Gegenstand des Durchführungsvertrages war das Vorhaben „Errichtung einer Werkshalle sowie eines Traileryards“ für die Erweiterung des ansässigen Automobilwerks. Der Druchführungsvertrag wurde im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Heimfeld 48 geschlossen. Die Regelungen im Durchführungsvertrag spiegeln die städtebauliche Planung des Vorhabenträgers wieder, die innerhalb eines überschaubaren Zeitraums umgesetzt werden soll. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, gemäß Durchführungsvertrag, die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Heimfeld 48 vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen und die Planungskosten zu tragen.