg-Wilhelm-Straße - Ziegelerstraße - Peter-Beenck- Straße - von hier über die Flurstücke 3257, 3229, 3230 und 3233 der Gemarkung Wilhelmsburg bis Kuckuckshorn - Georg-Wilhelm-Straße - Trettaustraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.

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