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8237 Suchergebnisse für "*"

Der Bebauungsplan Borgfelde 8 für den Geltungsbereich Ausschläger Weg - Eiffestraße - Grevenweg - Mittelkanal (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 120) wird festgestellt.

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Bezirk: Harburg, Stadtteil: Harburg, Ortsteil: 701, Planbezirk: Eißendorfer Straße

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Der Bebauungsplan Harburg 23 für den Geltungsbereich Harburger Ring-über die Flurstücke 3444, 3448, 3442, 2770 und 2769 der Gemarkung Harburg-Goldtschmidtstraße-über die Flurstücke 2761, 3423 (Lauterbachstraße) und 2704 der Gemarkung Harburg-Goldtschmidtstraße-Buxtehuder Straße-Hannoversche Straße-Moorstraße-Wilstorfer Straße- Südostgrenze des Flurstücks 2134 der Gemarkung Harburg-Eddelbüttelstraße-Krummholzberg-Lüneburger Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.

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Bezirk: Schnelsen, Stadtteil: -, Ortsteil: 102, Planbezirk: Heidhörn, jetzt Herzog-Alf-Weg

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Die Verordnung über den Bebauungsplan Eppendorf 7 vom 20. Dezember 1977 (HmbGVBl. S.417) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Eppendorf 7" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 2 angefügt: "2. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich nördlich der Osterfeldstraße gilt: 2.1 In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). 2.2 Auf der mit "A" bezeichneten Fläche sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. 2.3 Entlang der Osterfeldstraße wird auf einer 5 m breiten Fläche nördlich der Straßenbegrenzungslinie Straßen-verkehrsfläche festgesetzt. Die Straßenbegrenzungslinie wird entsprechend nach Norden verschoben. 2.4 Für die Erschließung der Flächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.

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Der Bebauungsplan Langenhorn 49 für den Geltungsbereich Langenhorner Chaussee-Nordgrenzen der Flurstücke 4264 und 4265 der Gemarkung Langenhorn-Reekamp-Eberhofweg-Nordgrenze des Flurstücks 343 der Gemarkung Langenhorn- Bahnanlagen-über das Flurstück 5557 der Gemarkung Langenhorn-Tangstedter Landstraße-Krohnstieg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Lohbrügge 59 für den Geltungsbereich Steinbeker Hauptstraße - Billstedter Hauptstraße - Nordgrenze der Bergedorfer Straße - Am Langberg - Bergedorfer Straße - Ostgrenze des Flurstücks 270, über das Flurstück 270 der Gemarkung Boberg - Radweg - Südgrenze Radweg - Unterberg - Billstedter Hauptstraße (Bezirk Bergedorr, Ortsteil 601) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Schnelsen 38 für das Gebiet nördlich und südlich der Halstenbeker Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Brummerskamp - Halstenbeker Straße - Wogenmannsburg - Hogenfelder Straße - Bahnanlagen - Halstenbeker Straße - Holsteiner Chaussee - Eidelstedter Brook - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3055 (Brummerskamp), Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 3055 und 6473 der Gemarkung Schnelsen.

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Die Verordnung über den Bebauungsplan Finkenwerder 1 vom 30. März 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungs-blatt Seite 67) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Finkenwerder 1" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.In § 2 werden folgende Nummern 7 bis 10 angefügt: "7. Im Bereich des Flurstücks 4100 (ehemaliges Flurstück 910 teilweise) der Gemarkung Finkenwerder Nord wird die Festsetzung ¿Oberirdische Bahnanlagen (Hafenbahn)" in allgemeines Wohngebiet mit einer Bebaubarkeit von maximal vier Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschoßflächenzahl von 1,2 umgewandelt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). 8.Zwischen dem Friedhofseingang und der Bahnanlage sowie zwischen Finkenwerder Landscheideweg und Harlinger Landweg ist auf dem Flurstück 4100 in dem in der Anlage bezeichneten Bereich jeweils ein Gehrecht festgesetzt. Das Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. 9.Entlang der Bahntrasse im östlichen Plangebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 10. Für die Erschließung des Flurstücks 4100 sind noch örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 11. April 1995 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 85), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt

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Der Bebauungsplan Billstedt 29 für das Plangebiet Legienstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1473 bis 1464 der Gemarkung Schiffbek - Hauskoppel - Kreuzkirchenstieg - Ostgrenze des Flurstücks 1511 der Gemarkung Schiffbek - Billstedter Hauptstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 7 für den Geltungsbereich Palmaille - Breite Straße - Ostgrenzen der Flurstücke 676 und 678 der Gemarkung Altona-Südwest - De-Voß-Straße - Große Elbstraße - Westgrenzen der Flurstücke 1143, 1129 und 1123 der Gemarkung Altona-Südwest (Bezirk Altona, Ortsteile 201, 202) wird festgestellt.

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§ 2 Nummer 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Allermöhe 17 / Bergedorf 62 vom 9. November 1977 (Ham-burgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 355) erhält folgende Fassung: "2. In den Wohngebieten mit einer Dachneigung von höchstens 45 Grad darf die Firsthöhe der Gebäude 10,5 m über Normalnull nicht überschreiten."

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Der Bebauungsplan Hoheluft-Ost 6 für den Geltungsbereich Löwenstraße von Eppendorfer Weg bis Lehmweg einschließlich südlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Eppendorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 401) wird festgestellt.

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Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Bergedorf, Curslack, Ortsteil: 603, 604, Planbezirk: Schleusengraben - Curslacker Neuer Deich

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Der Bebauungsplan Billwerder Ausschlag 7 für den Geltungsbereich Billstraße - Billhorner Deich - Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 133) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 62 für den Geltungsbereich zwischen Hörgensweg, Bundesautobahn A 23 und Holsteiner Chaussee (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hörgensweg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3668 (Bundesautobahn A 23), Nordgrenze des Flurstücks 3049, über das Flurstück 960 der Gemarkung Eidelstedt (Bahnanlagen der AKN) - Bundesautobahn A 23 - Holsteiner Chaussee - Südgrenze des Flurstücks 6358 (alt: 947 - Hörgensweg) der Gemarkung Eidelstedt.

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Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 44 für das Gebiet östlich Pepermölenbek zwischen Hamburger Hochstraße und Breite Straße (Bezirk Altona, Ortsteil 201) wird festgestellt. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Pepermölenbek - Hamburger Hochstraße - Ost-und Südgrenze des Flurstücks 535, Ostgrenze des Flurstücks 534 der Gemarkung Altona-Südwest - Lange Straße - Ostgrenze des Flurstücks 1956 der Gemarkung Altona-Südwest - Pinnasberg - über das Flurstück 2121, Südgrenzen der Flurstücke 2121 und 581 der Gemarkung Altona-Südwest-St. Pauli Fischmarkt - Breite Straße.

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Der Bebauungsplan Eilbek 10 für den Geltungsbereich Papenstraße-Westgrenze des Flurstücks 242 der Gemarkung Eilbek- Wandsbeker Chaussee-Hammer Steindamm-Hasselbrookstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 503 und 504) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Poppenbüttel 24 für den Geltungsbereich Poppenbüttler Landstraße-Kritenbarg-Wentzelplatz-über das Flurstück 1576 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Hamm-Mitte 3 für das Plangebiet Grevenweg-Eiffestraße-Luisenweg-Mittelkanal (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 125) wird festgestellt.

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