Transparenzportal

Aussenansicht des Staatsarchivs Hamburg

Transparenzportal Hamburg

1712 Suchergebnisse für "ikea-vertrag"

Link zur Ressource: Akte:000.00-04 §1 Räumlicher Geltungsbereich des Vertrags Der räumliche Geltungsbereich des Vertrags für das Vorhaben entspricht der in der folgenden Abbildung farbig markierten etwa 2.227 m^ großen Fläche im Folgenden „Vertragsgebiet“ genannt bestehend aus Teilen des Flurstücks 1982 der Gemarkung Groß Börstel

Formate: pdf

  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
Mehr

Nachtrag zum Mietvertrag; Übergabetermin

Link zur Ressource: Akte:E60226-10 Damit verkürzt sich die Mietdauer um den Zeitraum zwischen ursprünglich vereinbartem Spätesten Übergabetermin 29.12.2017 und dem tatsächlichen Übergabetermin ohne dass sich daraus die Berechnung der Miete im Sinne der Anlage 5.4 dieses Vertrages ändert. Der urspünglich vereinbarte Armortisationszeitraum im Sinne der Ziffer 4 der Anlage 5.4 bleibt unberührt. 5. § 5.1 Satz 1 wird wie folgt geändert Die Mieterin ist verpflichtet ab dem 01.09.2018 frühstens zwei Monate nach der Übergabe monatlich folgende Zahlungen zu leisten 6. § 21.1 wird wie folgt neu gefasst Die Freie und Hansestadt Hamburg ist Eigentümerin des Baugrundstücks Flurstü- cken 1931 und 1932 der Gemarkung Rotherbaum.

Formate: pdf

  • Bildung und WissenschaftBildung & Wissenschaft
  •  
  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
Mehr

Städtebaulicher Vertrag vom 25.04.2013 zur Regelung zusätzlicher Anforderungen und Verpflichtungen für das Wohnungsbauprojekt Thadenstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Altona Altstadt 59

Link zur Ressource: Akte:611.70-03 Die Vorhabenträgerin 1 wird das Flurstück 2348 an den Bauverein der Elbgemeinden eG nachfolgend Vorhabenträgerin 2 mit Vorweggenehmigungsreife gemäß §33 BauGB veräußern so dass sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen soweit sie dieses Flurstück betreffen nach Veräußerung nicht durch die Vorhabenträgerin 1 sondern die Vorhabenträgerin 2 zu erfüllen Seile 2 von 15 Stand vom 2504.2013 Sollte es nicht zu einer Veräußerung des Flurstücks 2348 kommen ist die Vorhabenträgerin 1 verpflichtet alie sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen der Vorhabenträgerin 2 soweit sie dieses Fiurstück betreff

Formate: pdf

  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
Mehr

Dienstvertrag Dataport-ZPD; V12350;KoPers Testunterstützung

Link zur Ressource: Akte:4.01.01-02 Von Von I EVB-IT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V12350/2141 OOP ] Seite 1 von 8 Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Z\A/ischen Zentrum für Personaldienste - Landesbetrieb ZPD 3 Normannenweg 36 20537 Hamburg - im Folgenden „Auftraggeber“ genannt - und Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Straße 10-14 24161 Altenholz - im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt - wird folgender Vertrag geschlossen 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt-ZVertragsbezeichnung Projekt KoPers - Testunterstützung Verbuchung durch d 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden ^ nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 □ zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 zuzüglich Reise- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart - vergütet. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile - dieser Vertrag Seiten 1 bis 8 mit Anlagen Nr. 12 3 - Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport AVB in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung s. 11.1 - Dataport Datenschutz-Leitlinie über technische und organisatorische Maßnahmen bei der Datenverarbei- tung im Auftrag s. 11.1 - Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen EVB-IT Dienstleistung in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B VOL/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Formate: pdf

  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
  •  
Mehr

Link zur Ressource: Akte:BSU612.612-219/044.08 §1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieses Vertrages für das Vorhaben entspricht der gekennzeichneten Fläche innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Othmarechen 44 der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 3183 und 3155 teiiw. der Gemarkung Othmarschen entsprechend des beigefügten Lageplans gemäß Anlage 1 dieses Vertrages. 1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung der Vorhaben nach dem Vorha- ben- und Erschiießungsplan im Bebauungspiangebiet zur Herstellung von Wohn- raum Mit diesem Durchführungsvertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin ge- genüber Hamburg zur Durchführung der Vorhaben und der Erschlleßungsmaßnah- men des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach Maßgabe des als Anlage und Bestandteil dieses Durchführungsvertrages beigefügten Vorhaben- und Erschlie- ßungsplans gemäß den in diesem Vertrag atffgeführten Regelungen einschließlich der Präambel sowie zur Tragung der damit verbundenen Kosten Die Vorhabenträge- rin erklärt dass sie zur Durchführung der Vorhaben und der ErschlieSungsmaßnah- men nach dem Vorhaben- und Erschließungsplan bereit und in der Lage ist sich zur Durchführung innerhalb der in § 4 geregelten Frist zu verpflichten und die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen 2 Die Vorhabenträgerin verptlichtet sich sämtiiche für die Herstellung und Erschließung der nach dem Vorhaben- und Erschließungspian sowie den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf ihrem Grundstück vorgesehenen Anlagen anfallenden Kosten Planungs- und Erschiießungskosten zu tragen.

