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Strategiekarte Lebendigkeit und Vielfalt der Magistralen stärken Synergien zwischen Magistralen- und Zentrenentwicklung nutzen Ein Großteil der Haupt-, Stadtteil- und Ortsteilzentren des Hamburger Zentrenkonzepts liegt an Magistralen. Sie reihen sich entlang der Magistralen wie Perlen an einer Kette auf und sind als Orte, die bereits ein hohes Maß an Lebendigkeit und Vielfalt aufweisen, wichtige Ankerpunkte der Magistralenentwicklung. Die verschiedenen Zentrentypen aus dem Zentrenkonzept haben gemäß diesem Konzept unterschiedliche Aufgaben und Herausforderungen. Es gilt, die Synergien zwischen der Magistralen- und der Zentrenentwicklung zu identifizieren und zu nutzen. Magistralen als integralen Bestandteil des Zentrums weiterentwickeln Die Magistralen selbst sind als integraler Bestandteil eines Zentrums zu verstehen und weiterzuentwickeln. Durch eine hohe Nutzungsmischung, neue Nutzungen insbesondere mit überörtlichem Bezug und lebendigen Erdgeschosszonen wird die Magistrale in diesen Abschnitten zu einer vitalen Stadtstraße. Angestrebt wird hier eine gute Erreichbarkeit durch den Umweltverbund und ausreichend Raum für den Wirtschaftsverkehr. Zentrenbezug der Magistralen stärken Darüber hinaus gibt es einige Zentren, die zwar im Einzugsbereich oder in der Siedlungsachse einer Magistrale liegen, allerdings kaum Bezug zu dieser vorweisen oder sich von dem starken Verkehrsaufkommen auf der Magistrale abwenden. In Zukunft werden an den Magistralen wieder Bezüge zwischen dieser und den Zentren hergestellt, beispielsweise durch bessere Wegeverbindungen oder Eingangssituationen von Zentren. Magistralen als Zentren des Urbanen Marktplatzes qualifizieren Die Versorgung in der Inneren Stadt ist im Gegensatz zur Äußeren Stadt häufig von Geschäftslagen geprägt, die sich an der Straße konzentrieren. Diese Räume werden im Zentrenkonzept der Freien und Hansestadt Hamburg als „Zentren des Urbanen Marktplatzes“ beschrieben. Bei den meisten Zentren dieses Typs handelt es sich um Abschnitte von Magistralen. Auch hier wird die Nutzungsmischung gestärkt – insbesondere durch Nutzungen mit überörtlichem Bezug und lebendige Erdgeschosszonen. Magistralen als vielfältige Lebensadern fortschreiben. Die Zentren bilden zwar die räumlichen Anker für eine besondere Vielfalt und Mischung, aber auch darüber hinaus sind die Magistralen in vielen Abschnitten Anziehungspunkte für eine höhere Nutzungsvielfalt. Diese soll erhalten bleiben und gestärkt werden, im Einklang mit den Vorgaben des Hamburger Zentrenkonzeptes und den bezirklichen Nahversorgungskonzepten. Suchräume zur Qualifizierung bestehender Nahversorgungszentren und -lagen mit Magistralenbezug Außerhalb der Zentren des Zentrenkonzepts leisten weitere Versorgungsbereiche (Nahversorgungszentren) und -lagen eine Grundversorgung in Wohnortnähe und darüber hinaus. An den Magistralen sind sie oft eingebettet in dichte urbane Strukturen und können bei einer weiteren Qualifizierung eine Stadt der kurzen Wege fördern. Diese Bereiche werden hinsichtlich ihres Potenzials für noch mehr Angebotsdichte in den Erdgeschosszonen geprüft. Die Aufenthaltsmöglichkeiten sollen attraktiver gestaltet sowie gute Vernetzungen in die Quartiere geschaffen werden. Magistralen als Motor der lokalen Quartiersentwicklung nutzen Ziel des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) ist es, die Lebensqualität