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1713 Suchergebnisse für "ikea-vertrag"

Link zur Ressource: Akte:BSU612.613-319/086.09 §1 Vertragsgegenstand 1 In diesem Vertrag werden die Leistungen vereinbart die die Siloah im Zusammenhang mit der Umsetzung der Regelungen des Bebauungsplanes Schnelsen 86 auf dem Ent- wicklungsgrundstück zu erbringen hat. 2 Folgende Anlagen sind Bestandteile dieses Vertrags Anlage 1 Eigentumssituation Grundstücken zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages Anlage 2 Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 86 vom November 2017 in der Fassung der öffentlichen Auslegung Funktionsplan vom 15.

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Dokument 31.01.2018

CCH Mobile Trennwände

Gegenstand des Vertrages sind folgende Leistungen im Rahmen der Revitalisierung des Congress Centers Hamburg (CCH): Mobile Trennwände

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Link zur Ressource: Akte:BSU612.613-319/086.09 Seite des städtebaulichen Vertrags zu den Flächen südlich der SüntelstraSe und der Pin- neberger Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Schnelsen 86 städtebaulichen Vertrag werden die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans Schnelsen 86 gesichert die sich aus dem Funktionsplan ergeben.

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Link zur Ressource: Akte:E15113-02.03 EVB-IT Dienstvertrag Vertragsnurnmer/Kennung Auftraggebgr VertragsnumnieWKennung Auftragnehmern VI2002/2340000 Salta 1 van S Zwiscnen und Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Behörde fir Wissenschaft Forschung und Glaichstejiung Hamburger Straße 37 22083 Hamburg - im Folgenden „Atiftraggeber'' genannt - Datapoft Anstalt des öffentlictien Rechte Altenliolzer Straße 10 • 14 24161 Altenhotz -im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt - wird folgender Vertrag geschlossen 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Pro|eld-/Vortragsbezetchnung Fachliches Vertahrensmanagemert zum tT-Verfahren BAföG BAFSVS HH Dieser Vertrag ergänzt den V6324r2340DOO „Bereitstellung der InfrastruWur und Betrieb des Verfahrens BAföG BAFSYS HH im Rechenzentrum“ oder dessen Folgevertrag 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1 .3 Die Leistungen des Auftragnehnners werder S nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 S zum Festpreis gemäß Nümmer 5.2 zuzüglich Reise- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart - vergütet 2 Vertragsbestandtelle 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteite - dieser Vertrag {Seiten 1 bis 8 mit Anlsgen Nr 1.2 3 4a 4b - Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport {AVB in der bei Vertragssohtuss geltenden Fassung {s. 11.1 - Dataport Datenschutz-Leitlinie über technische und organisatorische Maßnahmen bei der Datenverarbei- tung im Auftrag s. 111 - Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von T-Dienstleistungen {EVB-tT Dienstleistung in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauteistungen - Teil B {VOL/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

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Link zur Ressource: Akte:5.02.04-01 EVB-IT Dienstvertrag Vertragstiummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V11547-iyi&SCHQO/2141000 Seile 1 von 7 Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstfeistungen Zwischen Dienstieistungs^entrum Personal des Landes Schleswig-Holstein Auftraggeber 1 Speckenbeker Weg 133 24113 Kiel dem Zentrum für Personaldienste - Landesbetrieb Auftraggeber 2 Normannenweg 36 20537 Hamburg - im Folgenden „Auftraggeber“ genannt- und Dataporf Anstalt des öffentlichen Rechts Alten ho tzer Strafte 10-14 24161 Aitenhoiz - im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt — wird folgender Vertrag geschlossen 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt “A/ertragsbezeichnung Erweiterung der Pflege für das Verfahren Permis-Beihilfe durch eBeihilfe 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden □ nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 E3 zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 in Höhe von einmafig 232.00000 € Jährlich 119.00000 € ab 0107.2018 zuzüglich Reise- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart - vergütet. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile - dieser Vertrag Seiten 1 bis 7 mit Anlagen Nr 1a und 1b ~ Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataporl AGV in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung s. 11.1 - Dataport Datenschutz-Leitlinie über technische und organisatorische Maßnahmen bei der Datenverarbei- tung im Auftrag s 11.1 - Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstielstungen EVB-IT Dienstleistung in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung - Vergabe- und Verlragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleiatungen — Teil B VOL/B in der bet Vertragsschluss geltenden Fassung 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

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EVB-IT Dienstvertrag zwischen dem Landesamt für Kataster - Vermessung - Immobilienbewertung - Informationssysteme (GeoBremen) und dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Link zur Ressource: Akte:11.47-9/30-1/03 Es gelten die Dokumente in 0 obiger Reihenfolge □ folgender Reihenfolge 3.2.2 El Der Auftragnehmer wird der Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hin- ^isen wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbrinqunq der vertraglichen Leistungen haben. ^ ^ 3.2.3 Besondere Leistungsanforderungen z.

