Dokument
07.11.2024
Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Körperschaft "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf" vom 12.09.2001 (HmbGVBl. S. 375), zuletzt geändert am 18.12.2020 (HmbGVBl. S. 704); notwendige Anpassungen des UKE-Mieter-Vermieter-Modells; Änderung §§ 2, 3, 17, 18, 21: Ersetzen der Begrifflichkeit Zuweisung sinngemäß durch den Begriff Zuschuss; Ergänzung § 3: Gleichsetzung der Entgelte für die Nutzung von Gebäuden und Anlagegütern und die Zinsen, die Tilgung und die Verwaltungskosten von Darlehen zur Finanzierung von Kosten für die Errichtung und Wiederherstellung von Gebäuden des UKE mit den Investitionskosten; Ergänzung § 18: Einwilligung der Aufsichtsbehörde bei Eingehen von Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre; Gründe für die Kostensteigerungen und Zeitverzüge bei den Neubauvorhaben des UKE, die Projektstände und die Kostenentwicklung, die Finanzierung sowie die Auswirkungen auf den Haushalt und die Vermögenslage der Freien und Hansestadt Hamburg; Anlage 1: Gesetzentwurf; Anlage 2: Begründung zum Gesetzentwurf; Anlage 3: Änderungen von Ansätzen im Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026; Anlage 4: Sonstige Änderungen und redaktionelle Korrekturen; Anlage 5: Ergänzung des Entwurfs des Haushaltsbeschlusses 2025/2026
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