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Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 HmbVwVfG, hier: Kfz Stellplätze für Wohnungen und Wohnheime (§ 48 Abs. 1 a HBauO); Ihr Antrag vom 30.06.2016 Änderung der Anzahl der notwendigen Stellplätze für Wohnen

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung

Veröffentlichungsdatum

03.01.2017

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Bezirk Hamburg-Mitte, Änderungsbescheid