Verwaltungsvorschriften zu § 18 LHO - Investitionen und Darlehen vom 13. März 2014, zuletzt geändert am 29. Dezember 2017, anzuwenden ab Haushaltsjahr 2019
Veröffentlichende Stelle
Finanzbehörde
Veröffentlichungsdatum
10.01.2018
Schlagwörter
Programme,
Veranschlagung von Auszahlungen für Investitionen und Darlehen Einzelmaßnahmen,
Wertgrenzen,
sonstige Maßnahmen