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Verordnung zur Verlängerung der Kündigungsschutzfrist für Wohnraum (Kündigungsschutzfristverordnung) nach § 577a Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, zugleich Beantwortung des Ersuchens der Bürgerschaft vom 29. Mai 2013 "Erweiterten Mieterschutz erhalten - verlängerte Kündigungsschutzfrist erhalten!" (Drucksache 20/7974)

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

03.09.2014

Schlagwörter

Bericht, Drucksache, Verordnung, Wohnungswesen