Beschreibung
Die Beurkundung von Grundstücksverkäufen bzw. Erbbaurechtsverträgen soll erst erfolgen, wenn die FHH der HafenCity Hamburg GmbH (HCH) in Textform bestätigt hat, dass die aus Sicht der FHH auf Grundlage der Anlage 1 des Vertrags zwischen der FHH und der HCH erforderlichen Städtebaulichen Verträge mit den jeweiligen künftigen Grundstückskäufern bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke im Moldauhafenquartier abgeschlossen worden sind.