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Das Plangebiet liegt östlich der U-Bahnhaltestelle Fuhlsbüttel Nord, südlich der Flughafenstraße und westlich des Ohkamp. Südlich grenzen Kleingärten an. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Flughafenstraße - Ohkamp - Südost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2236 der Gemarkung Fuhlsbüttel, über das Flurstück 3 der Gemarkung Fuhlsbüttel, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 5555 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 431, 432).

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Poppenbüttler Landstraße 1-1c, Friedrich-Kirsten-Str. 35 Poppenbüttler Landstraße, Friedrich-Kirsten-Straße, Nordwestgrenze der Flurstücke 5650 und 3266, Westgrenze des Flurstücks 7923, West- und Nordgrenze des Flurstücks 7922 und Nordgrenze des Flurstücks 7573 der Gemarkung Poppenbüttel

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Die Verordnung über den Bebauungsplan Wandsbek 69/Tonndorf 29 vom 11. August 1999 (HmbGVBl. S. 213) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wandsbek 69/Tonndorf 29" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 8 angefügt: "8. Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind ausgeschlossen."

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Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Billbrook, Ortsteil:132

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Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk Hamburg-Mitte, Stadtteil Hamm-Nord, Hamm-Mitte, Borgfelde, Planbezirk: Hamm-Nord und für die nördlich der Eiffestraße liegenden Teile von Hamm-Mitte und Borgfelde

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Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk Hamburg-Mitte, Stadtteil Hamm-Süd, Ortsteil: 127, 128

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Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Harvestehude, Rotherbaum, Ortslteil: 311 - 312, 313 - 314

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Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Altona, Stadtteil: Iserbrook, Sülldorf, Ortsteil: 224, 225

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Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Lemsahl-Mellingstedt, Ortsteil: 521

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Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Bergedorf, Teil1: Stadtteil: Lohbrügge, Ortsteil: 601 Teil2: Stadtteil: Lohbrügge (Boberg), Ortsteil: 601

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Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: St. Georg

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Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: St.Pauli

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Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Tonndorf-Jenfeld, Ortsteil: 512, 513

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Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Volksdorf, Ortsteil: 525

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Allermöhe 21/Billwerder 15 vom 19. Mai 1982 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 130) wird in der Planzeichnung für die Flurstücke 3543 und 4277 der Gemarkung Allermöhe - beidseitig Fährbuernfleet, westlich Annenfleet zwischen nördlichem und südlichem Teil des Fanny-Lewald-Ringes - geändert. In den genannten Flurstücken wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten" aufgehoben.

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Der Bebauungsplan Allermöße 21 / Billwerder 15 für den Geltungsbereich Nettelnburger Landweg - über die Flurstücke 1721, 1244, 1722, 1238, 1723, 2265 und 963, Südgrenzen der Flurstücke 950, 1326, über die Flurstücke 1680 und 925 der Gemarkung Allermöhe - über die Flurstücke 2401 und 2400, Nordgrenze des Flurstücks 2401, über das Flurstück 953 der Gemarkung Billwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610, 611) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Allermöhe 22 / Billwerder 17 für den Geltungsbereich über die Flurstücke 2401, 2400, 2368, 2261, 2370 und 2261 der Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610 und 611) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Allermöhe 24 / Billwerder 20 für den Geltungsbereich Nettelnburger Landweg - über die Flurstücke 1721, 1244, 1722, 1238, 1723 und 2265, Südgrenze des Flurstücks 2367, über die Flurstücke 2367 und 2368 der Gemarkung Allermöhe - über die Flurstücke 2401, 2400 und 953 der Gemarkung Billwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610, 611) wird festgestellt.

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§ 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Allermöhe 27 vom 21. Februar 2006 (HmbGVBl. S. 93) wird wie folgt geändert: 1. Hinter Nummer 2 werden folgende neue Nummern 3, 4 und 5 eingefügt: "3. In den Gewerbegebieten sind Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Wohnungen nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (BGBl. I S. 1764), geändert am 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2665), sowie für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke werden ausgeschlossen. Einrichtungen für die Kinderbetreuung sind ausnahmsweise zulässig. 4. In den Industriegebieten werden Ausnahmen für Wohnungen nach § 9 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), und für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ausgeschlossen. Einrichtungen für die Kinderbetreuung sind ausnahmsweise zulässig. 5. In einem Abstand von 50 m vom Lot des äußeren Leiters der 110 KV-Leitung sind Einrichtungen der Kinderbetreuung unzulässig." 2. Die bisherigen Nummern 3 bis 12 werden die Nummern 6 bis 15

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Der Bebauungsplan Alsterdorf 21 für den Geltungsbereich zwischen Orchideenstieg, Alsterkrugchaussee und Inselkanal (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 407) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Orchideenstieg (Flurstück 896) - Alsterkrugchaussee (Flurstück 6) - Nordostgrenze des Flurstücks 2508, über das Flurstück 2508, Nordostgrenze des Flurstücks 2508, über das Flurstück 2511 - Inselkanal (Flurstück 920) - über das Flurstück 2511, Südgrenze des Flurstücks 3606 der Gemarkung Alsterdorf.

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