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236189 Suchergebnisse für "*"

Sportfonds der Bezirksversammlung Hier: Ganzheitliches Bewegungsangebot für Frauen sowie Spiel- und Kreativangebot für Kinder - Standort: Flüchtlingsunterkunft Suhrenkamp

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Sportfonds der Bezirksversammlung Hier: Yoga für Frauen mit Kinderbetreuung - Standort: Flüchtlingsunterkunft Überseering 26

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Moderne Formen der Bürgerbeteiligung im Bezirksamt Hamburg-Nord strukturell und personell verankern Gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion

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Bebauungsplan Niendorf 93 (Joachim-Mähl-Straße) Normenkontrollanträge

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Wirtschaftsförderung für Handwerk in Hamburg-Nord - Beschlussempfehlung des Ausschusses für WAD

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Zukünftige Finanzierung des Cafés OSBORN53 Antrag der Fraktion DIE LINKE

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Optimierung der Ampelschaltung – Grüne Welle

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Linksextreme Gewalt eskaliert: Bergedorf im Visier der Antifa

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Blühendes Billstedt - Stadtteilaufwertung durch Blumen an Straßenlaternen und Straßeninseln (Antrag der CDU-Fraktion)

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Einfach, schnell, pragmatisch: Neuen Parkraum im Bezirk Wandsbek schaffen Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drs. 22-0922

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Antrag auf Prüfung alternativer Konzepte für den Straßburger Platz (ehemaliger Dulsberger Wochenmarkt) - Beschlussempfehlung des Ausschusses für WAD

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Die Gewässerzuständigkeiten enthält als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst die Zuständigkeiten der Wasserbehörden für Oberflächengewässer. Es werden verschiedene Grenzen und Zuständigkeiten, welche die häufigsten Aufgabenstellungen abdecken, angegeben. Für andere Fragestellungen wird auf die "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" verwiesen. In diesem Dienst werden fünf Layer bereitgestellt: 1) Schiffbare Gewässer 2) Gültigkeitsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes 3) Zuständigkeiten für Genehmigungen für das Errichten oder Verändern von Anlagen in, an oder über Gewässern gemäß § 15 HWaG 4) Zuständigkeiten für die Zulassung und Überwachung von Einleitungen in Oberflächengewässer 5) Senatsgewässer Die Layer beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen: Layer 1 beruht auf der Anlage der "Verordnung zur Bestimmung der schiffbaren Gewässer" (SchiffGewBestV HA) vom 5. Mai 1987, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 234). Layer 2 zeigt das Geltungsgebiet des "Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes" (HfVerkG HA) §1 vom 3. Juli 1979, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2019 (HmbGVBl. S. 108) in Kombination mit den Zuständigkeitsgrenzen aus Abschnitt III Absatz 1, Satz 1 "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) Layer 3 und 4 bezieht die Eingruppierungen aus verschiedenen Absätzen der "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) vom 07.04.1987 ein. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitte I, III, IX und X geändert durch Artikel 91 der Anordnung vom 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697, 1707) Layer 5 : Senatsgewässer nach Abschnitt I Absatz 2 Nr. 2 WasRZustAnO HA (Außenalster mit Langer Zug bis einschließlich Krugkoppel-, Fernsicht-, Feenteich-, Schwanenwik- und Langenzugbrücke, Binnenalster, Kleine Alster, Alsterfleet, Neuerwallfleet, Bleichenfleet, Herrengrabenfleet, Mönkedammfleet und Nikolaifleet)- Zuständigkeit: BUKEA.

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Datensatz 25.03.2025

Parkscheinautomaten Hamburg

Dieser Dienst stellt die in der Freien und Hansestadt Hamburg aufgestellten und vom Landesbetrieb Verkehr betreuten Parkautomaten bzw. deren Standorte dar. In den Sachdaten sind neben Informationen zum Standort auch u. a. solche zu Bewirtschaftungszeiten, Bewirtschaftungszone, Höchstparkdauer und Handyparkzone enthalten. Nachstehend sind Erläuterungen zu den Attributen zu finden: 1. Block - Adressdaten inkl. Straßenschlüssel 2. Block - Verwaltungszugehörigkeit inkl. Region, Kontrollgebiet gemäß LBV Parkraum-Management 3. Block - Standortangaben inkl. Status 4. Block - Bewirtschaftungsinformationen*) 5. Block - zugeordneter Parkscheinautomat *) Tarifzone: In Hamburg werden vier Zonen mit unterschiedlichen Parkgebühren ausgewiesen. Zone 1: 3,50 € pro Stunde Zone 2: 3,00 € pro Stunde Zone 3: 2,50 € pro Stunde Zone 4: 1,50 € pro Stunde Höchstparkdauer angegeben in Minuten Die auf dieser Website bereitgestellten Daten sind mit größtmöglicher Sorgfalt erhoben, verarbeitet und bereitgestellt worden. Dennoch können zwischenzeitliche Änderungen, Ungenauigkeiten oder Fehler nicht ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie auf die vor Ort geltenden Regelungen und die örtlichen Verhältnisse. Maßgeblich sind die formelle Anordnung, die Beschilderung vor Ort sowie die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Inhalte.

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Fahrradhelm sicher verstauen: Aufbewahrungsfächer im öffentlichen Raum Drs. 22-0569, Beschluss derBV vom 30.01.2025

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Schlussverschickung des LSBG zur Verkehrsplanung auf der Straße Beim Schlump inkl. Haltestelle Bundesstraße (Projekt 12 566)

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Ein Quartierszentrum für Langenhorn! Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und DIE LINKE-Fraktion

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Transparenz in Eimsbütteler Bauleitplanung verbessern II

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Der Bauschutzbereich gem. § 12 LuftVG stellt den Bereich dar, in dessen Bereich in der Umgebung eines Flughafens für die Errichtung von permanentem (Bauwerken, Masten etc.) bzw. temporären (Kräne) eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde einzuholen ist.

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