Erschließung gem. B-Plan Alsterdorf 22 / Winterhude 22: Busbetriebshof der Hamburger Hochbahn im Gleisdreieck Straßenbaumaßnahme Tessenowweg von der Hebebrandstraße bis zum Berufsschulplatz
Vorstellung der Maßnahme
Link zur Ressource:Drucksache 20-4721 (Onlinekontext)
Die Finanzierung und Umsetzung der gesamten Erschließungsmaßnahme erfolgt durch die Hamburger Hochbahn AG auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Die Maßnahme wird dem Ausschuss von Vertretern des beauftragten Ingenieurbüros vorgestellt.
Link zur Ressource:Drucksache 21-3158.1 (Onlinekontext)
Gleichzeitig ist mit der Stiftung kurzfristig ein Vertrag auszuarbeiten und abzuschließen in dem die Schenkung der Skulptur geregelt wird. 4.
Magistralengutachten in Hamburg-Nord für die Hamburger Straße vom Mundsburger Damm bis Bramfelder Chaussee (Bezirksgrenze) II
Große Anfrage Nr. 04/2017 der CDU-Fraktion
Link zur Ressource:Drucksache 20-4632 (Onlinekontext)
Siehe hierzu http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/vertrag-ueber-die-erstellung-eines-gutachtenszur-untersuchung-der-magistrale-vom-mundsburger-d 3.
Finanzielle Sprünge oder kleine Brötchen?
Große Anfrage Nr. 03/2017 von der CDU-Fraktion
Link zur Ressource:Drucksache 20-4577 (Onlinekontext)
Hierzu zählen u.a. die Einrichtung der Dienstleistungszentren KUZ SDZ. und WBZ aber auch Maßnahmen wie "Hamburg wächst" "Bündnis für den Radverkehr" "Vertrag für Hamburg" und die Einsparvorgaben des Rot-Grünen Senats mit der Zielgröße von 250 Mitarbeitern pro Jahr.
Link zur Ressource:Genehmigung nach HBauO
Das Bezirksamt Altona hat mit dem Antragsteller einen städtebaulicher Vertrag zur Sicherung von Ersatzwohnraum abgeschlossen.
Gute und sichere Zuwegung von der Wellingsbütteler Landstraße 43a
zum V.f.W. Oberalster, Sportplatz des Bezirks Hamburg- Nord und
zum Alsterwanderweg
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses
Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel
Link zur Ressource:Drucksache 20-4750 (Onlinekontext)
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu ermitteln welche Parkflächenbedarfe in Abhängigkeit zu den aktuellen vertraglichen Nutzungen der Einrichtungen tatsächlich vorhanden sind. 3.
Tagesordnungspunkte: Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigung; Genehmigung der Niederschrift; Bürgerfragestunde; "Switchh am Bahnhof Schlump - Vorstellung der Ergebnisse und Standortempfehlung" (Votum wird erbeten) (Gäste: Vertreter der Hamburger Hochbahn AG und des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes); Keine Einrichtung eines switchh-points in der Gustav-Falke-Straße; Switchh-Point Schlump: Baulastbefreiung des HSB-Parkplatzes zur Nutzung als Switchh-Standort; Vorstellung der Pläne des 2. Abschnitts der Alsterfahrradachsen (Gäste: Vertreter des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer und des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes); Anträge / Vorlagen der Verwaltung; Sondermittel für den HEBC Hamburg e.V.; Mitteilungen der Verwaltung; Mitteilungen der Vorsitzenden; Verschiedenes; Genehmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil); Bau- und Vorbescheidsanträge (nichtöffentlicher Teil); Anträge / Vorlagen der Verwaltung (nichtöffentlicher Teil); Baumfällgenehmigung Moorkamp in öffentlicher Sitzung beraten; Mitteilungen der Verwaltung (nichtöffentlicher Teil); Mitteilungen der Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil); Verschiedenes (nichtöffentlicher Teil);
Link zur Ressource:Sitzungsprotokoll (Druckversion)
Er könne aber sagen dass diese Variante aus baurechtlichen und vertraglichen Gründen ausscheide. Herr Gutzeit vertritt die Meinung dass die Abgabe eines Votums nicht möglich sei solange offene Anträge zu dem Thema vorliegen.
Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag (zu Drs. 20-2919) betr. Pilotprojekt "Freizeitspaß und Qualität für Harburgs Kinder"
Link zur Ressource:Drucksache 20-2956.01 (Onlinekontext)
Um außerplanmäßig Abhilfe zu schaffen hat die Koalition in den Vertrag für diese Legislaturperiode das Pilotprojekt "Freizeitspaß und Qualität für Harburgs Kinder" aufgenommen und vor Vertragsschluss die Zustimmung des Senats und der ihn tragenden Bürgerschaftsfraktion zur Umsetzung erhalten.
Antwort zur kleinen Anfrage NEUE LIBERALE betr. Sozialstabilisierenden Durchmischungsgrad beim Übergang von öffentlicher Unterbringung zu regulärer Wohnnutzung in Harburg sichern
Link zur Ressource:Drucksache 20-2973.01 (Onlinekontext)
Nur möglichst viele erfahrene Anbieter gemeinsam verfügen über langjähriges know how auf dem Hamburger Wohnungsmarkt und eigene Bestands-Portfolios welche die Integrationschancen durch Belegungssteuerungen im gesamten Stadtgebiet deutlich verbessern könnten sofern auch ein hoher Durchmischungsrad vertraglich vereinbart würde. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung 1.
Antwort zur Anfrage AfD betr. Fahrradstation Harburger Bahnhof II
Link zur Ressource:Drucksache 20-3083.01 (Onlinekontext)
Warum hat die Bahn in Bezug auf die Realisierung einer Fahrradstation zwischen den Gleisen 3 und 4 erst nach einem Jahr geantwortet a Warum wurde eine Realisierung an diesem Standort zwischen den Gleisen 3 und 4 offenbar erneut geprüft und wer hat dieses aus welchen Gründen veranlasst bWann fanden Prüfungen im vorherigen Zeitraum statt und wer hat diese in Auftrag gegeben c Aus welchen Gründen befürworten das Bezirksamt Planer und BSU den Mittelbahnsteig Gleis 3 und 4 2. Welche vertraglichen Hürden sprechen gegen eine Nutzung der Tiefgarage Expressguthalle als Fahrrad-Parkhaus bzw.
Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Planungsrechtliche Sicherung Pflegestandort Heimfeld
Link zur Ressource:Drucksache 20-3026.01 (Onlinekontext)
Die Notwendigkeit der Evokation begründet sich in der Dringlichkeit der planungsrechtlichen Sicherung der Grundstücke im Hinblick auf den Ablauf vertraglicher Nutzungsbindungen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen BSW hat deshalb für die Flächen unmittelbar Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des geltenden Planrechts erlassen woraufhin der Senat in seiner Sitzung am 04.
Sachstand der Umsetzung der Bürgerverträge - LOB
Mitteilungsdrucksache des Amtes
Link zur Ressource:Drucksache 20-3987 (Onlinekontext)
Ziffer 8. entfällt da diese Ziffer wortgleich mit Ziffer 5 des Vertrages ist. Ziffer 9. Dimensionierung der Belegungskapazität Notkestraße 25 auf max. 650 Unterbringungsplätze ist erledigt Derzeit sind dort 634 Personen untergebracht einige Familien konnten inzwischen mit eigenem Wohnraum versorgt werden die Belegung soll durch Einzelpersonen Anfang April wieder auf Gesamtkapazität von 650 erhöht werden.
Antwort zur Anfrage AfD betr. Vorlage der Verwaltung zum Stadtplanungsausschuss vom 26.06.17, TOP 8
Link zur Ressource:Drucksache 20-3058.01 (Onlinekontext)
Vorlage der Verwaltung zum Stadtplanungsausschuss vom 26.06.17 TOP 8 Sachverhalt Das im Betreff genannte Papier stellt die Absicht der Verwaltung dar zu dem gegenständlichen Bauvorhaben vorbehaltlich der Erteilung der notwendigen planungsrechtlichen Befreiungen einen städtebaulichen Vertrag abschließen zu wollen. Ziel dieses Vertrags sei u.a. mindestens 30% der Nutzfläche für öffentlich geförderten Wohnraum bereitzustellen.
