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Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Hafenlotstarifordnung

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei

Veröffentlichungsdatum

01.09.2022

Beschreibung

Die Beratungsgelder für Lotsungen im Hamburger Hafen sind gemäß der Anlage zu § 1 Absatz 1 Hafenlotstarifordnung um insgesamt 3,11 % angehoben worden. Eine Tarifanhebung um 3,11 % erfolgte durch eine Tabellenanpassung um 1,5 % und eine Anhebung der Kappungsgrenze von 125.765 BRZ auf 132.000 BRZ. Die Nebenentgelte d.h. die zusätzlichen Beratungs- und Wartegelder, für die es keine Kappungsgrenze gibt, sind jeweils um 3,11 % angehoben worden. Das Wartegeld ist nur pro Schiff abzurechnen und nicht pro angeforderten Hafenlotsen.

Schlagwörter

Beratungsgelder, Hafenlotstarifordnung, Kappungsgrenze, Nebenentgelte, Wartegelder.

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