Formate: pdf

  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
Mehr

Link zur Ressource: Akte:4402/35/7 Die JB verpflichtet sich alle ihr vorliegenden für die Planung und Durchführung der Sanierung notwendigen Unterlagen zu den Dienstwohnungsgebäuden Grundrisse technische Details ggf. Verträge zu Miet- und Dienstwohnungsverhältnissen in aufbereiteter Form zur Verfügung zu stellen. 5 LIG und JB verpflichten sich der SA

Formate: pdf

  • Gesetze und JustizGesetze & Justiz
  •  
  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
Mehr

Link zur Ressource: Akte:069.60-01 Änderung Überführung der bisherigen Testumgebung aus der Cloud in stationäre Umgebungen 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden Kl nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 K zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 zuzüglich Reise- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart - vergütet.

Formate: pdf

  • BevölkerungBevölkerung
  •  
  • SozialesSoziales
  •  
Mehr

Vertrag zwischen dem Kooperationsverbund Digitale Archivierung Nord (DAN) und der RZRS GmbH zum Aufbau und Betrieb der Archivierungslösung DIMAG sowie zur Speicherung elektronischer Archivalien.

Formate: pdf

  • Bildung und WissenschaftBildung & Wissenschaft
  •  
  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
  •  
Mehr

Link zur Ressource: Akte:UI820.35-50/02 § 3 Sonstiges Dem Vertrag liegen soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist die §§ 54 ff HmbVwVfG zugrunde.

Formate: pdf

  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
  •  
Mehr

Beauftragung mit der Durchführung der Schuldnerberatung nach §§ 11Abs.5 Satz 2 bis 4 SGB XII und 16a Nr. 2 SGB II ab dem 01.08.2018

Link zur Ressource: Akte:421.70-5-12-2-1 Die Freie und Hansestadt Hamburg kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Ver- trags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten wenn der Freien und Hansestadt Ham- burg nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden die sie wären sie schon zuvor bekannt gewesen dazu veranlasst hätten einen sol- chen Vertrag nicht zu schließen und ein Festhalten am Vertrag für die Freie und Hansestadt Hamburg unzumutbar ist.

Formate: pdf

  • SozialesSoziales
  •  
Mehr

Beauftragung mit der Durchführung der Schuldnerberatung nach §§ 11Abs.5 Satz 2 bis 4 SGB XII und 16a Nr. 2 SGB II ab dem 01.08.2018

Link zur Ressource: Akte:421.70-5-12-2-1 Die Freie und Hansestadt Hamburg kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Ver- trags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten wenn der Freien und Hansestadt Ham- burg nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden die sie wären sie schon zuvor bekannt gewesen dazu veranlasst hätten einen sol- chen Vertrag nicht zu schließen und ein Festhalten am Vertrag für die Freie und Hansestadt Hamburg unzumutbar ist.

Formate: pdf

  • SozialesSoziales
  •  
Mehr

Beauftragung mit der Durchführung der Schuldnerberatung nach §§ 11Abs.5 Satz 2 bis 4 SGB XII und 16a Nr. 2 SGB II ab dem 01.08.2018

Link zur Ressource: Akte:421.70-5-12-2-1 Die Freie und Hansestadt Hamburg kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Ver- trags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten wenn der Freien und Hansestadt Ham- burg nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden die sie wären sie schon zuvor bekannt gewesen dazu veranlasst hätten einen sol- chen Vertrag nicht zu schließen und ein Festhalten am Vertrag für die Freie und Hansestadt Hamburg unzumutbar ist.

Formate: pdf

  • SozialesSoziales
  •  
Mehr

Beauftragung mit der Durchführung der Schuldnerberatung nach §§ 11 Abs.5 Satz 2 bis 4 SGB XII und 16a Nr. 2 SGB II ab dem 01.08.2018

Link zur Ressource: Akte:421.70-5-12-2-1 Der Vertrag verlängert sich entsprechend der Leistungsbeschreibung nach 36 Monaten zweimalig um jeweils 24 Monate - längstens jedoch bis zum 31.07.2025 wenn nicht einer der Vertragspartner neun Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.