in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf durch städtebauliche Maßnahmen zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Die Magistralen können an vielen Stellen ein Motor für Quartiersentwicklung sein. Innerhalb der dargestellten Gebiete können an den Magistralen zum Beispiel öffentliche Plätze, Freiflächen und Grünanlagen qualifiziert, in soziale Infrastruktur investiert und die Versorgungs- sowie Nutzungsvielfalt im Wohnumfeld gestärkt werden. Lebendige und attraktive erste Gewerbereihen an Magistralen schaffen Die gewerblich genutzten Abschnitte an den Magistralen sind häufig sehr funktional angelegt. Bei Wahrung des grundsätzlich gewerblichen Charakters ist das Ziel, die Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr und das städtebauliche Erscheinungsbild zu verbessern, indem die straßenbegleitende Bebauung als „gestapeltes produzierendes Gewerbe“ ausgeprägt wird. An geeigneten Lagen können attraktive Adressen geschaffen werden, zum Beispiel durch hochwertig gestaltete Fassaden und gegebenenfalls publikumsbezogene Nutzungen. Gemischte Nutzungen in Erdgeschossen fördern Auch außerhalb der Zentren und zentralen Versorgungsbereiche sind die Magistralen in vielen Abschnitten vielfältige und gemischte Stadtstraßen, an denen viele Dienstleistungen angeboten werden. Diese Nutzungsmischung soll in Abstimmung mit dem Zentrenkonzept und den bezirklichen Nahversorgungskonzepten weiter qualifiziert und die Ansiedlung weiterer Nichtwohnnutzungen in den Erdgeschossen bzw. das Schaffen lebendiger Erdgeschosszonen geprüft werden. Öffentliche (Frei-)Räume attraktiv gestalten Hamburgs Magistralen sind, wie auch in anderen Städten, historisch geprägt durch das Leitbild der „autogerechten Stadt“: leistungsfähige Verbindungen für den motorisierten Verkehr, mit der Folge einer starken Versiegelung, die einer lebenswerten Stadt oft entgegensteht. Die Mobilitätswende bietet die Chance, den Umweltverbund zu stärken und darüber hinaus den öffentlichen Raum für lebendige und vielfältige Nutzungen und notwendige Maßnahmen der Klimaanpassung zurückzugewinnen. Attraktive und lebendige Straßenräume schaffen Als vom Verkehr dominierte Räume bieten die Magistralen aktuell wenig Aufenthaltsqualität, selbst dort, wo Versorgungs- und Dienstleistungen an den Magistralen für eine hohe Besucherinnen- und Besucherfrequenz sorgen. Die Attraktivität dieser gemischten Lagen und die Erreichbarkeit zu Fuß oder mit dem Rad kann durch eine Qualifizierung des öffentlichen Raums verbessert werden. Stadtplätze an Magistralen beleben Stadtplätze sind neben den lebendigen Straßenabschnitten oft die Mittelpunkte des öffentlichen Lebens. An den stark frequentierten Magistralen können sie besondere Räume mit verschiedenen Funktionen und hoher Anziehungskraft werden, sofern der öffentliche Raum attraktiv gestaltet und barrierefrei ist und eine gute Nutzbarkeit, zum Beispiel zum Verweilen, für Märkte oder Veranstaltungen, erlaubt. Belebte Grünräume an Magistralen qualifizieren Das grüne Pendant der Stadtplätze sind Parks und grüne Freiräume. Auch diese haben gerade an den dichten Magistralen eine besonders wichtige Funktion für Erholung und Freizeit – sie sind grüne Treffpunkte und bieten Zugang zum Grünen Netz Hamburgs. Die Attraktivität und Vielfalt der Nutzung wird in Zukunft gestärkt, um den Naherholungswert zu erhöhen, und die Zugänge werden attraktiver, sichtbarer und sicherer gestaltet.

