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Der Bebauungsplan Eilbek 4/Wandsbek 20 für das Plangebiet Börnestraße-Eilbeker Weg-West- und Nordgrenze des Flurstücks 2079 der Gemarkung Eilbek-West- und Nordgrenze der Gemarkung Wandsbek-Mühlenstraße-Brauhausstraße- Wandsbeker Chaussee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 504 und 505) wird festgestellt.

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Eilbek 5/Marienthal 3 vom 4. Juli 1966 (HmbGVBl. S. 172), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 498), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 5/Marienthal 3" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 Nummer 3 werden folgende Sätze angefügt: "In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Aus-nahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

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Der Bebauungsplan Eilbek 5/Marienthal 3 für das Plangebiet Hammer Steindamm-Nordwestgrenze des Flurstücks 110 der Gemarkung Eilbek-Pappelallee-Menckesallee-Wandsbeker Chaussee-Hammer Straße-über das Flurstück 507 zur Westgrenze des Flurstücks 2233 der Gemarkung Marienthal-Südgrenze des Flurstücks 110 der Gemarkung Eilbek (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 504 und 510) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eimsbüttel 18 für den Geltungsbereich Osterstraße zwischen Emilienstraße und Eppendorfer Weg sowie Schulweg zwischen Henriettenstraße und Eichenstraße einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Eimsbüttel (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 305 und 306) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eimsbüttel 29 / Stellingen 57 für den Geltungsbereich Kieler Straße - Tiedemannstraße - über das Flurstück 1544 der Gemarkung Stellingen - Tiedemannstraße - West-und Nordwestgrenzen des Flurstücks 1538 der Gemarkung Stellingen - Langenfelder Damm - Högenstraße - Alter Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 301, 304 und 321) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eimsbüttel 34 für das Gebiet Scheideweg, Bismarckstraße, Goebenstraße, Tresckowstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 308) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Scheideweg - Südost-und Südwestgrenzen der Flurstücke 1032 und 1561 der Gemarkung Eimsbüttel - Goebenstraße - Nordwestgrenze des Flurstücks 1561, Südwest- und Nordwestgrenzen der Flurstücke 4362 und 4762 der Gemarkung Eimsbüttel.

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Der Bebauungsplan Eimsbüttel 36 für den Geltungsbereich zwischen Alardusstraße und Eppendorfer Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 305) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Alardusstraße - Eppendorfer Weg - Südgrenze des Flurstücks 1991, über das Flurstück 1991, Westgrenzen der Flurstücke 2165 und 2166, West- und Südgrenze des Flurstücks 5582 der Gemarkung Eimsbüttel (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 305).

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Der Bebauungsplan Eißendorf 12 für den Geltungsbereich In der Alten Forst-Hainholzweg-Strucksbarg einschließlich nördlich angrenzender Flurstücksteile-Am Hohen Knäbel-Strucksbarg-Beerentalweg-Südwestgrenzen der Flurstücke 2695 und 1605 der Gemarkung Eißendorf-Beerentaltrift-über das Flurstück 1601 der Gemarkung Eißendorf zum Wildrosenweg-Beerentaltrift (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eißendorf 15 für den Geltungsbereich Bremer Straße-Am Kleinen Dahlen-Marmstorfer Weg-Dahlengrund-über das Flurstück 1404, Nordgrenze des Flurstücks 1404 und Westgrenze des Flurstücks 3343 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eißendorf 20 für den Geltungsbereich Bremer Straße-Westgrenze der Flurstücke 1726, 1727, 2885, 1714, 1728 und 1725 der Gemarkung Eißendorf-Kusselhang-Beerentalweg-Ostgrenze des Flurstücks 1550, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1823, Ostgrenze des Flurstücks 1549 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eißendorf 35 für den Geltungsbereich Weusthoffstraße-Ehestorfer Weg-Eißendorfer Straße-Lübbersweg- über die Flurstücke 567, 1914 und 603 der Gemarkung Eißendorf-Kirchenhang-Ostgrenzen der Flurstücke 3191, 3500 und 1817, über die Flurstücke 1817 und 520 (In der Schlucht), Ostgrenze des Flurstücks 3672, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 516, Ostgrenzen der Flurstücke 515 und 513, über das Flurstück 500 (Göhlbachtal), Ostgrenzen der Flurstücke 3661 und 3662, Südgrenzen der Flurstücke 3662, 1359, 2029, 2028, über das Flurstück 1355, Südgrenze des Flurstücks 1357, über die Flurstücke 1356, 1351, 1350, 1341 bis 1346, Ostgrenze des Flurstücks 1347, über die Flurstücke 1347, 3283 und 3282, Ostgrenze des Flurstücks 1328, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3281 der Gemarkung Eißendorf-Friedhofstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eißendorf 42 für den Geltungsbereich nördlich der Bremer Straße und östlich der Straße Langenberg (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Langenberg-Nordgrenze des Flurstücks 73, Ostgrenzen der Flurstücke 73, 72, 3644, 3646 und 3456 der Gemarkung Marmstorf-Bremer Straße.

