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1712 Suchergebnisse für "ikea-vertrag"

Link zur Ressource: Akte:000.00-03 USt. 4. Die in diesem Vertrag noch nicht berücksichtigten Leistungen z.B.

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  • Kultur, Sport und TourismusKultur, Sport & Tourismus
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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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Es handelt sich um den 5. Nachtrag zur Vereinbarung zur weiteren Entwicklung und Projektneuordnung des südlichen Überseequartiers betreffend eine geringfügige Flächenanpassung der Teilfläche E3.

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Mietvertrag 3. IVFL und der FHH vertr. durch die BWFG zur Errichtung eines Neubaus als Zentrum für Studium und Promotion der technischen Universität Harburg

Link zur Ressource: Akte:E60230-10 Beide Parteien können binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten wenn ihnen nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihnen nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden die sie wären sie schon zuvor bekannt gewesen dazu veranlasst hätten einen solchen Vertrag nicht zu schließen und ein Festhalten am Vertrag für sie Seite 27 unzumutbar ist

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  • Bildung und WissenschaftBildung & Wissenschaft
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Durchführungsvertrag Hamburg-Altstadt 49 „Neues Quartier am Klosterwall“

Link zur Ressource: Akte:000.00-04 Die in dem hiermit vorliegenden Vertrag getroffenen vertraglichen Pflichten gehen denen aus dem besagten Vertrag der Vorhabenträgerin mit der BSW in jedem Fall vor.

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  • Kultur, Sport und TourismusKultur, Sport & Tourismus
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  • Wirtschaft und ArbeitWirtschaft & Arbeit
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neues Preisblatt zu V7541 Rechenzentrumsleistungen für die IT-Verfahren Prosa und Diwoge gültig ab 01.10.2018

Link zur Ressource: Akte:133.80-16/0073 Juni 2018 Preisanpassung zum 01.10.2018 Vertrag V7541/2160000 Wichtige Unterlage für Ihren Vertrag V7541/2160000 Vertraglicher Ansprechpartner Bereitstellung der Infrastruktur und Betrieb der Verfahren PROSA und DIWOGE Sehr geehrte Damen und Herren hiermit übersenden wir Ihnen Ihr neues Preisblatt zum o.a.

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  • SozialesSoziales
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Link zur Ressource: Akte:4.01.01-02 Der Vertrag ADP Services soll aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes §1 Aufhebung des Vertrages ADP Services ges.

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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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Link zur Ressource: Akte:000.00-04 Die Freie und Hansestadt Hamburg kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregisters vom Vertrag zurücktreten wenn der Freien und Hansestadt Hamburg nach der Veröffentlichung von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden die sie dazu veranlasst hätten einen solchen Vertrag nicht zu schließen wären sie schon zuvor bekannt gewesen und ein Festhalten am Vertrag für die Freie und Hansestadt Hamburg unzumutbar wäre. 6 Dieser Vertrag wird in doppelter Ausfertigung unterzeichnet.

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  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
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EU-Bekanntmachung, Vergabeunterlagen, Anleitung zur Verpackung, Auftragsdatenverarbeitung, Bewertungsmatrix, Besichtigungsbestätigung, Besondere Vertragsbedingungen, Technisches Leistungsverzeichnis, Verfahrensbrief, Verpackungsmittelübersicht, Zuschläge

Link zur Ressource: Akte:ST2236/00 Die Freie und Hansestadt kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrages im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten wenn der Freien und Hansestadt Hamburg nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden die sie wären sie schon zuvor bekannt gewesen dazu veranlasst hätten einen solchen Vertrag nicht zu schließen und ein Festhalten am Vertrag für die Freie und Hansestadt Hamburg unzumutbar ist.

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  • Bildung und WissenschaftBildung & Wissenschaft
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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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Link zur Ressource: Upload: 18 Zuschlag-AIM Wirksamkeit und Veröffentlichung des Vertrages Rücktrittsrecht Zutreffendes ist von der Vergabestelle anzukreuzen ☒ Dieser Vertrag ist ein Vertrag der Daseinsvorsorge § 3 Abs. 1 Nr. 4 HmbTG oder ein Vertrag an dessen Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht und dessen Veröffentlichung die wirtschaftlichen Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erheblich beeinträchtigt § 3 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG.

