Zwischenlagerung von Oberboden auf dem Grundstück (befristet für 1 Jahr)
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Veröffentlichungsdatum
23.03.2016
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Befristete Genehmigung nach HBauO,
Bezirk Bergedorf