Mit dem BMF-Schreiben wird mitgeteilt, dass das Gesetz vom 2. Oktober 2012 zum Steuerabkommen vom 19. und 28. Dezember 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen veröffentlicht wurde (BGBl. 2012 I S. 2079; BStBl 2013 I S. 20). Das Abkommen ist am 7. November 2012 in Kraft getreten (BGBl. 2012 I S. 2461; BStBl 2013 I S. 33) und damit grundsätzlich ab 1. Januar 2013 anzuwenden.
Das Abkommen regelt auch die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Schifffahrtsunternehmen im Verhältnis zu Taiwan, so dass es ab 1. Januar 2013 keiner besonderen Gegenseitigkeitsvereinbarung nach § 49 Absatz 4 EStG mehr bedarf. Das BMF-Schreiben vom 3. Oktober 1988 - IV C 6 - S 1302 - 31/88- ist daher ab dem 31. Dezember 2012 nicht mehr anzuwenden.