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3385 Suchergebnisse für "*"

Der Bebauungsplan Bergstedt 9 für den Geltungsbereich Schäferredder-Lottbeker Weg-Ostgrenzen der Flurstücke 185 bis 188, Nordwest- und Ostgrenzen des Flurstücks 190 der Gemarkung Bergstedt - Bergstedter Chaussee - über das Flurstück 253, Ostgrenze des Flurstücks 1550 der Gemarkung Bergstedt - Vogtredder - Bergstedter Chaussee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 524) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 1 für das Plangebiet Legienstraße-Steinfeldtstraße-Schiffbeker Weg-Gothaer Weg-Öjendorfer Weg-Südgrenze des Flurstücks 1317 sowie Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1827 der Gemarkung Schiffbek-Nathstieg- Schiffbeker Weg-Südgrenze des Flurstücks 276 der Gemarkung Schiffbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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§ 2 Nummer 3 der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 103 vom 18. September 2007 (HmbGVBl. S. 299) erhält folgende Fassung: 3. Für die Beheizung und die Wasserversorgung gilt: 3.1 Neu zu errichtende Gebäude sind für Beheizung und Warmwasserversorgung an ein Wärmenetz anzuschließen und über dieses zu versorgen. Die Wärme muss überwiegend aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. 3.2 Vom Anschluss- und Benutzungszwang nach Nummer 3.1 wird ausnahmsweise abgesehen, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), geändert am 29. April 2009 (BGBl. I S. 954), den Wert von 15 kWh (m2a) Nutzfläche nicht übersteigt. 3.3 Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 3.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung kann zeitlich befristet werden."

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Ortskern Kirchsteinbek, Flurstück 804, Steinbeker Marktstraße 8-10

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Der Bebauungsplan Billstedt 13 für den Geltungsbereich Steinbeker Marktstraße - Oststeinbeker Weg - Steinfurther Allee - An der Glinder Au - Kapellenstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 18 für den Geltungsbereich Steinfurther Allee - Möllner Landstraße - Bundesautobahn - Oststeinbeker Weg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 26 für das Plangebiet Knivsbergweg - Oststeinbeker Weg - Landesgrenze - Südgrenzen der Flurstücke 518/0.43 und 340 der Gemarkung Kirchsteinbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 28 für das Plangebiet Billstedter Hauptstraße - Westgrenze des Flurstücks 1512 der Gemarkung Schiffbek - Kreuzkirchenstieg - Hauskoppel - Nordgrenzen der Flurstücke 1462, 1461, 1442 und 1440 der Gemarkung Schiffbek - Schiffbeker Weg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 29 für das Plangebiet Legienstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1473 bis 1464 der Gemarkung Schiffbek - Hauskoppel - Kreuzkirchenstieg - Ostgrenze des Flurstücks 1511 der Gemarkung Schiffbek - Billstedter Hauptstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 4 für den Geltungsbereich Schiffbeker Weg - Fuchsbergredder - Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 1959 und 75 der Gemarkung Schiffbek - Manshardtstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 42/Horn 28 für den Geltungsbereich Horner Landstraße-Billstedter Hauptstraße - über das Flurstück 1607 der Gemarkung Schiffbek zur Bille - über das Flurstück 1974 der Gemarkung Schiffbek - Kolumbusstraße - über das Flurstück 1650 zur Westgrenze des Flurstücks 1642, Südwestgrenzen der Flurstücke 1633, 1634 und 1644, Westgrenze des Flurstücks 1644 der Gemarkung Schiffbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 129 und 131) wird festgestellt.

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Billstedt 42 / Horn 28 vom 8. November 1971 (Hamburgisches Gesetz-und Verordnungsblatt Seite 207) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Parkanlage" in die Festsetzung "Bolzplatz" geändert.

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Der Bebauungsplan Billstedt 46 für den Geltungsbereich Schiffbeker Weg - Bundesautobahn - Jenfelder Bach - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 360 der Gemarkung Öjendorf - Fuchsbergredder (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 49 für den Geltungsbereich Glinder Straße - Schlangenkoppel - Südgrenze des Flurstücks 569, Süd- und Westgenze des Flurstücks 977, über das Flurstück 574 der Gemarkung Öjendorf zur Glinder Straße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 52 für den Geltungsbereich Geesthang-Billstedter Hauptstraße-über das Flurstück 1603 zur Ostgrenze des Flurstücks 1604 der Gemarkung Schiffbek-Geesthang-über die Flurstücke 1598, 1568 und 1569 zur Nordgrenze des Flurstücks 1594, Westgrenze des Flurstücks 1593 der Gemarkung Schiffbek-Billstedter Hauptstraße- Ostgrenzen der Flurstücke 1167 und 1594 der Gemarkung Schiffbek-Büle (Bezirk Hamburg- Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 55 für den Geltungsbereich Ruhmkoppel - Westgrenzen der Flurstücke 728 und 667 der Gemarkung Schiffbek - Julius-Campe-Weg - Öjendorfer Weg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 56 für den Geltungsbereich Möllner Landstraße - Hertelstieg - Billstedter Hauptstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 59 für den Geltungsbereich Öjendorfer Weg - Nordgrenze des Flurstücks 744 der Gemarkung Schiffbek - Jenfelder Bach - Glinder Straße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 73 für den Geltungsbereich Hauskoppel - Nordgrenzen der Flurstücke 1462, 1461, 1442 und 1440 der Gemarkung Schiffbek - Schiffbeker Weg - Kirchlinden (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 77 für den Geltungsbereich Möllner Landstraße - Reclamstraße - Billstedter Hauptstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 1557, Westgrenze des Flurstücks 1543 der Gemarkung Schiffbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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