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3387 Suchergebnisse für "*"

Gebiet zwischen Bahrenfelder Straße, Barnerstraße und Große Rainstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 211 und 213)

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Der Bebauungsplan Ottensen 43 für das Gebiet Bahrenfelder Straße - Barnerstraße - Große Rainstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 211 und 213) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Ottensen 45 für den Geltungsbereich zwischen Große Brunnenstraße -Erdmannstraße -Am Born -Nöltingstraße -Ottenser Hauptstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 212) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Ottensen 56 für den Geltungsbereich zwischen den Straßen Am Pflug und Arnoldstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 214) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 4902 (alt 3761), Westgrenze des Flurstücks 5037 (alt 4256), über das Flurstück 5037 (alt 4256), Nordgrenze des Flurstücks 113 (Am Pflug), über das Flurstück 4195, Nordgrenze des Flurstücks 4195, Nordgrenze des Flurstücks 113 (Am Pflug), über das Flurstück 113 (Am Pflug), Ostgrenze des Flurstücks 4140, über das Flurstück 70 (Arnoldstraße) - Arnoldstraße - über das Flurstück 70 (Arnoldstraße) der Gemarkung Ottensen.

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Der Bebauungsplan Ottensen 63 für den Geltungsbereich Grünebergstraße, Friedensallee, Hohenzollernring und Röhrigstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 212) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Grünebergstraße - Friedensallee - Hohenzollernring - Röhrigstraße.

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Bahrenfelder Kirchenweg - S-Bahntrasse - Ostgrenze des Flurstücks 3560 der Gemarkung Ottensen - Friedensallee (Bezirk Altona, Ortsteile 212, 216).

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Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ottensen 69 wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Ottenser Hauptstraße, im Osten durch die Stangestraße, im Süden durch die Erzbergerstraße und im Westen durch den Spritzenplatz und die Bahrenfelder Straße.

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Der Bebauungsplan Poppenbüttel 1 für das Plangebiet Harksheider Straße-Kreienhoop-Rönkrei-Ohlendiek-Poppenbüttler Hauptstraße-Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 981, Ostgrenzen der Flurstücke 983 bis 986 sowie Ost- und Nordgrenzen der Flurstücke 987 und 988 der Gemarkung Poppenbüttel-Strutzhang-Südgrenze des Flurstücks 988 der Gemarkung Poppenbüttel-Poppenbüttler Markt-Poppenbüttler Hauptstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Poppenbüttel 14 / Hummelsbüttel 20 für den Geltungsbereich Poppenbütteler Weg einschließlich südlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Poppenbüttel-über die Flurstücke 2225 und 2218 der Gemarkung Poppenbüttel-über die Flurstücke 2071,145 und 138 der Gemarkung Hummelsbüttel-Müssenredder-Westgrenze der Gemarkung Poppenbüttel-Kiwittredder-Kupferteichweg-Harksheider Straße-Ulzburger Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 519 und 520) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Poppenbüttel 17 für den Geltungsbereich Kritenbarg-Grotenbleken-Poppenbüttler Landstraße- Südgrenzen der Flurstücke 1629 und 1628 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Poppenbüttel 22 für den Geltungsbereich Harksheider Straße-über das Flurstück 4174, Nordostgrenze des Flurstücks 4174, über das Flurstück 4174 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Poppenbüttel 25 für den Geltungsbereich Südwestgrenze des Flurstücks 4077 (Kreienhoop), über die Flurstücke 702, 4080, 4086 (Ohlendieck), 4078, 4086 (Ohlendieck) und 4080 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Poppenbüttel 28 für den Geltungsbereich Harksheider Straße-Nordwestgrenze der Flurstücke 5655 und 5657, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 617 der Gemarkung Poppenbüttel-Schäperdresch-Ost- und Südgrenze des Flurstücks 635, Südgrenze des Flurstücks 634, über das Flurstück 5352 (Im Knick), Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 5303 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Poppenbüttel 32 für den Geltungsbereich des Ortskerns Poppenbüttel nördlich Harksheider Straße/beiderseits Moorhof (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Auf der Koppel-Harksheider Straße-Nordgrenzen der Flurstücke 5802, 1046, 1045, 4534, Ostgrenze des Flurstücks 4533 der Gemarkung Poppenbüttel-Moorhof-Nordostgrenze des Flurstücks 1043 der Gemarkung Poppenbüttel-Poppenbüttler Hauptstraße-Poppenbüttler Markt-Poppenbütteler Weg-Harksheider Straße.

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Der Bebauungsplan Poppenbüttel 35/Lemsahl-Mellingstedt 13 für den Geltungsbereich südöstlich der Straße Pop- penbütteler Berg, zwischen Harksheider Straße und der Straße An der Alsterschleife (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 519 und 521) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Poppenbütteler Berg - Lemsahler Landstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1881 und 941 der Gemarkung Lemsahl-Mel-lingstedt - An der Alsterschleife - über das Flurstück 6555 der Gemarkung Poppenbüttel - Kupferhammer - Kramer-Kray- Weg - Jaspersdiek - Harksheider Straße - Auf der Koppel - Südgrenze des Flurstücks 6531, über die Flurstücke 6809 und 4088 (Harksheider Straße), Südgrenzen der Flurstücke 5826 und 3597 der Gemarkung Poppenbüttel - Ulzburger Straße - über das Flurstück 4088 (Harksheider Straße) der Gemarkung Poppenbüttel.

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Der Bebauungsplan Poppenbüttel 4 für den Geltungsbereich Saseler Damm-West- und Nordgrenze des Flurstücks 1119, Nordgrenzen der Flurstücke 1197, 1221 bis 1224 der Gemarkung Poppenbüttel-Alsterredder-Westgrenze des Flurstücks 1245 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.

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Das Plangebiet liegt östlich der Straße Ohlendieck, südlich der Straße Poppenbütteler Berg und nördlich der Straße Kramer-Kray-Weg im Stadtteil Poppenbüttel. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ohlendieck - Poppenbütteler Berg - über das Flurstück 6540 (Gemarkung Poppenbüttel) - Kramer-Kray-Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519).

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Das Plangebiet stellt den südlichen Eingang zum Gewerbegebiet am Poppenbütteler Bogen/Ecke Harksheider Straße dar. Die Harksheider Straße verbindet Poppenbüttel mit Norderstedt. Direkt südlich an das Plangebiet grenzt eine Kleingartenanlage, daran schließt sich eine teilweise verdichtete Einfamilienhausbebauung an. Südwestlich, auf der gegenüberliegenden Seite der Harksheider Straße, erstreckt sich eine offene Einfamilienhausbebauung. Das Plangebiet selbst wird überwiegend durch die Firma Teppich Stark selbst genutzt, auf dem Grundstück Harksheider Straße 100 bestand ehemals ein Autohandel.

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Der Bebauungsplan Rahlstedt 10 für das Plangebiet Am Pulverhof-Rahlstedter Weg-Scharbeutzer Straße-Birkenallee- Bahnanlagen (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Rahlstedt 107 für den Geltungsbereich zwischen der Kielkoppelstraße und der Landesgrenze (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kielkoppelstraße-Ostgrenzen der Flurstücke 6040, 2279, 2208 und 2277 der Gemarkung Altrahlstedt-Aumühler Weg-Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5414 der Gemarkung Altrahlstedt-Schleemer Bach.

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