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Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

09.10.2025

Beschreibung

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechts¬anwältinnen und Rechtsanwälte in der Freien und Hansestadt Hamburg (RAVersG) vom 21. Novem¬ber 2000 (HmbGVBl. S. 349), zuletzt geändert am 13. Juni 2023 (HmbGVBl. S. 216); Errichtung einer Vertreterversammlung zur vereinfachten Selbstorganisation und Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit; Erweiterung § 4 Absatz 1 Satz 2 Möglichkeit der Errichtung einer Vertreterversammlung durch Satzungsänderung; Einfügung § 4 Absatz 1 Satz 3 Ausgleich des im Falle der Errichtung einer Vertreterversammlung folgenden Verlusts der Kompetenzen der Mitgliederversammlung und Ermöglichen der Wiederabschaffung der Vertreterversammlung; § 4 Absatz 2 redaktionelle Änderungen; Neufassung § 4 Absatz 3 Einzelheiten zu der neu eingeführten Möglichkeit der Errichtung einer Vertreterversammlung; Einfügung § 4 Absatz 4 Klarstellung der grundsätzlichen Übernahme der Kompetenzen der Mitgliederversammlung durch die Vertreterversammlung; Einfügung § 4 Absatz 5 Satz 4 Regelung des Verhältnisses zwischen Vertreterversammlung und Verwaltungsausschuss; Neufassung § 7 Absatz 2 Folgeänderung, Kompetenzzuweisung an die Vertreterversammlung zur Genehmigung des Jahresabschlusses

Schlagwörter

Drucksache, Gesetzentwurf, Juristische Berufe, Rechtsanwalt