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3214 Suchergebnisse für "*"

Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Borgfelde, Hamm-Mitte, Ortsteil: 120, 125, Planbezirk: Eiffestraße

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Der Bebauungsplan Lokstedt 50 für das Gebiet Julius-Vosseler-Straße - Döhrnstraße - Emil-Andresen-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Schnelsen 29 für das Plangebiet Umgehungsstraße Schnelsen von der Südgrenze des Flurstücks 788 über die Flurstücke 787 und 789 der Gemarkung Schnelsen bis zur Oldesloer Straße - Oldesloer Straße vom Büttskamp bis zur Nordgrenze des Flurstücks 3340 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Lurup 33 für den Geltungsbereich Franzosenkoppel - Westgrenze des Flurstücks 1981, Südgrenze des Flurstücks 961 der Gemarkung Lurup - Veermoor - West- und Südgrenze des Flurstücks 939 der Ge­markung Lurup - Limosenweg - Friedrichshulder Weg - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2000, Südgrenze des Flurstücks 965, Ostgrenze des Flurstücks 1978 der Gemarkung Lurup - Ockerstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Heimfeld 27/Moorburg 3 für den Geltungsbereich Ellernweg-Westgrenze des Flurstücks 2233, Südgrenze des Flurstücks 2381 (Hafenbahn), über das Flurstück 2381, Nordgrenze des Flurstücks 2381, über die Flurstücke 2232, 2230, 24, 2276, 22, 21, 20, 2371, 18, 2285, 2290, 2295, 2300, 2304, 2309, 2313, 2317 und 2321, Westgrenzen der Flurstücke 2321, 2325, 2329, 2330 und 2333, über das Flurstück 40 (Moorburger Landscheide) der Gemarkung Heimfeld-über das Flurstück 1829, Nordgrenzen der Flurstücke 1829, 1827 und 1825, über die Flurstücke 972, 1042, 973, 974 und 975 der Gemarkung Moorburg-über die Flurstücke 40 (Moorburger Landscheide), 18, 2371, 20, 21, 22, 2276, 24, 2230, 2232, 2235, 2238, 2241, 1891 (Moorburger Kirchdeich), 2382 (Hafenbahn), 2242, 2245, 2248, 2251, 2254, 2257, 2260, 2264, 2266, 44, 46, 47, 48, 2380, 50, 2178, 2179 (Moorburger Hauptdeich), Nordostgrenze des Flurstücks 2179, über die Flurstücke 2220 und 2638, Ostgrenzen der Flurstücke 2638, 2636, 2637 und 2181, über das Flurstück 2181, Ostgrenzen der Flurstücke 2634 und 2647, Südgrenzen der Flurstücke 2647 und 71, über die Flurstücke 71, 2632, 2177 (Fürstenmoor), 2178, 50, 2380, 48, 47 und 46, Ostgrenze des Flurstücks 45 der Gemarkung Heimfeld (Bezirk Harburg, Ortsteil 711 und 716) wird festgestellt.

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 19 vom 3. Juli 1979 (HmbGVBl. S. 172), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 19" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 1erhält folgende Fassung: "1. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffierten Flurstücke 3997, 4187, 4567, 4514 und 3864 der Gemarkung Farmsen. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

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Nördlich über das Flurstück 1661 (Trenknerweg), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3155, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3183, südlich über das Flurstück 1661 (Trenknerweg), Westgrenze des Flurstücks 1661 (Trenknerweg) der Gemarkung Othmarschen (Bezirk Altona, Ortsteil 219).

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9 vom 18. Juni 1968 (HmbGVBl. S. 144), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494,495, 500), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die in der Anlage schraffiert dargestellten Wohngebiete gelten folgende Regelungen: 4.1 Es wird eine Grundflächenzahl von 0,3 als Höchstmaß festgesetzt. 4.2 Die zwingend festgesetzte Zweigeschossigkeit und die geschlossene Bauweise werden aufgehoben. 4.3 Bei Gebäuden mit einer Bebauungstiefe von 10 m wird die rückwärtige Baugrenze aufgehoben und von der vorderen, straßenseitigen Baugrenze an eine Bebauungstiefe von 12 m festgesetzt. Ab der straßenseitigen Baugrenze werden mit einer Bebauungstiefe von 8,5 m zwei Vollgeschosse als Höchstmaß sowie im Anschluss daran für eine Bebauungstiefe von 3,5 m ein Vollgeschoss als Höchstmaß festgesetzt. 4.4 Für eingeschossige Anbauten ist eine Überschreitung der seitlichen Baugrenzen bis zu 4 m zulässig, sofern die vorgeschriebenen Abstandsflächen nach der Hamburgischen Bauordnung vom 1. Juli 1986 (HmbGVBl. S. 183), zuletzt geändert am 20. Februar 2001 (HmbGVBl. S. 27, 31), eingehalten werden. Auf den Flurstücken 1829, 1830, 1437, 2762, 1433, 1428, 1425, 1418,1391 und 1368 der Gemarkung Fuhlsbüttel ist in dem zweigeschossig festgesetzten Bereich eine Überschreitung der seitlichen Baugrenzen bis zu 4 m zulässig; dabei ist ein seitlicher Grenzabstand von mindestens 3 m einzuhalten".

