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Der Bebauungsplan Eppendorf 8 für das Plangebiet Osterfeldstraße zwischen Münsterstraße und Frickestraße- Lokstedter Weg zwischen Frickestraße und Tarpenbekstraße-Westseite der Tarpenbekstraße zwischen Nordgrenze des Flurstücks 2069 der Gemarkung Eppendorf und Geschwister- Scholl-Straße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 403 und 405) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Farmsen-Berne 12 für den Geltungsbereich Berner Heerweg-Eggersweide-über das Flurstück 201 der Gemarkung Farmsen-Eggersweide-Pulverhofsweg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Farmsen-Berne 17 für den Geltungsbereich Tegelweg-Hornissenweg-Nordgrenze des Flurstücks 501 der Gemarkung Farmsen-Walddörferbahn (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Farmsen-Berne 31 für den Geltungsbereich südlich der Straße Eckerkoppel, östlich des Tegelweges (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Eckerkoppel - Ostgrenze des Flurstücks 815, Nordgrenze des Flurstücks 4582, Westgrenze des Flurstücks 4464, über die Flurstücke 4464, 683 und 684, Ostgrenze des Flurstücks 684, über das Flurstück 4582, Ostgrenzen der Flurstücke 2617, 1449, 1458 und 1459, Südostgrenzen der Flurstücke 2332 und 2308, Südgrenze des Flurstücks 2308 der Gemarkung Farmsen - Tegelweg.

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Das Plangebiet liegt am Rande der von Ammersbek nach Hamburg verlaufenden Landschaftsachse im Bezirk Wandsbek, Ortsteil Farmsen-Berne, und ist ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Hamburger Umland und den städtischen Grünräumen. Die geplante Siedlung verläuft nördlich des Berner Heerweges. Auf den Flurstücken des Plangebietes befinden sich derzeit Grabelandflächen. Das westliche Flurstück gehört bereits dem Vorhabenträger, der DHU Baugenossenschaft. Das östliche Flurstück 1783 ist noch im Besitz der FHH und soll nach Abschluß des Bebauungsplanverfahrens an die DHU verkauft werden.

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Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 vom 10. August 1965 (HmbGVBl. S. 138) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 3340, 3339, 3856, 5077 und 5078 der Gemarkung Farmsen. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

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Der Bebauungsplan Farmsen-Berne 6 für den Geltungsbereich Berner Heerweg-Kupferdamm-Berner Au-Südgrenzen der Flurstücke 353 und 1064, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 266 der Gemarkung Farmsen (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt.

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Die Verordnung über den Bebauungsplan Finkenwerder 1 vom 30. März 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungs-blatt Seite 67) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Finkenwerder 1" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.In § 2 werden folgende Nummern 7 bis 10 angefügt: "7. Im Bereich des Flurstücks 4100 (ehemaliges Flurstück 910 teilweise) der Gemarkung Finkenwerder Nord wird die Festsetzung ¿Oberirdische Bahnanlagen (Hafenbahn)" in allgemeines Wohngebiet mit einer Bebaubarkeit von maximal vier Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschoßflächenzahl von 1,2 umgewandelt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). 8.Zwischen dem Friedhofseingang und der Bahnanlage sowie zwischen Finkenwerder Landscheideweg und Harlinger Landweg ist auf dem Flurstück 4100 in dem in der Anlage bezeichneten Bereich jeweils ein Gehrecht festgesetzt. Das Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. 9.Entlang der Bahntrasse im östlichen Plangebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 10. Für die Erschließung des Flurstücks 4100 sind noch örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 11. April 1995 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 85), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt

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Der Bebauungsplan Finkenwerder 12 für den Geltungsbereich Steendiek - Nordwestgrenze des Flurstücks 1588 - über die Flurstücke 1586, 1314, 1315, 386, 388, 389, 1091, 929, 402, 391, 401, 925, 339 (Müggenloch), 338, 336, 335, 1013 und 1999 der Gemarkung Finkenwerder-Nord zum Kanalstack - Müggenburg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Finkenwerder 22 für den Geltungsbereich Elbe-Köhlfleet-Südgrenze des Flurstücks 2044 der Gemarkung Finkenwerder-Nord - Focksweg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1874, über das Flurstück 3209 der Gemarkung Finkenwerder-Nord - Butendeichsweg - Focksweg - Mewesweg - Hein-Saß-Weg - Steendiekkanal (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Finkenwerder 29 für den Geltungsbereich Finksweg - Focksweg - Cilli-Cohrs-Weg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Finkenwerder 37 für den Geltungsbereich westlich der Neßhalbinsel-Teilfläche des Mühlenberger Lochs (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 960, über das Flurstück 960, Nordgrenzen der Flurstücke 960 und 3190, über das Flurstück 3190, Ostgrenzen der Flurstücke 3190, 3188, 4536 der Gemarkung Finkenwerder-Nord - über das Flurstück 1433, Ostgrenze des Flurstücks 1563, über die Flurstücke 1563, 1428, 4, 2 und 1 der Gemarkung Finkenwerder-Süd - über das Flurstück 960 der Gemarkung Finkenwerder-Nord.