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Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Wandsbek, Ortsteil: 505, Planbezirk: Lengerckestraße, Walddörferstraße, Wandsbeker Allee, Hogrevestraße

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Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 46 für den Geltungsbereich Buschwerder Hauptdeich - Hohe-Schaar-Straße - über das Flurstück 6774 der Gemarkung Wilhelmburg - Hohe-Schaar-Bahn - Wilhelmsburger Reichsstraße - Alte Harburger Elbbrücke -König-Georg-Deich (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.

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Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Hohenfelde, Ortsteil: 416, 417, Planbezirk: Wallstraße - Lübecker Straße - Bahnanlagen, Änderung TB 312

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Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Langenhorn, Ortsteil: 432, Planbezirk: Weg Nr. 472, Fibigerstraße, Nordgrenze des Flurstücks 479, Bahnanlagen, Bornbach, Südgrenze des Flurstücks 813, Weg Nr. 457, Neubergerweg

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Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Hoheluft-West, Ortsteil: 316, Planbezirk: Heckscherstraße, Wiesingerweg, Gärtnerstraße, Quickbornstraße

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Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Barmbek-Süd, Ortsteil: 423, Planbezirk: Langenrehm, Gerstenkamp, Pfenningsbusch, Stückenstraße

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Der Gesamtplan Mit dem Masterplan Magistralen 2040+ schafft die FHH ein gemeinsames Zielbild, das als Orientierungsrahmen für alle zukünftigen Planungen und Projekte an den Magistralen dient. Der Masterplan widmet sich zwölf Magistralen, die zusammengenommen ein wichtiges verkehrliches und auch siedlungsstrukturelles Rückgrat der gesamten Stadt bilden. Zu diesen zwölf Straßenzügen, die stellvertretend für die weiteren Ein- und Ausfallstraßen der Stadt stehen, zählen acht nördlich der Elbe verlaufende Magistralen (M1–M8), zwei Magistralen südlich der Elbe in Harburg (M9 und M10) sowie der sogenannte Ring 2 (M11), der sich um die Innere Stadt legt, und die Verbindungsachse über die Elbinseln (M12). Die Ziele des Masterplans Magistralen 2040+ lauten: • Magistralen sind lebendige und vielfältige Räume. • Magistralen sind Schwerpunkträume der Innenentwicklung. • Magistralen sind zukunftsfähige Mobilitätsräume. • Magistralen sind klimaangepasste Räume. Die Ziele werden in einem Gesamtplan gebündelt und verortet. Der Gesamtplan dient als prägnantes Bild der Magistralenentwicklung. Er stellt die wichtigsten Themen und Handlungsbedarfe für die unterschiedlichen Stadtbereiche auf einen Blick dar und zeigt auf, wo die räumlichen Schwerpunkte in der Anwendung einzelner Ziele liegen: • Wo ein gewisses Maß an Lebendigkeit und Funktionsvielfalt vorhanden ist, insbesondere in den Zentren und den Bereichen der Inneren Stadt, werden diese Qualitäten weiter gestärkt – mit besonderem Augenmerk auf attraktive öffentliche Räume. • In der durch das Schnellbahnnetz gut erschlossenen Urbanisierungszone und in der angrenzenden Äußeren Stadt werden die Magistralen zu Schwerpunkten der Innenentwicklung für zusätzliches Wohnen und Gewerbe sowie die Entwicklung gemischter Quartiere. Dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün mit dem Ziel, das Grüne Netz zu erhalten und weiterzuentwickeln, wird dabei Rechnung getragen. • Auch in der Äußeren Stadt bieten sich an den Magistralen in gut erreichbaren Lagen Möglichkeitsräume einer behutsamen Innenentwicklung. Hier werden die Magistralen zu Vorreitern einer höheren Dichte und Sinnbild für urbanes Wohnen und Arbeiten im Übergang zwischen Stadt und Verflechtungsraum, ohne Hamburgs Charakter als grüne Metropole zu verlieren. • Dort, wo Rahmenbedingungen es ermöglichen, wird angestrebt, die Magistralen zugunsten des Umweltverbundes umzugestalten. Ein strategisches Handeln mit dem Ziel der Klimaanpassung ist, in unterschiedlichem Maße und als Reaktion auf unterschiedliche Auswirkungen des Klimawandels, an vielen Abschnitten der Magistralen erforderlich. Insbesondere dort, wo ein Umbau im Straßenraum erfolgt, werden die Chancen für eine klimagerechte Gestaltung der Magistralen genutzt. Eine differenzierte Darstellung von Handlungsstrategien und -räumen, die sich aus den vier übergeordneten Zielen des Masterplans Magistralen ergeben, erfolgt