Beschreibung
Anpassung der Entgelte für die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 und 2 (z.B. Tierkörper, Schlachtabfälle, gefallene landwirtschaftliche Nutztiere) zum 1. Januar 2026
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Anpassung der Entgelte für die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 und 2 (z.B. Tierkörper, Schlachtabfälle, gefallene landwirtschaftliche Nutztiere) zum 1. Januar 2026