Formate: pdf

  • SozialesSoziales
  •  
Mehr

Beauftragung mit der Durchführung der Schuldnerberatung nach §§ 11Abs.5 Satz 2 bis 4 SGB XII und 16a Nr. 2 SGB II ab dem 01.08.2018

Link zur Ressource: Akte:421.70-5-12-2-1 Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien Die Freie und Hansestadt Hamburg kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Ver- trags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten wenn der Freien und Hansestadt Ham- burg nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden die sie wären sie schon zuvor bekannt gewesen dazu veranlasst hätten einen sol- chen Vertrag nicht zu schließen und ein Festhalten am Vertrag für die Freie und Hansestadt Hamburg unzumutbar ist.

Formate: pdf

  • SozialesSoziales
  •  
Mehr

Beauftragung mit der Durchführung der Schuldnerberatung nach §§ 11Abs.5 Satz 2 bis 4 SGB XII und 16a Nr. 2 SGB II ab dem 01.08.2018

Link zur Ressource: Akte:421.70-5-12-2-1 Die Freie und Hansestadt Hamburg kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Ver- trags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten wenn der Freien und Hansestadt Ham- burg nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden die sie wären sie schon zuvor bekannt gewesen dazu veranlasst hätten einen sol- chen Vertrag nicht zu schließen und ein Festhalten am Vertrag für die Freie und Hansestadt Hamburg unzumutbar ist.

Formate: pdf

  • SozialesSoziales
  •  
Mehr

Link zur Ressource: Akte:000.00-04 Hinweis Bei Baumaßnahmen des Bundes werden die Verträge im Namen und für Rechnung der BRD vertreten durch die FHH geschlossen.

Formate: pdf

  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
Mehr

Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI 2013 für das Teilstück W12 der Veloroute 7 im Bezirk Wandsbek

Link zur Ressource: Akte:000.00-04 Veloroutenprogramm W12 - Projektname „VR 7 - Abschnitt W12“ - Abschnitt Knoten Bahngärten/Wandsbeker Bahnhofstraße §2 Bestandteile des Vertrages Bestandteile dieses Vertrages sind 1.

Formate: pdf

  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
  •  
  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
  •  
Mehr

Link zur Ressource: Akte:4.04.05-05 I I EVB-IT Dienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V11522/2141 OOP Seite 1 von 7 Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Z\A/ischen Zentrum für Personaldienste - Landesbetrieb Normannenweg 36 20537 Hamburg - im Folgenden „Auftraggeber“ genannt - und Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Straße 10-14 24161 Altenholz - im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt- wird folgender Vertrag geschlossen 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt-ZVertragsbezeichnung Bereitstellung der Infrastruktur und Betrieb des Verfahrens ApplinX Webzugriff Online-Verfahren Permis sowie Fachliches Verfahrensmanagement 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden □ nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 Kl zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 in Höhe von 58.87190 € jährlich zuzüglich Reise- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart - vergütet. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile - dieser Vertrag Seiten 1 bis 7 mit Anlagen Nr. 12a 2b 3a 3b 4 und 5 - Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport AGV in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung s. 11.1 - Dataport Datenschutz-Leitlinie über technische und organisatorische Maßnahmen bei der Datenverarbei- tung im Auftrag s. 11.1 - Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen EVB-IT Dienstleistung in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B VOL/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Formate: pdf

  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
  •  
Mehr

Nachtragsvertrag zum Öffentlich_rechtlichen Vertrag Flurstück 4259 in der Gemarkung Bahrenfeld

Link zur Ressource: Akte:000.00-04 Dies ist bei Abschluss des Öffentfich-rechtiichen Vertrages vom 29.12.2016 versäumt worden. Gemäß § 8 2 des öffentiich-rechtlichen Vertrages vom 29.12.2016 wirkt sich die Unwirksamkeit einer einzelnen Regelung nicht auf die übrigen Bestimmungen des Vertrages aus.

Formate: pdf

  • Kultur, Sport und TourismusKultur, Sport & Tourismus
  •  
  • Wirtschaft und ArbeitWirtschaft & Arbeit
Mehr

Öffentlich_rechtlicher Vertrag Flurstück 4259 in der Gemarkung Bahrenfeld

Link zur Ressource: Akte:000.00-04 Die Parteien treffen dazu folgende Vereinbarungen §1 Vertragszweck / Vertragsgegenstand Mit diesem Vertrag sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des in der Präambel sowie in § 2 dieses Vertrages skizzierten Vorhabens auf der Grundlage des geltenden Planrechts geschaffen werden.

Formate: pdf

  • Kultur, Sport und TourismusKultur, Sport & Tourismus
  •  
  • Wirtschaft und ArbeitWirtschaft & Arbeit
Mehr