in vier Strategiekarten: Lebendigkeit und Vielfalt der Magistralen stärken, Magistralen als Schwerpunkträume der Innenentwicklung qualifizieren, Klimaangepasste und gesund Magistralenräume schaffen, Mobilitätsräume zukunftsfähig gestalten . Weitere Inhalte des Masterplans Magistralen 2040+ sind: • Für jede einzelne der zwölf Magistralen werden wichtige Planungsinhalte analog zu den Zielen in einem Magistralen-Profil übersichtlich dargestellt und konkretisiert. Die Profile stellen thematische und räumliche Schwerpunkte im linearen Zusammenhang der Magistrale dar. • Neben den räumlich-strategischen Aussagen der Strategiekarten und Magistralen-Profile (Wo gibt es Entwicklungspotenzial für verschiedene Funktionen?) beinhaltet der Masterplan qualitativ-gestalterische Zielbilder (Wie sollen die Magistralenräume in verschiedenen räumlichen Situationen zukünftig aussehen?). Anhand von Gestaltungsprinzipien wurden für neun Raumtypen - d.h. für unterschiedliche, wiederkehrende Situationen an den Magistralen - idealtypische gestalterische Zielbilder erarbeitet als Leitfaden für die weitere planerische Arbeit in den Magistralenräumen. • Um die Umsetzung des Masterplans an konkreten Orten einzuleiten, werden Modellräume benannt, für die gemeinsam mit den Bezirksämtern und Fachbehörden an Ideen für die Umsetzung der Magistralenziele weitergearbeitet wird. • Eine Übersicht planerischer Instrumente zeigt Möglichkeiten auf, wie die planerischen Ziele des Masterplans Magistralen in die Umsetzung gebracht werden können. Mit der Erstellung des Masterplans Magistralen wird der Grundstein für die integrierte Entwicklung der Magistralen in Hamburg gelegt. Die genannten Bausteine des Masterplans bilden die Grundlage für vertiefende Konzepte und Projekte, die sich zu einem stimmigen Gesamtbild zusammenfügen sollen. Bereits vorliegende strategische Konzepte und räumlichen Planungen der Behörden und Bezirksämter wurden bei der Erarbeitung des Masterplans Magistralen berücksichtigt. Die Inhalte des Masterplans Magistralen werden nach der Beschlussfassung durch die Behörden und Realisierungsträger, Bezirksämter und operativen Dienststellen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit in Planung und Umsetzung aufgegriffen und konkretisiert. Dies geschieht insbesondere in weiteren Fachplanungen, informellen bezirklichen Planungen wie auch in der verbindlichen Bauleitplanung, in die der Masterplan Magistralen als Abwägungsbelang einzubeziehen ist. Die Aufstellung von Bebauungsplänen liegt bei den Bezirken. Für die Bezirksämter ist der Masterplan Magistralen als strategischer Rahmen für die verschiedenen Projekte und Maßnahmen zu Grunde zu legen (städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB)) und gemäß den lokalen Möglichkeiten und Notwendigkeiten räumlich und inhaltlich zu konkretisieren.   Der Masterplan Magistralen 2040+ umfasst vier thematische Strategiekarten, die die Ziele der Magistralenentwicklung räumlich umsetzen und den Gesamtplan konkretisieren. Jede der vier Strategiekarten bildet das Magistralennetz auf gesamtstädtischer Ebene ab. Die Karten widmen sich dabei jeweils einem thematischen Schwerpunkt und wurden gemeinsam mit den zuständigen Hamburger Fachbehörden, den Bezirksämtern und wesentlichen Stakeholdern erarbeitet: 1. Lebendigkeit und Vielfalt der Magistralen stärken 2. Magistralen als Schwerpunkträume der Innenentwicklung qualifizieren 3. Mobilitätsräume zukunftsfähig gestalten 4. Klimaangepasste Magistralenräume schaffen Die Karten basieren auf einer Auswertung von vorliegenden Analysen und Konzepten der Freien und Hansestadt Hamburg (Stand: Mai 2023) sowie eigenen Erhebungen. Die formulierten Handlungsstrategien geben konkretere Entwicklungsrichtungen vor und zeigen auf, wo an den Magistralen Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Ziele der Magistralenentwicklung zu erreichen. Für alle künftigen Entwicklungen und Projekte an Magistralen bieten sie einen Überblick der zu berücksichtigenden Belange. Wenn die vier Strategiekarten übereinandergelegt werden, kommt es zu einer Überlagerung von Zielen, die Synergien aufzeigen, aber auch in Konkurrenz zueinander stehen können. Hier gilt es, in jedem Magistralenraum, der entwickelt wird, die verschiedenen Belange und möglichen Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und gegeneinander abzuwägen, wie die Magistralen als vielfältige und qualitätsvolle Lebens-, Arbeits- und Bewegungsräume gestaltet werden können.

