Link zur Ressource:Akte: BWT100/1
Für jeden Zusatzeinkauf darf gemäß der AV der Justizbehörde Nr. 51/2014 vom 02.09.2014 ein Betrag bis zum zwölffachen Satz der Eckvergütung aus freiem oder gemäß § 48 Abs. 4 HmbStVollzG bzw.. § 31 Abs. 2 N.
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. § 5 Abs. 4 HmbStVollzG i.V.m. der AV der Justizbehörde Nr. 9712009 v. 15.9.2009 sowie gem. § 4 Abs. 3 HmbUVollzG 1.
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Schießausbildung für Bedienstete des Justizvollzuges im allgemeinen Vollzugsdienst und für Bedienstete der Justizbehörde mit Bescheinigung gemäß § 55 WaffG Mit Datum vom 15.
Link zur Ressource:Upload: Nr. 28Anstaltsverfügung Nr. 28 vom 08.11.2018 Datenschutz
Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Justizvollzugsbehörden Justizbehörde Hamburg Behördlicher Datenschutzbeauftragter Justizvollzugsbehörden Drehbahn 36 20354 Hamburg wenden. 2.
Link zur Ressource:Akte: 2043/18/1
* * II Freie und Hansestadt Hamburg Justizbehörde Amt für Justizvollzug und Recht Dienstvereinbarung zwischen der Justizbehörde - Amt für Justizvollzug und Recht - und dem Personalrat für die Beschäftigten der Justizvollzugsanstalten über die Arbeits- und Dienstzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg einschließlich der Außen stelle Bergedorf I.
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Freie und Hansestadt Hamburg Justizbehörde Amt für Justizvollzug und Recht Dienstveréinbarung zwischen der Justizbehörde - Amt für Justizvollzug und Recht - und dem.
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Freie und Hansestadt Hamburg Justizbehörde Amt für Justizvollzug und Recht Dienstvereinbarung zwischen der Justizbehörde - Amt für Justizvollzug und Recht - und dem Personalrat für die Beschäftigten der Justizvollzugsanstalten über die Arbeits- und Dienstzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg einschließlich der Außen stelle Bergedorf I.
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Freie und Hansestadt Hamburg J us t i z be hö r de A mt f ü r J us t i z vo l l z u g u n d Rec h t D i e ns t ver e i n ba r u ng zwischen der Justizbehörde – Amt für Justizvollzug und Recht – und dem Personalrat der Justizvollzugsanstalten über die Festlegung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs für die verbeamteten und beschäftigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer am prüfungsgebundenen Aufstieg über einen sechssemestrigen Bachelor-Studiengang in der Fachrichtung Public Manage ment an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften HAW mit Praxissemestern in den Fachbehörden 1.
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Seite 1 von 2 Freie und Hansestadt Hamburg Justizbehörde Amt für Justizvollzug und Recht Dienstveréinbarung zwischen der Justizbehörde - Amt für Justizvollzug und Recht und dem.
Dienstanweisung zur Umsetzung des HmbTG in der Hamburg Port Authority
Link zur Ressource:Upload: HPA-DA_HmbTG_01.02.2021
Detaillierte Informationen zu einzelnen Informationsgegenständen enthalten die HPA-Vermerke sowie die Vermerke und Handreichungen der Justizbehörde – zu finden auf der HPA-Portalseite Transparenzgesetz - HmbTG im Bereich Wissen bzw. unter Hafenbehörde PA5. 3.2.2.1 Verträge der Daseinsvorsorge - § 3 Abs. 1 Nr. 4 HmbTG Ein Vertrag der Daseinsvorsorge liegt nur vor wenn eine der in § 2 Abs. 10 Satz 1 HmbTG erfassten Vertragskonstellationen zutrifft und zugleich einer der in Satz 2 erfassten Bereiche öffentlicher Aufgaben betroffen ist.
Link zur Ressource:Akte: 2043/18/1
Am Freie und Hansestadt Hamburg Justizbehörde Amt für Justizvollzug und Recht Dienstvereinbarung zwischen der Justizbehörde - Amt für Justizvollzug und Recht - und dem Personalrat für die Beschäftigten der Justizvollzugsanstalten über die Arbeits- und Dienstzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialtherapeutischen.
Link zur Ressource:Akte: 4400/13/1
Die/der Bedienstete muss jedoch jederzeit in der Lage sein auf die Gefangene/den Gefangenen oder die Untergebrachte/den Untergebrachten zuzugreifen. 1.3 Fesselungswerkzeuge 1.3.1 Zulassung und Beschaffung In den Justizvollzugsanstalten bei der Revisionsgruppe der Abteilung Justizvollzug und bei der Fahrbereitschaft der Untersuchungshaftanstalt sind nur die von der Abteilung Justizvollzug der Justizbehörde zugelassenen Fesselungswerkzeuge zu verwenden.