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Finkenwerder 42 für den Geltungsbereich zwischen Hochwasserschutzanlage Köhlfleet Hauptdeich, dem Köhlfleet und dem Finkenwerder Kutterhafen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Über die Flurstücke 1705 (Köhlfleet) und 1446 der Gemarkung Steinwerder-Waltershof - über die Flurstücke 5396, 5395 - Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 5429 der Gemarkung Finkenwerder-Nord.

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Der Bebauungsplan Francop 1 für das Plangebiet Hohenwischer Straße-Ostgrenzen der Flurstücke 469 und 467 der Gemarkung Francop-Gemarkungsgrenze-Hinterdeich-Südgrenze des Flurstücks 1000, Westgrenzen der Flurstücke 1000, 478/196, 477/196, 416/196, 996, 995, 438/196, 984 und 490, Nordgrenzen der Flurstücke 490, 489 und 487, Westgrenze des Flurstücks 600, Südgrenze des Flurstücks 504, Westgrenzen der Flurstücke 504 und 505, Südgrenze des Flurstücks 506, Westgrenzen der Flurstücke 506 und 507, Nordgrenze des Flurstücks 507 der Gemarkung Francop (Bezirk Harburg, Ortsteil 719) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Fuhlsbüttel 11 für das Plangebiet Hummelsbütteler Landstraße-Gnadenbergweg-Alte Landstraße-Ostgrenze des Flurstücks 557 der Gemarkung Fuhlsbüttel-Alster-Bahnanlagen (Bezirk Hamburg- Nord, Ortsteil 431) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Fuhlsbüttel 15 für den Geltungsbereich Hummelsbütteler Kirchenweg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 713, Westgrenze der Flurstücke 1128, 1133, 1099 und 1100, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1129 der Gemarkung Fuhlsbüttel - Kleekamp (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 431) wird festgestellt.

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siehe Originalplan

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Der Bebauungsplan Fuhlsbüttel 22/Langenhorn 39 für den Geltungsbereich zwischen den Anflug- und Abflughallen des Flughafens und der Ostgrenze der Umgehung Fuhlsbüttel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 431 und 432) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: West- und Nordgrenze des Flurstücks 10 504 (alt 2904), Nordgrenzen der Flurstücke 10 503 und 10 566 (alt 2904), über die Flurstücke 10 566, 10 564, 10 560, 10 551, 10 543 und 10 537 (alt 2904, 4246, 4245, 4247, 233), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 10525 (alt 238) der Gemarkung Langenhorn - Nordgrenzen der Flurstücke 3040 und 3041 (alt 1738 - Erdkampsweg), über das Flurstück 3041, Südgrenzen der Flurstücke 3041 und 3040 (alt 1738), Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 3032 (alt 2551), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3035 (alt 2552), Ostgrenze des Flurstücks 3036 (alt 2552), über das Flurstück 3018 (alt 1697 - Preetzer Straße), Ostgrenzen der Flurstücke 3022 und 3021 (alt 2660), Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2997 (alt 402 - Hermann-Löns-Weg), Ostgrenzen der Flurstücke 2999, 2818 (alt 2499), 3000 (alt 1047) und 3005 (alt 1028), Südostgrenze des Flurstücks 3005, über die Flurstücke 2994 (alt 766 - Wilhelm-Raabe-Weg), 2986, 2988 (alt 1907), 2978, 2980 (alt 241), 3028, 2789, 3028 (alt 554) und 3024 (alt 2492), Westgrenze des Flurstücks 3023 (alt 2492), über das Flurstück 3024, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3025 (alt 2492) der Gemarkung Fuhlsbüttel.

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Der Bebauungsplan Fuhlsbüttel 3 für das Plangebiet Alsterkrugchaussee-Langenhorner Chaussee-Flughafenstraße- Bahnanlagen-Hummelsbütteler Kirchenweg-Schlehdornweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 431) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9 für den Geltungsbereich Alsterkrugchaussee - Etzestraße - Heschredder - Ratsmühlendamm - Fuhlsbütteler Damm - Röntgenstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 431) wird festgestellt.

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