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südlich der Versmannstraße im Eckbereich von Magdeburger Hafen und Baakenhafen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 103) Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 1031 (Magdeburger Hafen), über das Flurstück 1031 (Baakenbrücke), Nordgrenze des Flurstücks 1638, über die Flurstücke 1638 und 1632 (Baakenhafen) der Gemarkung Altstadt-Süd

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Der Bebauungsplan Rissen 39 für den Geltungsbereich Rissener Dorfstraße, Flerrentwiete, südlich Sülldorfer Landstraße und Ole Kohdrift (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Rissener Dorfstraße - Westgrenzen der Flurstücke 4694, 4695 und 750 der Gemarkung Rissen - Wedeler Landstraße - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1606, Südgrenze des Flurstücks 4724, über das Flurstück 4724, Nordgrenze des Flurstücks 4724 der Gemarkung Rissen - Wedeler Landstraße - Sülldorfer Landstraße - Grete Nevermann Weg - Ostgrenze der Flurstücke 5387 und 5388 der Gemarkung Rissen - über das Flurstück 5389 der Gemarkung Rissen - Wedeler Landstraße - Ole Kohdrift

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Der Bebauungsplan Bramfeld 31 für das Plangebiet Hülsdornweg - Haldesdorfer Straße - Ostgrenze des Flurstücks 3888 sowie Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2229 der Gemarkung Bramfeld - Sauerampferweg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 60 für den Geltungsbereich Wurtkamp - Steinwiesenweg - Nordgrenze des Flurstücks 4375, Westgrenze des Flurstücks 4373 der Gemarkung Eidelstedt - Steinwiesenweg - Niendorfer Gehege - Bundesautobahn Hamburg-Flensburg - Südgrenzen der Flurstücke 3498, 1188, 3481, 1189, über die Flurstücke 1178 und 3834, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1193 der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Bramfeld 15 für das Plangebiet Fabriciusstraße - Krügers Redder - Ostgrenze des Flurstücks 3041, Nordgrenzen der Flurstücke 3042 und 3121 der Gemarkung Bramfeld - Bramfelder Chaussee - Herthastraße - Ostgrenzen der Flurstücke 2938 bis 2945, Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks 2945 bis zur Ostgrenze des Flurstücks 2948, Ostgrenzen der Flurstücke 2948 bis 2950, Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks 2950 der Gemarkung Bramfeld bis zur Steilshooper Straße-Steilshooper Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Sasel 14/Bramfeld 49 für den Geltungsbereich Wiesenweg-Kätnerweg-Südgrenze des Flurstücks 4552, Südostgrenze des Flurstücks 2665 der Gemarkung Sasel-Gemarkungsgrenze-über das Flurstück 110, Südostgrenzen der Flurstücke 109, 5094 und 108, Südwestgrenze des Flurstücks 108, Nordgrenzen der Flurstücke 108, 5094 und 109 der Gemarkung Bramfeld-Nordwestgrenzen der Flurstücke 2668 und 2669 der Gemarkung Sasel (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 518 und 515) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Lohbrügge 14 für den Geltungsbereich Heckkatenweg - Billwerder Straße - Ostgrenze des Flurstücks 685 der Gemarkung Lohbrügge - Gemarkungsgrenze (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.

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Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Hamm-Nord, Ortsteil: 123, Planbezirk: Sievekingdamm, Carl-Petersen-Straße, Ohlendorffstraße, Hirtenstraße, Hammer Landstraße

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Bezirk: Altona, Stadtteil: Altona-Altstadt, Ortsteil: 205, 206, Planbezirk: Grünzug Norderreihe - Gählersplatz

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Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Bramfeld, Ortsteil: 515, Planbezirk: Bramfelder Chaussee

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Der Bebauungsplan Bramfeld 36 für den Geltungsbereich Wandsbeker Straße - Bramfelder Chaussee - Nordgrenzen der Flurstücke 2136, 2134 und 2133 sowie Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5061 der Gemarkung Bramfeld - Bannwarthstraße - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4352, Ostgrenze des Flurstücks 2119 der Gemarkung Bramfeld - Haldesdorfer Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Curslack 16 für den Geltungsbereich zwischen Curslacker Deich und Dove-Elbe im östlichen Bereich der Straße Auf der Böge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 604) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Curslacker Deich - Südgrenze des Flurstücks 2668 der Gemarkung Curslack - Dove-Elbe - Westgrenzen der Flurstücke 242 und 1645, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2329 der Gemarkung Curslack.

