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VV zu § 106 LHO - Landesbetriebe, Sondervermögen, Hochschulen- anzuwenden ab Haushaltsjahr 2025

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Finanzen und Bezirke

Veröffentlichungsdatum

10.09.2025

Beschreibung

VV zu § 106 LHO vom 21.02.2014, zuletzt geändert am 29.07.2025, ab Haushaltsjahr 2025 geltende Fassung

Schlagwörter

Verwaltungsvorschriften Landesbetriebe Sondervermögen Hochschulen