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Vorsteuerabzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), die aus Verstößen von Zolllagerinhabern gegen Aufzeichnungspflichten resultiert

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

05.05.2015

Beschreibung

Die fachliche Information soll b.a.w. (d.h. bis zur Entscheidung des EUGH bzw. des BFH über entsprechende Fälle)) die gleichmäßige Behandlung der Anträge auf Abzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), die aus Verstößen von Zolllagerinhabern gegen Aufzeichnungspflichten resultiert, als Vorsteuer sicherstellen.

Schlagwörter

EUSt, Einfuhr, Vorsteuer, Vorsteuerabzug, Umsatzsteuer