Das BMF-Schreiben erläutert den Begriff "Ehrenamt" auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2015, V R 45/14).
Mit dem BMF-Schreiben wird das Vordruckmuster USt 1 TN für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) eingeführt. Dadurch wird die von den Finanzämtern zu erteilende Bescheinigung bundeseinheitlich vorgegeben.
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG (Vergütung der Umsatzsteuer, die auf der Lieferung, der Einfuhr oder dem innergemeinschaftlichen Erwerb eines Gegenstands lastet, der im Drittlandsgebiet zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken genutzt wird) veröffentlicht.
Das BMF-Schreiben passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) an.
Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 26 Absatz 2 LHO - Übersichten der Stellen außerhalb der Verwaltung, veröffentlicht am 21. Februar 2014, geändert am 17. Mai 2017
Verwaltungsvorschriften zu § 14 Absätze 1 bis 5 LHO - Teilpläne, Einzelpläne, Gesamtplan (VV zu § 14 Absätze 1 bis 5 LHO), veröffentlichte Fassung vom 28. Januar 2016, geändert am 17. Mai 2017 - ab dem Haushaltsjahr 2019 geltende Fassung
Verwaltungsvorschriften zu § 14 Absätze 1 bis 5 LHO - Teilpläne, Einzelpläne, Gesamtplan (VV zu § 14 Absätze 1 bis 5 LHO), veröffentlichte Fassung vom 28. Januar 2016, geändert am 17. Mai 2017
Mit Urteil vom 5. Oktober 2016 hat der EuGH entschieden, dass Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe d MwStSystRL dahingehend auszulegen ist, dass die Lieferung von menschlichem Blut nicht die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma umfasst, wenn dieses Blutplasma nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist. Das BMF-Schreiben ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend.
Dieses BMF-Schreiben präzisiert die Aussagen des BMF-Schreibens vom 24. November 2016 - III C 3 - S 7170/15/10004 (2016/1073296) - (BStBl. I S. 1328) und ändert Abschnitt 4.14.1 Abs. 5 Nr. 6a des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.