Verwaltungsvereinbarung über die Mitnutzung der Abschiebungshafteinrichtung des Landes Schleswig-Holstein in Glückstadt
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Veröffentlichungsdatum
30.07.2024
Beschreibung
Die Verwaltungsvereinbarung, getroffen zwischen den Bundesländern Schleswig-Holstein, Meccklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg, nebst Anlage regelt die konkrete Ausgestaltung der Mitnutzung der Abschiebungshafteinrichtung des Landes Schleswig-Holstein in Glückstadt durch die anderen Bundesländer.
Schlagwörter
Verwaltungsvereinbarung Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Abschiebungshaft Vollzug Freiheitsentziehung Rückführung Aufenthaltsgesetz