Die Leitlinien verdeutlichen die Zielrichtung der für die Gewährung von Landesbürgschaften zuständigen Kreditkommission im Landesbürgschaftsgeschäft. Sie dienen Unternehmen, Banken und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) als entscheidungsvorbereitende Stelle, als Anhaltpunkt, ob und ggf. unter welchen Bedingungen ein Antrag auf Landesbürgschaft Aussicht auf Erfolg haben kann. Unternehmen und Banken wird vor Antragsstellung ein Gespräch mit der IFB für diese Einschätzung ergänzend empfohlen. Des Weiteren geben diese Leitlinien Hinweise zum Verfahren der Antragsstellung und zu den Kosten. Neben diesen Leitlinien sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission zu beachten.
Der Fahrgelderstattungssatz 2014 gibt den pauschalen Erstattungssatz der FHH an die Verkehrsunternehmen für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter in 2014 wieder.
Antwortschreiben des Senats an die Initiative (N)Olympia, die wie der DOSB 13 Fragen an die Freie und Hansesstadt Hamburg wegen einer möglichen Bewerbung für die Olympiade und die Paralympics gerichtet hat