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Der Bebauungsplan Niendorf 87 für das Gebiet südöstlich der Straße Dohlenhorst (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Dohlenhorst, Nordostgrenze des Flurstücks 11269, Südostgrenzen der Flurstücke 11269, 8350, 1010 bis 1014, 4493, 1015 bis 1017 und 7260 der Gemarkung Niendorf.

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 21 für den Geltungsbereich Zweigweg-über die Flurstücke 2692 und 305 der Gemarkung Eidelstedt-Pinneberger Chaussee-Südostgrenzen der Flurstücke 2174 und 2169 der Gemarkung Eidelstedt-Lohkampstraße (Bezirk Eimsbüttel Ortsteil 320) wird festgestellt.

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§ 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 40 vom 2. Januar 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 5) wird wie folgt geändert: 1.Die Einleitung erhält folgende Fassung: "Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:". 2.Die bisherige Vorschrift wird Nummer 1. 3.Es werden folgende Nummern 2 und 3 angefügt: "2. Im Kerngebiet zwischen den Straßen Sachsentor und Hinterm Graben sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 3. Das in Nummer 2 bezeichnete Kerngebiet, für das die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, wird als "Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt. In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."

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Der Bebauungsplan Lokstedt 54 für den Geltungsbereich nördlich des Lohkoppelwegs, östlich Emil-Andresen-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Emil-Andresen-Straße - Nordost- und Nordwestgrenze des Flurstücks 5052 - Nordost-und Ostgrenze des Flurstücks 5058 der Gemarkung Lokstedt - Lohkoppelweg.

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Der Bebauungsplan Volksdorf 37 für den Geltungsbereich zwischen der Farmsener Landstraße und der U-Bahn Haltestelle Meiendorfer Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 525) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Farmsener Landstraße - Meiendorfer Weg - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7 (Meiendorfer Weg, Bahn-hofsvorplatz), Südostgrenze des Flurstücks 781 (Walddörferbahn), über die Flurstücke 781 und 6023, Südwestgrenzen der Flurstücke 5358 und 5357 der Gemarkung Volksdorf.

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Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 7 für den Geltungsbereich Westgrenze der Gemarkung Hummelsbüttel (Raakmoorgraben)-über die Flurstücke 1890, 1054 (Grützmühlenweg), 2075, 1039 (Grützmühlenweg), 2234, Ostgrenze des Flurstücks 2194, über die Flurstücke 2075, 2074, 2105 (Langenhorner Weg) und 2104 der Gemarkung Hummelsbüttel-Hummelsbütteler Kirchenweg-über das Flurstück 959, Süd- und Südwestgrenzen des Flurstücks 959 sowie Südgrenze des Flurstücks 2203 der Gemarkung Hummelsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Blankenese 6 für den Geltungsbe reich beiderseits der Blankeneser Bahnhofstraße und der Auguste-Baur-Straße zwischen Propst-Paulsen-Straße und der Straße Baurs Park (Bezirk Altona, Ortsteil 222) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Baurs Park - Blankeneser Hauptstraße-Westgrenze des Flurstücks 466 der Gemarkung Blankenese-Hoher Weg-West-und Südgrenze des Flurstücks 1843 der Gemarkung Blankenese-Am Kiekeberg-Westgrenzen der Flurstücke 2013, 2029, 2011 und 2008, Südgrenze des Flurstücks 768 der Gemarkung Blankenese-Hessepark-Blankeneser Bahnhofstraße-Propst-Paulsen-Straße-Mühlenberger Weg-Elbchaussee-Baurs Park-Südgrenzen der Flurstücke 657, 654, 1664, 651 bis 649 und 1786 der Gemarkung Blankenese.

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Der Bebauungsplan Heimfeld 43 für das Gebiet der ehemaligen Scharnhorst-Kaserne (Bezirk Harburg, Ortsteil 711) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Heimfelder Straße - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1251 der Gemarkung Heimfeld - Ostgrenzen der Flurstücke 149, 2967 und 3579, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 3581, Westgrenzen der Flurstücke 3579, 2966 und 148 der Gemarkung Eißendorf - Südgrenze des Flurstücks 1251, über das Flurstück 1251 der Gemarkung Heimfeld.

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