Das BMF-Schreiben erläutert, in welcher Höhe Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei betrieblich und beruflich veranlassten Reisen ins Ausland ab 01. Januar 2021 steuerlich berücksichtigt werden können.
Das BMF-Schreiben enthält Regelungen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen. Es ergänzt die Regelungen des AEAO zu § 90 und zu § 162 insbesondere in Bezug auf Auslandssachverhalte und grenzüberschreitende Sachverhalte.
GwG in der Fassung vom 23.06.2017, zuletzt geändert durch ART 269 der VO vom 19.06.2020 (BGBl. I. S. 1328) mit Gültigkeit ab 01.11.2020. Ersetzt VO vom 01.02.2019. Im Übrigen vgl. EU-Richtlinie 2018/843.
Es wird - auch anhand einer Tabelle - erläutert, welche Auswirkungen die Steuerklassenwahl der Ehegatten/Lebenspartner auf die Höhe des Nettolohns hat.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der
Länder gelten für die Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen/Steuererklärungen zur
beschränkten Steuerpflicht bei der Überlassung von in inländischen Registern eingetragenen
Rechten die Regelungen dieses BMF-Schreibens.