Link zur Ressource:Befristete Genehmigung nach HBauO
Verbindung mit § 34 2 BauGB für Aufnahmeeinrichtungen Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte
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Genehmigung unter Anerkennung eines öffentlichen Interesses 10 Wohnungen in dem Wohnhaus Lohkoppelweg 12 a in
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____________________________________________________________________________ W/WBZ/14401/2015 Seite 3 von 8 Kfz verbunden. Für die Bewohner der Unterkunft besteht kein
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Folgeunterkunft von ca. 140 Flüchtlingen BEFRISTETE GENEHMIGUNG Nach § 72 der Hamburgischen Bauordnung
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Erstaufnahme von maximal 500 Flüchtlingen mit Verwaltung Kantine und Schulung BEFRISTETE GENEHMIGUNG