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Der Bebauungsplan Bergedorf 75 für den Geltungsbereich zwischen Bergedorfer Schloßstraße/Sachsentor und Chrysanderstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bergedorfer Schloßstraße - Nordgrenze des Flurstücks 2500 der Gemarkung Bergedorf - Chrysanderstraße - Mohnhof - Sachsentor - Nordwestgrenze des Flurstücks 4536 der Gemarkung Bergedorf.

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Der Bebauungsplan Bergedorf 77 für den Geltungsbereich östlich Curslacker Neuer Deich/südlich Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Neuer Weg - Nordgrenze des Flurstücks 5203, über die Flurstücke 5206 und 3091, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3090, Ostgrenze des Flurstücks 5199, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5013, Südgrenze des Flurstücks 5012 der Gemarkung Bergedorf - Curslacker Neuer Deich.

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Der Bebauungsplan Bergedorf 8 für das Plangebiet Ernst-Henning-Straße-Glindersweg-Justus-Brinckmann- Straße- August-Bebel-Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.

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siehe Originalplan

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Der Bebauungsplan Bergedorf 92 für das Gebiet nordwestlich der Bille (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Ernst-Mantius-Straße - Reetwerder - Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 2235, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 5826, über das Flurstück 3582 (Bille), Südostgrenze des Flurstücks 3582 der Gemarkung Bergedorf.

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Der Bebauungsplan Bergedorf 97 für den Geltungsbereich westlich des Schleusengrabens zwischen Bergedorfer Straße und Stuhlrohrstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bergedorfer Straße - Nordgrenze des Flurstücks 477 (Schleusengraben) der Gemarkung Bergedorf - Schleusengraben - über das Flurstück 472 (Kampdeich) der Gemarkung Bergedorf - Stuhlrohrstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 3849, Westgrenze des Flurstücks 3848, über das Flurstück 5868 der Gemarkung Bergedorf.

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Der Bebauungsplan Bergstedt 18 für den Geltungsbereich beiderseits der Bergstedter Chaussee, nördlich Heidredder, östlich Vogtredder und Plaggenkamp, südlich Rügelsbarg sowie entlang der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 524) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bergstedter Chaussee - Westgrenze des Flurstücks 206 (Plaggenkamp), Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 206 und 177 der Gemarkung Bergstedt - Lottbeker Weg - Rügelsbarg - Landesgrenze - Südostgrenze des Flurstücks 2222 der Gemarkung Bergstedt - Volksdorfer Grenzweg - Südost- und Südgrenze des Flurstücks 3125, Südgrenzen der Flurstücke 1970 (Vogtredder), 258 und 3027, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3028 der Gemarkung Bergstedt - Vogtredder.

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Der Bebauungsplan Bergstedt 6 für den Geltungsbereich Lottbeker Weg zwischen Rügelsbarg und Gemarkungsgrenze einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Bergstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 524) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Bergstedt 9 für den Geltungsbereich Schäferredder-Lottbeker Weg-Ostgrenzen der Flurstücke 185 bis 188, Nordwest- und Ostgrenzen des Flurstücks 190 der Gemarkung Bergstedt - Bergstedter Chaussee - über das Flurstück 253, Ostgrenze des Flurstücks 1550 der Gemarkung Bergstedt - Vogtredder - Bergstedter Chaussee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 524) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 1 für das Plangebiet Legienstraße-Steinfeldtstraße-Schiffbeker Weg-Gothaer Weg-Öjendorfer Weg-Südgrenze des Flurstücks 1317 sowie Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1827 der Gemarkung Schiffbek-Nathstieg- Schiffbeker Weg-Südgrenze des Flurstücks 276 der Gemarkung Schiffbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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§ 2 Nummer 3 der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 103 vom 18. September 2007 (HmbGVBl. S. 299) erhält folgende Fassung: 3. Für die Beheizung und die Wasserversorgung gilt: 3.1 Neu zu errichtende Gebäude sind für Beheizung und Warmwasserversorgung an ein Wärmenetz anzuschließen und über dieses zu versorgen. Die Wärme muss überwiegend aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. 3.2 Vom Anschluss- und Benutzungszwang nach Nummer 3.1 wird ausnahmsweise abgesehen, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), geändert am 29. April 2009 (BGBl. I S. 954), den Wert von 15 kWh (m2a) Nutzfläche nicht übersteigt. 3.3 Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 3.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung kann zeitlich befristet werden."

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Ortskern Kirchsteinbek, Flurstück 804, Steinbeker Marktstraße 8-10

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Der Bebauungsplan Billstedt 13 für den Geltungsbereich Steinbeker Marktstraße - Oststeinbeker Weg - Steinfurther Allee - An der Glinder Au - Kapellenstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 18 für den Geltungsbereich Steinfurther Allee - Möllner Landstraße - Bundesautobahn - Oststeinbeker Weg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 26 für das Plangebiet Knivsbergweg - Oststeinbeker Weg - Landesgrenze - Südgrenzen der Flurstücke 518/0.43 und 340 der Gemarkung Kirchsteinbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 28 für das Plangebiet Billstedter Hauptstraße - Westgrenze des Flurstücks 1512 der Gemarkung Schiffbek - Kreuzkirchenstieg - Hauskoppel - Nordgrenzen der Flurstücke 1462, 1461, 1442 und 1440 der Gemarkung Schiffbek - Schiffbeker Weg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 29 für das Plangebiet Legienstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1473 bis 1464 der Gemarkung Schiffbek - Hauskoppel - Kreuzkirchenstieg - Ostgrenze des Flurstücks 1511 der Gemarkung Schiffbek - Billstedter Hauptstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 4 für den Geltungsbereich Schiffbeker Weg - Fuchsbergredder - Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 1959 und 75 der Gemarkung Schiffbek - Manshardtstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 42/Horn 28 für den Geltungsbereich Horner Landstraße-Billstedter Hauptstraße - über das Flurstück 1607 der Gemarkung Schiffbek zur Bille - über das Flurstück 1974 der Gemarkung Schiffbek - Kolumbusstraße - über das Flurstück 1650 zur Westgrenze des Flurstücks 1642, Südwestgrenzen der Flurstücke 1633, 1634 und 1644, Westgrenze des Flurstücks 1644 der Gemarkung Schiffbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 129 und 131) wird festgestellt.

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Billstedt 42 / Horn 28 vom 8. November 1971 (Hamburgisches Gesetz-und Verordnungsblatt Seite 207) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Parkanlage" in die Festsetzung "Bolzplatz" geändert.

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