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Der Bebauungsplan Eidelstedt 29 für den Geltungsbereich Rungwisch vom Straßenkreuz Rungwisch/Duvenacker - Niendorfer Gehege - Dörpsweg zur Westgrenze des Flurstücks 1275 sowie Niendorfer Gehege zu den Ostgrenzen der Flurstücke 1064 und 1223 und Dörpsweg zu den Südgrenzen der Flurstücke 1236 und 3429 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 30 vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 289), geändert am 1. Dezember 1997 (HmbGVBl. S. 524), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 30" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 9 angefügt: "9. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 30 gilt: 9.1 Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und deren Fläche nicht mehr als 20 vom Hundert der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche beträgt. 9.2 Entlang des Rungwisch sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichen-der Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. 9.3 Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. 9.4 Abweichend von Nummer 3 gilt für das Mischgebiet nördlich des Rungwisch folgende Festsetzung: Entlang der Holsteiner Chaussee sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird."

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 30 für den Geltungsbereich östlich Holsteiner Chaussee zwischen Oortskamp und Eidelstedter Dorfstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Holsteiner Chaussee-Oortskamp-Wiebischenkamp-Rungwisch-über das Flurstück 1276, Ostgrenze des Flurstücks 3441 der Gemarkung Eidelstedt-Eidelstedter Dorfstraße-Kieler Straße-Eidelstedter Platz.

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 31 für den Geltungsbereich nördlich Güterumgehungsbahn, zwischen Kieler Straße und Bundesautobahn (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kieler Straße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 5760, Nordgrenze des Flurstücks 4886, West- und Nordgrenze des Flurstücks 4844, über das Flurstück 1176 (Eidelstedter Dorfstraße), Nordgrenzen der Flurstücke 1177, 5079 und 6186 (neu: 6618), West- und Nordgrenze des Flurstücks 4376 (Steinwiesenweg), über das Flurstück 4376, Ostgrenze des Flurstücks 4376, über das Flurstück 4376, Nordgrenze des Flurstücks 6186 (neu: 6618), über das Flurstück 6186 (neu: 6618), Nordgrenze der Flurstücke 3533 und 3260, Ostgrenzen der Flurstücke 3260 und 1172 der Gemarkung Eidelstedt - Ostgrenze des Flurstücks 99 der Gemarkung Stellingen - Güterumgehungsbahn - über das Flurstück 98, Südgrenze des Flurstücks 98 der Gemarkung Stellingen - Südgrenze des Flurstücks 1418 (Olloweg) der Gemarkung Eidelstedt.

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 35 für den Geltungsbereich Baumacker - Heidacker - Dallbregen - Hellasweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 40 für den Geltungsbereich Furtweg-Elbgaustraße-Wischhofsweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 5/Bahrenfeld 28 für den Geltungsbereich Schnackenburgallee - über das Flurstück 1761 der Gemarkung Bahrenfeld zur Sylvesterallee - Mühlenau - Farnhornstieg - Binsbarg - Ottensener Straße - Grenze der Gemarkung Eidelstedt - Hogenfeldweg - über das Flurstück 2422 der Gemarkung Ottensen zur Schnackenburgallee (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320, und Bezirk Altona, Ortsteile 215 und 216) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 50 für den Geltungsbereich Reichsbahnstraße - Ottostraße - Bollweg - Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.

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Die 2. Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 53 betrifft die als Gewerbe- und Mischgebiete festgesetzten Bereiche an der Kieler Straße, Elbgaustraße und am Niekampsweg/Antonie-Möbis-Weg.

