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Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 61 für den Geltungsbereich des Fischbeker Ortskerns (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Cuxhavener Straße-Westgrenzen der Flurstücke 5980, 5979 und 996, Südgrenzen der Flurstücke 3760 und 3755, Westgrenzen der Flurstücke 3755 und 999, Nordgrenzen der Flurstücke 999 und 997 der Gemarkung Fischbek-Ekenkamp- Nordgrenze des Flurstücks 5378, Westgrenzen der Flurstücke 969 und 3745 der Gemarkung Fischbek-Ohrnsweg- Fischbeker Heuweg-Nordgrenze des Flurstücks 2426, Nord- und Ostgrenzen des Flurstücks 957 der Gemarkung Fischbek-Fischbeker Weg-West- und Nordgrenzen des Flurstücks 3414 der Gemarkung Fischbek-Dritte Meile-Fischbeker Weg-Borchersweg.

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Der Bebauungsplan Klostertor 4 für den Geltungsbereich Woltmanstraße-Amsinckstraße-Högerdamm (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 115) wird festgestellt.

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Die Verordnung über den Bebauungsplan Altona-Nord 5 vom 25. Mai 1971 (HmbGVBl. S. 105) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte ¿Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Altona-Nord 5" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: ¿4. Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

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Der Bebauungsplan Sinstorf 6 für den Geltungsbereich Rüsselkäferstieg-Marienkäferweg-über das Flurstück 66 der Gemarkung Sinstorf bis zur Gemarkungsgrenze Sinstorf/Marmstorf-Sinstorfer Weg-Moorlage-Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 143, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 142, Ostgrenzen der Flurstücke 143 und 155, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 161, über das Flurstück 162 zur Nordgrenze des Flurstücks 163 der Gemarkung Sinstorf-Sinstorfer Weg-Sinstorfer Kirchweg-Westgrenzen der Flurstücke 544, 524 und 134 der Gemarkung Sinstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 708) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 33 für den Geltungsbereich Schlachterbuden - Pepermölenbek - Trom­melstraße - Hein-Köllisch-Platz - Antonistraße - Pinnasberg - über das Flurstück 1760 der Gemarkung Altona Südwest - St. Pauli Fischmarkt (Bezirk Altona, Ortsteil 201) wird festgestellt.

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Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Hamm-Nord, Ortsteil: 123, Planbezirk: Auf den Blöcken, Sievekingsdamm, Sievekingsallee, Lohhof, Moorende

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Der Bebauungsplan Wandsbek 6 für den Geltungsbereich Bei der Hopfenkarre-Wandse-Schafsteg-Ahrensburger Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 508) wird festgestellt.

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Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Stellingen, Ortsteil: 301, 321, Planbezirk: Schulplatzerweiterung der Schule Lutterothstraße 78-80

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1. Änderung des Baustufenplanes Fuhlsbüttel, Alsterdorf, Groß- und Klein-Borstel, Ohlsdorf (westl.Teil) vom 03.01.1951 Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil:Fuhlsbüttel, Alsterdorf, Groß-Borstel, Klein-Borstel, Ohlsdorf

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Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Barmbek-Süd, Uhlenhorst

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Der Bebauungsplan Osdorf 1 für das Plangebiet Rugenbarg - Blomkamp - Am Landpflegeheim - Osdorfer Landstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.

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Bebauungsplan Harvestehude 1 für den Geltungsbereich zwischen Rothenbaumchaussee-Oberstraße-Mittelweg- Werderstraße (Bezirk Hamburg-Eimsbüttel, Ortsteil 313) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Rothenbaumchaussee-Oberstraße-Mittelweg, Südgrenze der Flurstücke 2340 und 2339-Ost- und Südgrenze des Flurstücks 726, Süd- und Westgrenze des Flur¬stücks 725-Südgrenze des Flurstücks 723 der Gemarkung Harvestehude.

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Der Bebauungsplan St. Georg 12 für den Geltungsbereich Repsoldstraße-Besenbinderhof-Nagelsweg-Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 55 für den Geltungsbereich Ruhmkoppel - Westgrenzen der Flurstücke 728 und 667 der Gemarkung Schiffbek - Julius-Campe-Weg - Öjendorfer Weg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Hausbruch 23 / Neugraben-Fischbek 52 für den Geltungsbereich Francoper Straße-Nordostgrenze des Flurstücks 81, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 89, Nordwest- und Ostgrenze des Flurstücks 113, über das Flurstück 159, Südgrenze des Flurstücks 159, Ostgrenze des Flurstücks 3212 der Gemarkung Neugraben-Erlenbruch- Südgrenze des Flurstücks 159, über die Flurstücke 3217, 3260, 154 und 152, Südgrenze des Flurstücks 3189 der Gemarkung Neugraben (Bezirk Harburg, Ortsteile 717 und 718) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Nienstedten 8 für das Plangebiet Sieberlingstraße - Newmans Park - Theresenweg - Schulkamp - Georg-Bonne-Straße - Elbschloßstraße - Ostgrenze des Flurstücks 793 der Gemarkung Nienstedten - Elbufer - Westgrenzen der Flurstücke 794 und 796 der Gemarkung Nienstedten (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt.

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Das Plangebiet wird im Norden durch die Straße Papenreye, im Osten durch die Westgrenzen der Flurstücke 2026, 2082 und 2025, im Süden durch die Straßen Niendorfer Weg und Stavenhagenstraße sowie im Westen durch den Verlauf der Tarpenbek begrenzt.

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Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hamburg-Altstadt, unmittelbar südwestlich des Hauptbahnhofs am südöstlichen Rand der Hamburger City. Es beinhaltet im Süden Teile des Deichtorplatzes, grenzt im Westen an den Platzbereich Burchardstraße an und reicht bis zur Mitte des Straßenraums Johanniswall. Im Norden reicht das Plangebiet bis zur Mitte des Straßenraums Steindamm, im Osten bis zur Mitte des Straßenraums Klosterwall. Insgesamt umfasst das Plangebiet in einer Größe von ca. 18.450 m² die Flurstücke 100 (derzeit sog. City-Höfe) sowie 74, 1497, 1970, 1977 und 2320 tlw. (Straßenverkehrsflächen) in der Gemarkung.

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Der Bebauungsplan Langenhorn 58 für den Geltungsbereich Wördenmoorweg-Nordwestgrenze des Flurstücks 370, Westgrenze des Flurstücks 360, über die Flurstücke 360 und 372, Westgrenze des Flurstücks 6633, über das Flurstück 6633 der Gemarkung Langenhorn-Röweland-Nordgrenze des Flurstücks 6632, über das Flurstück 6632, Ostgrenze des Flurstücks 372, über das Flurstück 372 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Stellingen 39 für den Geltungsbereich Kieler Straße - Basselweg - Spannskamp - Ostgrenzen der Flurstücke 2417, 2575, 1196 und 1255, über das Flurstück 1255 zur Südgrenze des Flurstücks 1220, über das Flurstück 1241 der Gemarkung Steilingen-Langenfelde zum Privatweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.

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