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Die Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 36 vom 7. Mai 1968 (HmbGVBl. S. 108) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 36" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. Im Einzigen Paragraphen wird folgender Absatz 3 angefügt: (3) Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben und mit Versandhandelsbetrieben betrieblich und räumlich verbundenen Verkaufsstellen. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).

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Der Bebauungsplan Duvenstedt 7 für den Geltungsbereich Poppenbütteler Chaussee zwischen Im Ellernbusch und Duvenstedter Damm einschließlich von Teilen angrenzender Flurstücke der Gemarkung Duvenstedt-Lohe zwischen Duvenstedter Damm und Tangstedter Weg einschließlich von Teilen angrenzender Flurstücke sowie der Flurstücke 166, 319, 320 und 352 der Gemarkung Duvenstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 522) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eißendorf 2 für den Geltungsbereich Am Hohen Knäbel, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1066; Westgrenzen der Flurstücke 1068 und 2708, West- und Nordgrenze des Flurstücks 665 der Gemarkung Eißendorf-Triftstraße-Nordostgrenzen der Flurstücke 642 bis 644, 1734, 645 bis 650 und 653, über die Flurstücke 654 und 641 der Gemarkung Eißendorf zur Friedhofstraße-Südgrenzen der Flurstücke 1388, 1387, 1382 und 1385 der Gemarkung Eißendorf-Beerentalweg-Strucksbarg (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eimsbüttel 32 für den Geltungsbereich Schulterblatt - Altonaer Straße - Bartelsstraße - Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 310) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Marmstorf 5 für das Plangebiet Heino-Marx-Weg-Marmstorfer Weg-Feuerteichweg-Ernst-Bergeest-Weg- Handweg-Schafshagenberg-West- und Nordwestgrenze des Flurstücks 153, Westgrenze des Flurstücks 152, über das Flurstück 151 zur Südostecke des Flurstücks 137 sowie West- und Nordgrenze des Flurstücks 150 der Gemarkung Marmstorf-Ernst-Bergeest-Weg (Bezirk Harburg, Ortsteil 709) wird festgestellt.

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Hörgensweg - Holsteiner Chaussee - Südgrenze des Flurstücks 7267, über das Flurstück 7021 (Konrad-Hager-Straße), Ostgrenze des Flurstücks 6460, Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 6959, über das Flurstück 6960, Westgrenze des Flurstücks 6960, über das Flurstück 4522, Westgrenze des Flurstücks 5710 der Gemarkung Eidelstedt.

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Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Neustadt, Ortsteil: 104, Planbezirk: Dovestraße, Seewartenstraße, Rothesoodstraße, Böhmkenstraße, Hohler Weg, Venusberg, Nikolaistraße

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Der Bebauungsplan Neustadt 7 für den Geltungsbereich Englische Planke-Ost-West-Straße-Neuer Steinweg-Großneumarkt- Erste Brunnenstraße-Krayenkamp (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 105 und 106) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan St. Pauli 35 für den Geltungsbereich beiderseits St. Pauli Hafenstraße zwischen Antonistraße und Davidstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 112) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bernhard-Nocht-Straße - Ostgrenze des Flurstücks 1118 der Gemarkung St. Pauli-Süd-St. Pauli Hafenstraße - Ostgrenze des Flurstücks 770, über das Flurstück 826 (Elbe) der Gemarkung St. Pauli-Süd - Gemarkungsgrenze - Antonistraße.

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Der Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 19 für den Geltungsbereich östlich der Straße Hinsenfeld, nördlich der Straße Fiersbarg sowie westlich der Lemsahler Landstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Fiersbarg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 420 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt - Lemsahler Landstraße.

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Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Jenfeld , Ortsteil: 512, Planbezirk: Fläche für besondere Zwecke an der Rodigallee, Kindertagesheim und Bücherhalle

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Blankenese 20 für den Bereich um den Blankeneser Bahnhof (Bezirk Altona, Ortsteil 223) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Sülldorfer Kirchenweg-Nordgrenzen der Flurstücke 5323 und 5325, über das Flurstück 5325, Südgrenze des Flurstücks 5323, über das Flurstück 5325, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5324, Nordgrenzen der Flurstücke 5321 und 5322, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 2985 (Erik-Blumenfeld-Platz) der Gemarkung Dockenhuden-Erik-Blumenfeld-Platz-Blankeneser Landstraße.

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