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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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Mit diesem Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Telekom Deutschland GmbH werden die Regelungen für das Breitbandförderverfahren in Hamburg getroffen. Der Zuschlag wurde im Juli 2018 nach einem europaweiten Vergabeverfahren erteilt. Die Kosten von 6,573 Millionen Euro werden jeweils zur Hälfte durch das Breitbandförderprogramm des Bundes und aus den Hamburg zur Verfügung stehenden Sondermitteln der „Digitalen Dividende II“ getragen. Der geförderte Breitbandausbau wird hauptsächlich in den Außenbereichen und weniger dicht besiedelten Gebieten Hamburgs stattfinden, insbesondere in den Bezirken Bergedorf (unter anderem Vier- und Marschlande), Harburg (unter anderem Hausbruch und Neugraben-Fischbek) und dem südlich der Elbe gelegenen Teil des Bezirks Hamburg-Mitte (zum Beispiel Moorwerder). Von den Ausbaumaßnahmen sind auch Gewerbegebiete umfasst. Der Vertrag regelt den Ausbau von rund 5.200 Anschlüssen über die mehr als 10.000 Haushalte und Unternehmen mit Internetzugangsdiensten versorgt werden. Bei einer Mindestbandbreite von 30 Megabit/s wird die Leistung für 98 Prozent der ausgebauten Haushalte und Unternehmen bei mehr als 50 Megabit/s liegen, für über 60 Prozent sogar bei mehr als 100 Megabit/s. Nach Abschluss des geförderten Ausbaus sind über 99 Prozent der Hamburger Haushalte und Unternehmen mit leistungsfähigen Internetanschlüssen versorgt. Die Telekom startet die Ausbauarbeiten im Frühjahr 2019 und wird insgesamt rund 400 Kilometer Glasfaser verlegen. Hierfür sind bis zu 100 Kilometer Tiefbau erforderlich. Ein Abschluss der Arbeiten ist für Anfang 2021 zu erwarten. Die Gebäudeanschlüsse werden überwiegend mit der VDSL-Vectoring-Technologie realisiert.

Link zur Ressource: Akte:M707.120-060 001 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden so sind die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht betroffen.

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Link zur Ressource: Akte:103-35.20/3 Die Freie und Hansestadt Hamburg kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags Im Informationsreglster vom Vertrag zurücktreten wenn der Freien und Hansestadt Hamburg nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden die sie wären sie schon zuvor bekannt gewesen dazu veranlasst hätten einen solchen Vertrag nicht zu schließen und ein Festhalten am Vertrag für die Freie und Hansestadt Hamburg unzumutbar ist. 7.

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Vertragsunterlagen für den Auftrag der FHH, Behörde für Umwelt und Energie zur Bereitstellung eines für den Nutzer kostenlosen, gebäudebezogenen Energieberatungs- und -informationsangebots in Hamburg

Link zur Ressource: Upload: Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsverzeichnis Auftrag gebäudebezogene Energieberatung Die Pflichten des Auftragnehmers aus die­ sem Vertrag gelten auch für Unterauftragnehmer und sind vertraglich zu regeln.

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  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
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Link zur Ressource: Akte:103-35.20/3 Die Freie und Hansestadt Hamburg kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten wenn der Freien und Hansestadt Hamburg nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu' vertretende Tatsachen bekannt werden die sie wären sie schon zuvor bekannt gewesen dazu veranlasst hätten einen solchen Vertrag nicht zu schließen und ein Festhalten am Vertrag für die Freie und Hansestadt Hamburg unzumutbar ist. 8.

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Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung und Einführung eines Anreizsystems zur Energieeinsparung an Hamburger Schulen. Das bisherige fiftyfifty-Modell soll vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen im Konsens mit allen Beteiligten weiterentwickelt werden.

Link zur Ressource: Upload: Gutachtervertrag fifty fifty unterzeichnet Die Freie und Hansestadt Hamburg kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten wenn der Freien und Hansestadt Hamburg nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden die sie wären sie schon zuvor bekannt gewesen dazu veranlasst hätten einen solchen Vertrag nicht zu schließen und ein Festhalten am Vertrag für die Freie und Hansestadt Hamburg unzumutbar ist. 12.

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