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Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer seit 1. Juli 2016

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

05.04.2017

Beschreibung

Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern sind seit 1. Juli 2016 grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Das BMF-Schreiben passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend an.

Schlagwörter

Umsatzsteuer, Vergütung, Vorsteuer, Vorsteuer-Vergütungsverfahren, BMF-Schreiben