Wiederaufgreifen des Verfahrens nach §51 HmbVwVfG, hier: KfZ-Stellplätze für Wohnungen und Wohnheime (§ 48 Abs. 1 a HBauO)
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Veröffentlichungsdatum
19.05.2021
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Bezirk Eimsbüttel,
Änderungsbescheid