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Der Bebauungsplan Eilbek 14 für den in der Anlage durch eine durchgehende schwarze Linie umgrenzten Geltungsbereich zwischen dem Eilbeker Weg, der Maxstraße und beiderseits der Schellingstraße in Eilbek (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 502) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Eilbeker Weg - Maxstraße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 444, Südgrenzen der Flurstücke 87 und 84, Ostgrenze des Flurstücks 543 - Schellingstraße - Maxstraße - Südgrenzen der Flurstücke 426, 2455, 694, 556, 469, 555, 306, 451, 661, 450, 449, 448, 441 und 458, Westgrenzen der Flurstücke 458, 548, 549 und 343 der Gemarkung Eilbek.

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Der Bebauungsplan Eilbek 3 für das Plangebiet Hammer Steindamm-Pappelallee-Bahnanlagen (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 504) wird festgestellt.

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Eilbek 4/Wandsbek 20 vom 29. März 1968 (HmbGVBl. S. 62), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 500), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 4/Wandsbek 20" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

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Die Verordnung über den Bebauungsplan Eilbek 8 vom 23. Februar 1965 (HmbGVBl. S. 30) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Eilbek 8" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt: "5. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

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Der Bebauungsplan Eilbek 8 für das Plangebiet Conventstraße-Südgrenze des Flurstücks 1871, von hier über das Flurstück 1215 zur Ostgrenze des Flurstücks 2130, von der Ostgrenze des Flurstücks 131 zur Südostspitze des Flurstücks 466, von hier zur Nordgrenze des Flurstücks 134, von der Nordspitze dieses Flurstücks über die Flurstücke 2129 und 564 zur Nordgrenze des Flurstücks 1871 der Gemarkung Eilbek (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 501) wird festgestellt.

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Eilbek 9 vom 3. März 1980 (HmbGVBl. S. 41), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 9" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt: "5. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe. Ausgenommen hiervon ist das in der Anlage schraffiert dargestellte Flurstück 2339 der Gemarkung Eilbek. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

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Der Bebauungsplan Eilbek 9 für den Geltungsbereich Hammer Steindamm-Wandsbeker Chaussee-Menckesallee-Pappelallee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 504) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eimsbüttel 3 für das Plangebiet Heußweg - Eichenstraße - Wiesenstraße - Emilienstraße - Osterstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 305) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eimsbüttel 35 für den Geltungsbereich zwischen Doormannsweg, Eimsbütteler Chaussee, Waterloostraße und Eimsbütteler Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 307) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Eimsbütteler Straße - Doormannsweg - Eimsbütteler Chaussee - Waterloostraße.

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Das Plangebiet liegt zwischen der Straße Am Großen Dahlen, Dahlengrund, Marmstorfer Weg, Eißendorfer Grenzweg und umfasst damit die Flächen, in denen noch das alte Planrecht des Baustufenplans Harburg gilt.

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Der Bebauungsplan Eißendorf 23 für den Geltungsbereich Bremer Straße-Hohe Straße-Marmstorfer Weg-Am Kleinen Dahlen- über die Flurstücke 2008, 20, 15, 10, 1982, 9 und 8 der Gemarkung Wilstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eißendorf 26 für den Geltungsbereich Beerentaltrift-Wildrosenweg-Brambuschweg-Südgrenzen der Flurstücke 1599, 1589, 1653, 1652, 1588, 1587, 1586 (Wildrosenweg), 1712, 1811, 2682 und 1577 bis 1579 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eißendorf 27 für den Geltungsbereich Triftstraße-Denickestraße-Lühmannstraße-Ostgrenze des Flurstücks 2465, über das Flurstück 2321 zur Südgrenze des Flurstücks 2465 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eißendorf 29 für den Geltungsbereich Friedhofstraße-Weusthoffstraße-über die Flurstücke 599, 598, 596 bis 593, 590 (Eichenhöhe), 513 und 514, Westgrenzen der Flurstücke 517 bis 519, über das Flurstück 1817 zur Westgrenze des Flurstücks 1816 der Gemarkung Eißendorf-Kirchenhang-Hoppenstedtstraße-Ostgrenze des Flurstücks 472, Nordgrenzen der Flurstücke 481 und 482, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 488 der Gemarkung Eißendorf-Göhlbachtal-Ostgrenze des Flurstücks 1634, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 503, Ostgrenze des Flurstücks 504, Südgrenzen der Flurstücke 1365 und 1366, Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 1369 der Gemarkung Eißendorf-Reiherhoopweg (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eißendorf 3 für das Plangebiet Vahrenwinkelweg-Goldene Wiege-Triftstraße-Ehestorfer Weg (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eißendorf 31 für den Geltungsbereich östlich des Neuen Friedhofs und beiderseits der Bremer Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Friedhofstraße-Reiherhoopweg-Nordostgrenze des Flurstücks 4194, Nordwestgrenzen der Flurstücke 1392, 1667 bis 1669, Nordostgrenze des Flurstücks 1669 der Gemarkung Eißendorf-Bremer Straße-Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 4235, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 4234, Südostgrenze des Flurstücks 4216 der Gemarkung Eißendorf-Dahlengrund-Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 4053, Südostgrenze des Flurstücks 1885 der Gemarkung Eißendorf-Am Großen Dahlen-Eißendorfer Grenzweg-Südwestgrenzen der Flurstücke 1515 bis 1517, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 4120 der Gemarkung Eißendorf-Bremer Straße.

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Der Bebauungsplan Eißendorf 40 für den Geltungsbereich nördlich Bremer Straße/Gottschalkring (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Eißendorfer Mühlenweg-Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1666, Westgrenzen der Flurstücke 1665 und 1393, über das Flurstück 2770 (Reiherhoopweg), Nordgrenze des Flurstücks 2770, Nordwestgrenze des Flurstücks 1370, Westgrenze des Flurstücks 2001, West- und Nordwestgrenzen der Flurstücke 2000 und 1371 der Gemarkung Eißendorf-Gemarkungsgrenze- Nordwest- und Ostgrenze des Flurstücks 1778, Südostgrenze des Flurstücks 1779, Ost- und Nordostgrenze des Flurstücks 3367 der Gemarkung Harburg-Bremer Straße-Gottschalkring-Südgrenze des Flurstücks 1373 (Reiherhoopweg), über das Flurstück 4170 der Gemarkung Eißendorf-Bremer Straße.

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Der Bebauungsplan Eppendorf 18 für den Geltungsbereich Salomon-Heine-Weg-Bahnanlagen-Alster-Meenkwiese (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 405) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eppendorf 19 für den Geltungsbereich Breitenfelder Straße-Tarpenbekstraße zwischen Curschmannstraße und Martinistraße mit Einmündungen angrenzender Straßen (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 403) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eppendorf 22 für den Geltungsbereich Geschwister-Scholl-Straße - Erikastraße - Martinistraße - Tarpenbekstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 403) wird festgestellt.

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