Verordnung zur Verlängerung der Kündigungsschutzfrist für Wohnraum (Kündigungsschutzfristverordnung) nach § 577a Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, zugleich Beantwortung des Ersuchens der Bürgerschaft vom 29. Mai 2013 "Erweiterten Mieterschutz erhalten - verlängerte Kündigungsschutzfrist erhalten!" (Drucksache 20/7974)
Veröffentlichende Stelle
Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Veröffentlichungsdatum
03.09.2014
Schlagwörter
Bericht,
Drucksache,
Verordnung,
Wohnungswesen