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Wiederaufgreifen des Verfahrens nach §51 HmbVwVfG, hier: KfZ-Stellplätze für Wohnungen und Wohnheime (§ 48 Abs. 1 a HBauO)

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

Veröffentlichungsdatum

19.05.2021

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Bezirk Eimsbüttel, Änderungsbescheid