Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. In der vorliegenden Stellungnahme werden die lärmtechnischen Auswirkungen der durch die Planung verursachten Verkehrszunahme auf der Bahnhofstraße im Gemeindegebiet Neu Wulmstorf ermittelt und beurteilt.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. Dieser Landschaftsplanerische Fachbeitrag stellt die Bestandsaufnahme und Bewertung der untersuchten Ausgleichsflächen, Maßnahmenplanung und Bilanzierung der untersuchten Ausgleichsflächen im NSG „Moorgürtel" dar.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. In der vorliegenden Stellungnahme werden die Luftschadstoffimmissionen im Plangebiet beurteilt.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. Im folgenden Dokument sind die durchgeführten Untersuchungen zu Grundlagenermittlung und Vorplanung sowie Vor-Ort-Arbeiten und deren Ergebnisse, gegliedert nach den Themen Boden, Grundwasser und Oberflächenentwässerung zusammengestellt.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern.
Diese Analyse enthält eine Modellierung der Starkregengefahr, Gefährdungsanalyse und Handlungsempfehlungen für eine Minimierung des Starkregenrisikos. Die Studie beruft sich auf das DWA Merkblatt 119 und den Kommunalen Leitfaden aus Baden-Württemberg.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. Das vorliegende Gutachten stellt die fachliche Grundlage für die behördliche Prüfung der FFH-Verträglichkeit des Bebauungsplans dar. Es werden negative Beeinträchtigungen auf die Schutzgebiete untersucht.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. Das vorliegende Gutachten (Fassung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) stellte zum Zeitpunkt seiner Erstellung die fachliche Grundlage für die behördliche Prüfung der FFH-Verträglichkeit des Bebauungsplans dar. Es werden negative Beeinträchtigungen auf die Schutzgebiete untersucht. Der aktuellste und eigenständige Stand des Fachgutachtens ist vom Februar 2024.
Im Rahmen der vorliegenden Lärmtechnischen Untersuchung (LTU) werden die Verkehrs-, Gewerbe- und Sportanlagenlärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes sowie für die benachbarte vorhandene Bebauung ermittelt und beurteilt. Die letzten Aktualisierungen vom Februar und Mai 2024 umfassen insbesondere die Neuberechnung der Verkehrslärmimmissionen auf Basis aktueller Verkehrszahlen für die B73 (Cuxhavener Straße). Dabei wird auch geprüft, inwieweit die geplanten Straßenbaumaßnahmen zu Ansprüchen auf Maßnahmen der Lärmvorsorge führen können. Das vorliegende Gutachten (Fassung zur erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) stellte zum Zeitpunkt seiner Erstellungdie fachliche Grundlage für die behördliche Prüfung der FFH-Verträglichkeit des Bebauungsplans dar. Es werden negative Beeinträchtigungen auf die Schutzgebiete untersucht. Der aktuellste und eigenständige Stand des Fachgutachtens ist vom Februar 2024.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. In der vorliegenden Stellungnahme werden die verkehrlichen Auswirkungen der konkretisierten Nutzungsannahme eines interkommunalen Hallen- und Freibades (Kombibad) in einem Teil der Gewerbegebietsfläche beschrieben und bewertet.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. In dem vorliegenden Gutachten werden die Verschattungswirkungen der Neubebauung auf die Umgebung ermittelt und beschrieben. Ebenfalls wird die Eigenverschattung ermittelt, um den Nachweis zu erbringen, dass hinsichtlich Besonnung und Belichtung gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gegeben sein werden.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. Im vorliegenden Bericht werden planungsrelevante Vorgaben und Auflagen zum Grundwasserschutz wie bodenkundliche Untersuchungen, Untersuchungen zum Grundwasser und zur Oberflächenentwässerung zusammengestellt. Dies ist Grundlage für die weitere Detaillierung der Planung der Geländeaufhöhungen.
Antrag zur Verbesserung der Biodiversität auf zwei weiteren öffentlichen Grünflächen im Kleingartenverein Veermoor 211 e.V.
Beschlussempfehlung des Amtes
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. In diesem Gutachten soll basierend auf den standort-, markt- und potenzialseitigen Erkenntnissen im Rahmen einer planerischen Grundlagenstudie das Fundament für ein sinnvolles und empfehlenswertes Flächenprogramm an Einzelhandel für die Fischbeker Reethen entwickelt werden. Mit diesem Einzelhandelsgutachten werden die Bedarfe an Größenordnung und Angebotstypen (Nahversorgung, zentrenrelevante Sortimente) und weitere Gewerbeflächenpotenziale ermittelt.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. In diesem Konzept wird die zukünftige Energieversorgung des Quartiers betrachtet und es werden Hinweise für eine energetische Optimierung der Planung geliefert.
Im vorliegenden Dokument wird versucht, einen realistischen Raumbedarf für Habitat- und Brutplatzverluste bei der Feldlerche auf Basis konkret bekannter Siedlungsdichten im Hamburger Raum abzuschätzen.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. In der vorliegenden Stellungnahme werden die voraussichtlichen Schallemissionen durch die Nutzung eines interkommunalen Hallen- und Freibades (Kombibad) in einem Teil der Gewerbegebietsfläche eingeschätzt und bewertet.