Öffentlich-rechtliche Unterbringung (ÖrU) Lise-Meitner-Park
Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.07.2017
Link zur Ressource:Drucksache 20-3929 (Onlinekontext)
Bei der vom Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge ZKF vorgestellten Planung der Reduzierung wurde davon ausgegangen dass sich diese auf die Verminderung von Lärm und der besseren nachbarschaftlichen Verträglichkeit richtet. Derzeit werden unterschiedliche Belegungskonzepte geprüft da weiterhin eine wirtschaftliche Nutzung des Standortes auch bei der Reduzierung der Platzzahl gewährleistet sein muss.
EVB-IT Dienstvertrag zwischen dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) und Dataport Altenholz
Link zur Ressource:Akte:11.47-9/30-2/03
IIIO II EVB-IT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 41/501 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V11519/2610000 cl3 tsport Seite 1 von 7 Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen | Zwischen Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg - im Folgenden „Auftraggeber“ genannt - und Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts Alten holzer Straße 10 -14 24161 Altenholz - im Folgenden „Auftragnehmer" genannt- wird folgender Vertrag geschlossen 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt-ZVertragsbezeichnung Bereitstellung und Betrieb der Infrastruktuf und Technisches Verfahrensmanagement des Verfahrens Bild- datenbank im Rechenzentrum '12 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden [3 nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 S zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 in Höhe von 32.22731 € jährlich zuzüglich Reise- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart - vergütet. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile - dieser Vertrag Seiten 1 bis 7 mit Anlagen Nr. 1 2a 2b 3a 3b 4 und 5 - Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport AGV in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung s. 11.1 - Dataport Datenschutz-Leitlinie über technische und organisatorische Maßnahmen bei der Datenverarbei- tung im Auftrag s. 111 - Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen EVB-IT Dienstleistung in ■ der bei Vertragsschluss geltenden Fassung - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B VOL/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung j 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Altona muss sauberer werden - keine verdreckten und besprühten Verteilerkästen der deutschen Post und Telekom im Rahmen von Sondernutzungen
Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.02.2017
Link zur Ressource:Drucksache 20-3807.1 (Onlinekontext)
In Ergänzungsverträgen wurde zudem festgehalten dass die Sondernutzerinnen zentrale Kontaktadressen bereitstellen die Meldungen über beschädigte oder verschmutzte Anlagen entgegennehmen und eine Beseitigung der gemeldeten Zustände innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist sicherstellen. Zur Verbesserung der Umsetzung der vertraglichen Pflichten wird die BWVI – bei Bedarf in Abstimmung mit den Bezirksämtern – auf die Vertragspartnerinnen zugehen um Verbesserungen im Sinne des Beschlusses zu erreichen.
Link zur Ressource:Akte:FB2a.809.13-25/4
Der Vertrag ist somit wirksam. Mit freundlichen Grüßen Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde 2 1 1 EVB-IT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V11378/2900000 Seite 1 von 6 Vertrag Über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Z\A/ischen Finanzbehörde Gänsemarkt 36 20354 Hamburg - im Folgenden „Auftraggeber“ genannt - und Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Straße 10-14 24161 Altenholz - im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt- \A/ird folgender Vertrag geschlossen 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt-ZVertragsbezeichnung PoC SAML Authentifizierung für Zuvex 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers \werden S nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 □ zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 zuzüglich Reise- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart - vergütet.
Link zur Ressource:Akte:FB2a.809.13-25/4
Der Vertrag ist somit wirksam. Mit freundlichen Grüßen Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Abteilung für E-Government und IT-Steuerung 2 1 1 EVB-IT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V11737/2900000 Seite 1 von 6 Vertrag Über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Z\A/ischen Finanzbehörde Gänsemarkt 36 20354 Hamburg - im Folgenden „Auftraggeber“ genannt - und Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Straße 10-14 24161 Altenholz - im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt- \A/ird folgender Vertrag geschlossen 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt-ZVertragsbezeichnung Pflege und Wartung des Fachverfahrens Zuvex Passw/ort Seif Service im GovernmentGatew/ay 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers \werden □ nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 ^ zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 zuzüglich Reise- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart - vergütet.