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Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhebung einer Gebühr für Grundwasserentnahmen

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

04.08.2022

Beschreibung

Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhebung einer Gebühr für Grundwasserentnahmen; Änderung § 1 Absatz 3 Satz 1 des Grundwassergebührengesetzes vom 26. Juni 1989 (HmbGVBl. S. 115), zuletzt geändert am 2. Dezember 2020 (HmbGVBl. S. 625): Gebührenanhebung um jeweils drei Prozent für die Förderung aus oberflächennahen Grundwasserleitern als auch für die Förderung aus tieferen Grundwasserleitern

Schlagwörter

Drucksache, Gebühr, Gesetzentwurf, Wasser, Wasserrecht