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32176 Suchergebnisse für "*"

Datensatz 07.08.2025

Polizeikommissariate Hamburg

Die Polizeikommissariate Hamburg enthalten die Gebietsgrenzen, die die örtlichen Zuständigkeiten der Hamburger Polizeikommissariatsgebiete regelt und die Standorte der Polizeikommissariate.

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Das Bürgerhaus Bornheide in die Zukunft führen - Evaluation zeigt massive Haushaltslücke für die geforderten Aufgaben Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025

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Café Osborn retten – aber auf solider Grundlage! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 12.06.2025

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Stellungnahme der Bezirksversammlung Eimsbüttel im Sinne des § 28 Nr. 13 BezVG zur beabsichtigten Bündelung der Standorte Einwohnerangelegenheiten Eimsbüttel und Nord zum Standort Einwohnerangelegenheiten Eppendorf Drs. 22-1292, Beschluss der BV vom 17.07.2025

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Eine Drucksache, welche Verordnungen beinhaltet, die für das Inkrafttreten der geänderten Hamburgischen Bauordnung zum 01.01.2026, angepasst werden müssen.

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Projekt Coole Orte & Straßen in Eimsbüttel - Unsere Quartiere auf mehr Hitze im Sommer vorbereiten - Drs. 21-3210, Beschluss der BV vom 01.09.2022 -

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Sondermittelantrag 104/2025 - Stadtveränderer GbR

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Sondermittelantrag 98/2025 - Hamburger Fußball-Verband e.V.

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Der Bebauungsplan Farmsen-Berne 39 für das Gebiet zwischen Lienaustraße und Berner Allee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Lienaustraße bis zur Straßenmitte im Westen, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5444, Ostgrenzen der Flurstücke 5253 und 5254, über das Flurstück 3170, Westgrenze des Flurstücks 1322, Berner Allee bis zur Straßenmitte, Westgrenze des Flurstückes 5400 der Gemarkung Farmsen.

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Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Ortsteil: 320, Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt und Anschlußteil der B 4 am Duvenacker

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Bezirk: Harburg, Stadtteil: Neugraben-Fischbek, Ortsteil: 718 Planbezirk: Francoper- und Neuwiedenthaler Straße

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Allermöhe 21/Billwerder 15 vom 19. Mai 1982 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 130) wird in der Planzeichnung für die Flurstücke 3543 und 4277 der Gemarkung Allermöhe - beidseitig Fährbuernfleet, westlich Annenfleet zwischen nördlichem und südlichem Teil des Fanny-Lewald-Ringes - geändert. In den genannten Flurstücken wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten" aufgehoben.

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Der Bebauungsplan Altengamme 9/Neuengamme 11 für den Geltungsbereich beidseits entlang der Straßen Neuengammer Hausdeich und Altengammer Hausdeich vom Hauptgraben an der Dove Elbe auf der Höhe westlich von Altengammer Hausdeich 38 bis zur alten Deichanlage vor der Elbe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 605 und 606) wird festgestellt. Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt: Nordgrenzen der Flurstücke 2785 und 2719, über das Flurstück 2771, Nordgrenzen der Flurstücke 2486 und 2487, Ostgrenze des Flurstücks 2487, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2490, über das Flurstück 431, Nordgrenzen der Flurstücke 2492, 2493, 437, 721, 860 und 861, über die Flurstücke 441, 442 und 2495 (Altengammer Marschenbahn), Ostgrenze des Flurstücks 1317, über das Flurstück 2268, Nordgrenze des Flurstücks 2134, über das Flurstück 2134, Ostgrenzen der Flurstücke 2134 und 2267 der Gemarkung Altengamme - Altengammer Elbdeich - Ostgrenze des Flurstücks 2132 (Neuengammer Hausdeich), über das Flurstück 4782, Südgrenzen der Flurstücke 930, 1771, 1181, 1204, 1869, 4577, 1216, 924, 2392 und 2905, über das Flurstück 909, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2199, Südgrenze des Flurstücks 2195 (Neuengammer Marschenbahn), über das Flurstück 2195, Westgrenzen der Flurstücke 2961, 1188 und 3934, über das Flurstück 801 (Neuengammer Hausdeich), Westgrenze des Flurstücks 4654, über das Flurstück 4596 (Dove-Elbe) der Gemarkung Neuengamme - über das Flurstück 981 (Dove-Elbe), Westgrenze des Flurstücks 2483, über das Flurstück 2451 (Altengammer Hausdeich), Westgrenzen der Flurstücke 2784 und 2785 der Gemarkung Altengamme.

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Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Bergedorf, Ortsteil: 602, Planbezirk: Sanderstraße

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Der Bebauungsplan Rahlstedt 3 für das Plangebiet Baben de Heid-Kielkoppel-Kittelweg-Am Hegen-Ostgrenzen der Flurstücke 2451 und 2448 der Gemarkung Alt-Rahlstedt-Müssenkamp-Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2461 sowie Südgrenzen der Flurstücke 2460, 2459 und 2456 der Gemarkung Alt-Rahlstedt-Aumühler Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan St. Pauli 35 für den Geltungsbereich beiderseits St. Pauli Hafenstraße zwischen Antonistraße und Davidstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 112) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bernhard-Nocht-Straße - Ostgrenze des Flurstücks 1118 der Gemarkung St. Pauli-Süd-St. Pauli Hafenstraße - Ostgrenze des Flurstücks 770, über das Flurstück 826 (Elbe) der Gemarkung St. Pauli-Süd - Gemarkungsgrenze - Antonistraße.

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Der Bebauungsplan Marmstorf 16 für den Geltungsbereich Sinstorfer Weg-Gemarkungsgrenze Marmstorf / Sinstorf-über die Flurstücke 714, 101/1, Nordgrenze des Flurstücks 1764, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1765 der Gemarkung Marmstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 709) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Duvenstedt 12 für den Geltungsbereich Specksaalredder/Trilluper Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 522) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Poppenbütteler Chaussee-Nordgrenzen der Flurstücke 1605 und 1248 der Gemarkung Duvenstedt-Saalkamp- Specksaalredder-Trilluper Weg-Trilluper Stieg-über die Flurstücke 548 bis 546, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 545, Westgrenze des Flurstücks 1930, Südgrenze des Flurstücks 1952 der Gemarkung Duvenstedt.

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Der Bebauungsplan Langenhorn 1 für den Geltungsbereich Langenhorner Chaussee-Wördenmoorweg-Bahnanlagen- Tangstedter Landstraße-Krohnstieg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.

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