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 53 für den Geltungsbereich Elbgaustraße - Niekampsweg - Bahnanlagen - Pinneberger Chaussee - Südostgrenzen der Flurstucke 1543 /und 1544 der Gemarkung Eidelstedt - Lohkampstraße - Nordwestgrenzen der Flurstücke 2693 und 1545 der Gemarkung Eidelstedt - Pinneberger Chaussee - Nordgrenze des Flurstücks 1479 der Gemarkung Eidelstedt - Eidelstedter Platz - Kieler Straße - Südgrenze des Flurstücks 4335 der Gemarkung Eidelstedt - Wendrichstraße - Südgrenze des Flurstücks 1325 der Gemarkung Eidelstedt - Mühlenau - Jaarsmoorgraben bis Wiebelstraße - Westgrenze des Flurstücks 3469, Südgrenzen der Flurstücke 145S, 3769 und 1648 der Gemarkung Eidelstedt - Wischhofsweg - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1625,Südgrenze des Flurstücks 1628, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4112, über das Flurstück 4328 der Gemarkung Eidelstedt - Furtweg - über das Flurstück 1776 der Gemarkung Eidelstedt - Mesterfeldweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 60 für den Geltungsbereich Wurtkamp - Steinwiesenweg - Nordgrenze des Flurstücks 4375, Westgrenze des Flurstücks 4373 der Gemarkung Eidelstedt - Steinwiesenweg - Niendorfer Gehege - Bundesautobahn Hamburg-Flensburg - Südgrenzen der Flurstücke 3498, 1188, 3481, 1189, über die Flurstücke 1178 und 3834, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1193 der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 62 für den Geltungsbereich zwischen Hörgensweg, Bundesautobahn A 23 und Holsteiner Chaussee (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hörgensweg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3668 (Bundesautobahn A 23), Nordgrenze des Flurstücks 3049, über das Flurstück 960 der Gemarkung Eidelstedt (Bahnanlagen der AKN) - Bundesautobahn A 23 - Holsteiner Chaussee - Südgrenze des Flurstücks 6358 (alt: 947 - Hörgensweg) der Gemarkung Eidelstedt.

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 63/Schnelsen 78 für den Geltungsbereich nördlich der Anschlußstelle Hamburg-Eidelstedt der Bundesautobahn A 23 zwischen Holsteiner Chaussee und Schnellbahnlinie (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 319 und 320) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Eidelstedter Brook - Holsteiner Chaussee - Bundesautobahn - Schnellbahnlinie.

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 68 für den Geltungsbereich zwischen der Holsteiner Chaussee, der Straße Deepenbrook, den Bundesautobahnen A 7 und A 23 (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Holsteiner Chaussee-Nordgrenzen der Flurstücke 6371 und 2560 (Deepenbrook), Ostgrenzen der Flurstücke 2560, 6371, 6022 und 6931, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6018, über die Flurstücke 6523, 6522 (Lüttendeel) und 4923, Südgrenzen der Flurstücke 6522 und 6519 (Holsteiner Chaussee) der Gemarkung Eidelstedt.

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 8 für den Geltungsbereich Niekampsweg-über die Flurstücke 1558 und 1557 der Gemarkung Eidelstedt - Lohkampstraße - Westgrenze des Flurstücks 1542 der Gemarkung Eidelstedt - Pinneberger Chaussee - Eidelstedter Platz - Kieler Straße - Elbgaustraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eilbek 10 für den Geltungsbereich Papenstraße-Westgrenze des Flurstücks 242 der Gemarkung Eilbek- Wandsbeker Chaussee-Hammer Steindamm-Hasselbrookstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 503 und 504) wird festgestellt.

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Eilbek 13 für den Geltungsbereich nördlich der Schellingstraße und westlich der Maxstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 502) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Maxstraße - Schellingstraße - West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 547, Nordgrenzen der Flurstücke 842 und 442 der Gemarkung Eilbek.

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Der Bebauungsplan Eilbek 14 für den in der Anlage durch eine durchgehende schwarze Linie umgrenzten Geltungsbereich zwischen dem Eilbeker Weg, der Maxstraße und beiderseits der Schellingstraße in Eilbek (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 502) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Eilbeker Weg - Maxstraße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 444, Südgrenzen der Flurstücke 87 und 84, Ostgrenze des Flurstücks 543 - Schellingstraße - Maxstraße - Südgrenzen der Flurstücke 426, 2455, 694, 556, 469, 555, 306, 451, 661, 450, 449, 448, 441 und 458, Westgrenzen der Flurstücke 458, 548, 549 und 343 der Gemarkung Eilbek.

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Der Bebauungsplan Eilbek 3 für das Plangebiet Hammer Steindamm-Pappelallee-Bahnanlagen (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 504) wird festgestellt.

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Eilbek 4/Wandsbek 20 vom 29. März 1968 (HmbGVBl. S. 62), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 500), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 4/Wandsbek 20" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

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