Dokument
13.03.2018
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Wandsbek 81 wurde mit einem Grundbesitzer ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung der Ziele geschlossen. Ziel ist Wohnungsbau durch eine aufgelockerte Bebauung für ca. 150 Wohneinheiten, davon 30 % öffentlich gefördert, zu ermöglichen. Andererseits soll das am Standort bereits vorhandene, wohnverträgliche Gewerbe auch weiterbestehen und sich entwickeln können. Dazu wurden Mischgebiete festgesetzt. Außerdem wird eine öffentliche Parkanlage mit einer Wegeverbindung entlang der Wandse baurechtlich gesichert.
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Akte:000.00-04
städtebaulicher Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan Wandsbek 81 Wandsbeker Königstraße zwischen der Fre/en und Hansestadt Hamburg FHH vertreten durch das Bezirksamt Wandsbek Dezernat Wirtschaft Bauen und Umwelt Schloßgarten 9 22041 Hamburg nachstehend „Bezirksamt" genannt und jHamburg Abschluss dieses Vertrages vertreten durch geschäftsansässig ebenda nachstehendPlanungsbegünstigte“ genannt Seite 1 von 14 städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Wandsbek 81 Vorbemerkung Dieser Vertrag betrifft die städtebauliche Entwicklung der Flurstücke 3612 und 3713 sowie Teile des Flurstücks 3578 der Gemarkung Wandsbek - im Folgenden „Vertragsgefaiet“ ge- nannt.
Formate:
pdf
Infrastruktur, Bauen & Wohnen
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