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Verwaltungsvereinbarung über die Mitnutzung der Abschiebungshafteinrichtung des Landes Schleswig-Holstein in Glückstadt

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Veröffentlichungsdatum

30.07.2024

Beschreibung

Die Verwaltungsvereinbarung, getroffen zwischen den Bundesländern Schleswig-Holstein, Meccklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg, nebst Anlage regelt die konkrete Ausgestaltung der Mitnutzung der Abschiebungshafteinrichtung des Landes Schleswig-Holstein in Glückstadt durch die anderen Bundesländer.

Schlagwörter

Verwaltungsvereinbarung Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Abschiebungshaft Vollzug Freiheitsentziehung Rückführung Aufenthaltsgesetz