Zusammenarbeit Hamburgs und Schleswig-Holsteins in Medienbereichen, 1. Vierter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag HSH), 2. Aufhebung des Staatsvertrages über die Nutzung von Übertragungskapazitäten für privaten Rundfunk
Veröffentlichende Stelle
Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Veröffentlichungsdatum
02.12.2016
Beschreibung
Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag HSH und zur Aufhebung des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Nutzung von Übertragungskapazitäten für privaten Rundfunk; Text des Staatsvertrags, Art. 1: Änderung des Medienstaatsvertrages HSH, zuletzt geändert am 30.06.2009; Art. 2: Aufhebung des Staatsvertrags über die Nutzung von Übertragungskapazitäten für privaten Rundfunk vom 27.10.1995; Neuregelung der Frequenznutzungen; Mitgliederzahl des Medienrates; Anpassung der Werbebestimmungen an europäisches Recht
Schlagwörter
Drucksache,
Gesetzentwurf,
Hamburg,
Informationsgesellschaft, Medien,
Medienstaatsvertrag,
Rundfunk,
Rundfunk, Fernsehen,
Schleswig-Holstein,
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