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  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
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Link zur Ressource: Akte:000.00-04 Die FHH beabsichtigt nicht Wegebaumaßnahmen auf den Wegebauflächen durchzuführen. 2 Der Vorhabenträger verpflichtet sich auf seine Kosten die Wegebaumaßnahmen auf den in Anlage 5 Wegebauflächen zu diesem Vertrag aufgeführten Grundstücke gemäß der in Anlage 3 zu diesem Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung durchzuführen soweit dies nicht nach Maßgabe dieses Vertrages durch Dritte zu erfolgen hat. 3 Die FHH verpflichtet sich die Wegebauflächen nach ihrer Fertigstellung und Abnahme in ihre Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen soweit im Nachfolgen- den nichts anderes bestimmt ist.

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Link zur Ressource: Akte:FB4.2.11.200-212/0273.02 Juni 2017 vorgesehen 10 Die FHH die DB Netz und die DB S&S schließen nunmehr den folgenden Anerkennt- nis- und Ausübungsvertrag §1 Gegenstand des Anerkenntnis- und Ausübungs Vertrages Gegenstand dieses Anerkenntnis- und Ausübungs Vertrages sind das Anerkenntnis b die Ausübung von Rechten der FHH 1 2 3 §2 Begriffsbestimmungen „Grund Sa gen vertrag" ist der Grundlagenvertrag über die Zusammenarbeit bei der Ver- lagerung des Bahnhofs Hamburg-Altona zwischen der FHH. der DB Netz und der DB 3&S vom 23 Dezember 2016/17.

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Link zur Ressource: Akte:000.00-04 Der Vorhabenträger trägt die gesamten Kosten nach Maßgabe von § 11 dieses Vertrages. 2 Erschließungsanlagen im Sinne dieses Vertrages sind a die öffentlichen Straßen Wege und Plätze einschließlich Pa

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Link zur Ressource: Akte:FB4.2.11.200-212/0273.02 DB Netz AG - die DB Netz AG nachfolgend auch „Verkäufer" genannt - 2 die Erschienenen zu 2.1 und 2.2 nach ihren Erklärungen nicht handelnd für sich persön- lich sondern als Bevollmächtigte aufgrund der bei der heutigen Beurkundung im Original vorliegenden Vollmachten die als Anlage 1 b diesem Protokoll beigefügt sind für die Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen - die Freie und Hansestadt Hamburg nachfolgend auch „Käufer" genannt- - Verkäufer und Käufer nachfolgend gemeinsam auch die „Vertragsparteien“ genannt - Die Beteiligten erklären dass ihnen der Entwurf dieses Vertrages bereits vor Beurkundung seit mehr als zwei Wochen zur Durchsicht vorlag und ausreichend Gelegenheit bestand sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen und den Entwurf gründlich zu über- prüfen.

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Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI 2013 für das Teilstück W28 der Veloroute 7; Ing. Vertrag: 62/2017

Link zur Ressource: Akte:000.00-04 Weiterer Bestandteil dieses Vertrages ist das eingereichte Angebot vom 18.10.2017 einschl. der Prüfeintragungen.

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Steuerung des Umsetzungsprozesses zur Optimierung der Radverkehrsführung der Hansestadt Hamburg im Bereich Veloroute 7, Teilstück W28: Ing. Vertrag Nr. 61/2017

Link zur Ressource: Akte:000.00-04 Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission Projektsteuerung / Projektmanagement • Anlage 02 Besondere Leistungen Projektsteuerung • Anlage 03 Aufgabenbeschreibung §2 Bestandteile des Vertrages Bestandteile dieses Vertrages sind 1.