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Eißendorf 44 für den Geltungsbereich zwischen Metzendorfer Weg und Beerenhöhe (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Süd-, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3365, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3364, Ostgrenze des Flurstücks 3345 (Metzendorfer Weg) über das Flurstück 3345, Südost- und Südgrenze des Flurstücks 3351, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3346 der Gemarkung Eißendorf.

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Eißendorf 45 für den Geltungsbereich östlich Vahrenwinkelweg und nördlich Ehestorfer Weg (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Vahrenwinkelweg (Flurstück 2) - über das Flurstück 3817, Ostgrenze des Flurstücks 3817 der Gemarkung Eißendorf -Ehestorfer Weg (Flurstück 666).

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Der Bebauungsplan Eißendorf 5 für das Plangebiet Landesgrenze-Sinstorfer Kirchweg-Ostgrenze der Gemarkung Vahrendorf-Forst-Ostgrenze des Flurstücks 934 der Gemarkung Marmstorf-Ost- und Südostgrenze der Gemarkung Vahrendorf-Forst- Landesgrenze (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eißendorf 6 für das Plangebiet Ernst-Bergeest-Weg-Bremer Straße-Friedhof Straße-Reiherhoopweg-Eißendorfer Mühlenweg-Bremer Straße-Nordostgrenze des Flurstücks 1406, von hier über das Flurstück 1404 zum Dahlengrund, Ostgrenze des Flurstücks 1435 sowie Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1444 der Gemarkung Eißendorf-Am Großen Dahlen-Eißendorfer Grenzweg-von hier zur Ostgrenze des Flurstücks 1526 sowie Ostgrenze des Flurstücks 1530 der Gemarkung Eißendorf-Heino-Marx-Weg (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eißendorf 9 für den Geltungsbereich Grotelertreppe-Grotelerweg-Kleine Straße-Ehestorfer Weg- Triftstraße-Südgrenze des Flurstücks 1935 und Ostgrenze des Flurstücks 2692 der Gemarkung Eißendorf-Große Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eppendorf 1 für das Gelände des Universitätsklinikums Eppendorf und Randbereiche (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 403) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Martinistraße - West- und Südgrenze des Flurstücks 3685 - Lokstedter Steindamm - Nordgrenze des Flurstücks 3685, Nordwestgrenze des Flurstücks 3685, Nordostgrenze des Flurstücks 3685, Nordwestgrenze des Flurstücks 3685 der Gemarkung Eppendorf - Butenfeld - Süderfeldstraße - Geschwister- Scholl-Straße - Frickestraße.

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Der Bebauungsplan Eppendorf 10 für das Plangebiet Tarpenbekstraße-über das Flurstück 26 der Gemarkung Eppendorf bis zu den Bahnanlagen-Alsterkrugchaussee-Eppendorfer Landstraße-Lokstedter Weg-Kegelhofstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 405) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eppendorf 12 für den Geltungsbereich Tewesteg-Alster-Winterhuder Brücke-Ludolfstraße einschließlich östlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Eppendorf-Eppendorfer Landstraße bis zur Nordgrenze des Flurstücks 2714 einschließlich eines Teils des Flurstücks 2714 der Gemarkung Eppendorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 405) wird festgestellt.

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