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Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Eilbek, Ortsteil: 503, Planbezirk: Ruckteschellweg, Wandsbeker Chaussee, Rossberg, Papenstraße

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Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Barmbek-Süd, Ortsteil: 422, Planbezirk: Von Essen Straße, Gluckstraße, Friedrichsberger Straße, Lortzingstraße

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Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Barmbek-Süd, Ortsteil: 423, Planbezirk: Damerowsweg, Alter Teichweg, Bramfelder Straße, Osterbekkanal, Bahnanlagen, Dehnhaide, Pinelsweg, Kraepeunweg

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Bezirk: Altona, Stadtteil: Altona-Altstadt, Ortsteil: 203, Planbezirk: Altonaer Bahnhofsstraße, Schmarjestraße, Schillerstraße, Königstraße

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Anwendung 09.08.2024

Denkmalliste Hamburg

Denkmalliste nach § 6 Absatz 1 Hamburgisches Denkmalschutzgesetz vom 05. April 2013, (HmbGVBl S. 142) Hinweis: Die Denkmalliste besitzt nachrichtlichen Charakter. Die Denkmalliste enthält die Adressen, Bauwerksinformationen und Koordinaten der Denkmäler in Hamburg, soweit bekannt. Bewegliche Denkmäler und Bodendenkmäler sind nicht aufgeführt.

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Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 303, Planbezirk: Schwenckestraße, Osterstraße, Heussweg, Sillemstraße

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Der Bebauungsplan Billstedt 50 für den Geltungsbereich Oberschieems - Möllner Landstraße - Letternkamp - Südostgrenzen der Flurstücke 1005, 2085, 2050 und 1017 der Gemarkung Schiffbek - Druckerstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 88 für den Geltungsbereich beiderseits der Steinbeker Hauptstraße zwischen Bergedorfer Straße und Kapellenstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kapellenstraße - Brockhausweg - Nordgrenzen der Flurstücke 1705, 987, 986, 985, 984, 955, 954 und 953 der Gemarkung Kirchsteinbek - Steinbeker Marktstraße - Kapellenstraße - An der Glinder Au - Nordostgrenze des Flurstücks 819, Ostgrenzen der Flurstücke 819 und 820 der Gemarkung Kirchsteinbek - Mümmelmannsberg - über das Flurstück 824 der Gemarkung Kirchsteinbek - Steinbeker Hauptstraße - über das Flurstück 533, Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 532 und 530 der Gemarkung Kirchsteinbek - An der Steinbek - Bergedorfer Straße - Westgrenze des Flurstücks 1350 der Gemarkung Kirchsteinbek - Steinbeker Weg - Westgrenzen der Flurstücke 716 und 719 der Gemarkung Kirchsteinbek - Steinbeker Hauptstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 2878, Westgrenze des Flurstücks 3007 der Gemarkung Kirchsteinbek.

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Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Barmbek-Süd, Ortsteil: 423, Planbezirk: Barmbeker Markt, Stückenstraße, Langenrehm, Beimoorstraße

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Friedrichshulder Weg - Nordgrenze des Flurstücks 3541 der Gemarkung Lurup - Elbgaustraße - Spreestraße

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Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Wandsbek, Ortsteil: 504, Planbezirk: Wielandstraße, Rückertstraße, Wandsbeker Chaussee

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Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Barmbek-Nord, Ortsteil: 426, Planbezirk: Bahnanlagen, Lämmersieth, Kranichweg, Adlerstraße, Krausestraße, Osterbekkanal

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