Transparenzportal

Aussenansicht des Staatsarchivs Hamburg

Transparenzportal Hamburg

Verordnung zur Änderung der Weiterübertragungsverordnung- Akademie der Polizei Hamburg,

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei

Veröffentlichungsdatum

15.09.2026

Beschreibung

Die in § 1 Nummer 2 der Weiterübertragungsverordnung-Akademie der Polizei Hamburg (WVO-HmbPolAG) enthaltene Delegation, welche die Behörde für Inneres und Sport ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen, soll noch rechtssicherer ausgestaltet werden.

Schlagwörter

Akademie der Polizei, Ermächtigung, HmbPolAG, WVO-HmbPolAG, Weiterübertragungsverordnung