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Übernahmevertrag zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Bahrenfeld 62 vom 2013-11-06

Link zur Ressource: Akte:000.00-04 Der Eintretenden ist der Inhalt des städtebaulichen Vertrages nebst Anlagen bekannt. Der städtebauliche Vertrag und seine Anlagen sind dieser Vereinbarung als Anlage 1 beigefügt

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Vorvertrag über die Löschung von Testdaten aus dem Fachverfahren Permis-B

Link zur Ressource: Akte:5.02.04-01 ■ ■ ■ ■ ■ Vorvereinbarung Präambel Diese Vorvereinbarung trifft Regelungen für Leistungen und sich daraus ergebende Kosten die Dataport auf Wunsch des Kunden bereits in einem Zeitraum vor Abschluss eines umfassenden und abschließend regelnden wirksamen Vertrags erbringen soll. Die Leistungen innerhalb des vorvertraglichen Zeitraums sollen der Reduzierung von Terminrisiken für die Bereitstellung der angestrebten Vertragsleistungen dienen

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BID öffentlich-rechtlicher Vertrag nach dem GSED

Link zur Ressource: Upload: Zu Veröffentlichendes Dokument_geschwärzt §2 Bestandteile des Vertrages Folgende Anlagen sind Bestandteil des vorliegenden Vertrages Anlage 1 Gebietsabgrenzung Anlage üi Maßnahmen- und Finanzierungskonzept Anlage 3 Merkblatt Aufgabenträger §3 Beschreibung der Maßnahmen 1 Der Aufgabenträger wird die in Anlage 2 dieses Vertrages dargestellten Maßnahmen Umsetzen 2 Bei der Maßnahmenumsetzung ist das anliegende Merkblatt in Verbindung mit dem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept zu beachten.

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Grundstückskaufvertrag zwischen FHH und Beiersdorf AG über die Kleingartenfläche Lokstedt

Link zur Ressource: Akte:719.3812-019/003 AktG verbundenen Unternehmen zur Klarstel- lung mit Ausnahme der TROMA Alters- und Hinterbliebenenstiftung Hamburg nachfolgend in dieser Urkunde gemeinsam auch die „Beiersdorf-Gruppe" genannt - - FHH und Beiersdorf AG nachfolgend In dieser Urkunde gemeinsam auch die „Vertrags-Parteien“ oder einzeln jeweils die „Vertrags-Partei" genannt ~ Die Vollmachten der Erschienenen zu 1. sowie zu 2 und 3. lagen dem Notar bei Beurkun- dung im Original vor und werden jeweils .in Abschrift die hiermit beglaubigt wird dieser Ur- kunde als Anhang Vollmaohtert belgefügt.

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Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Spielbudenplatzbetreibergesellschaft mbH über die Nutzung, Überlassung und Betrieb des Spielbudenplatzes

Link zur Ressource: Akte:000.00-04 Dem Vertrag ist eine Inventarliste als Anlage 9 beigefügt.

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Gegenstand des Vertrages im Rahmen der Revitalisierung des Congress Centers Hamburg (CCH): Dienstleistungskonzession

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Gegenstand des Vertrages im Rahmen des Revitalisierung des Congress Centers Hamburg (CCH) sind die nachfolgend genannten Bauleistungen: Los 3 - Hotelvorfahrt und Los 4 - CCH-Vorplatz inkl. Fluchtwege Halle H

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Grundstückskaufvertrag für die Verlegung des Fernbahnhofes Hamburg-Altona

Link zur Ressource: Akte:FB4.2.11.200-212/0273.02 Aus- fertigung vorliegenden Vollmacht vom von der eine hiermit beglau- bigte Ablichtung als Anlage 1 b diesem Protokoll beigefügt wird für die Deutsche Bahn AG mit dem Sitz in Berlin Geschäftsanschrift Potsdamer Platz 2 10785 Berlin Registergericht Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 50 000 diese wiederum als Bevollmächtigte aufgrund der bei der heutigen Beurkundung in Ausfertigung vorlie- genden Vollmacht vom ^^^^^^|von der eine hiermit beglaubigte Ablichtung als An- lage 1 c diesem Protokoll beigefügt wird für die DB Station & Service AG mit dem Sitz in Berlin Geschäftsanschrift Europaplatz 1 10557 Berlin Registergericht Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 87691 - die DB Station & Service AG nachfolgend auch „Käufer" genannt - - Verkäufer und Käufer nachfolgend gemeinsam auch die „Vertragsparteien“ genannt - Die Beteiligten erklären dass ihnen der Entwurf dieses Vertrages bereits vor Beurkundung seit mehr als zwei Wochen zur Durchsicht vorlag und ausreichend Gelegenheit bestand sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen und den Entwurf gründlich zu über- prüfen.

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