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Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung vom 15.12.2020 (BGBl I Seite 2933); Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2021

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

21.06.2021

Beschreibung

Es werden die Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2021 für die unentgeltliche bzw. verbilligte Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer bekannt gegeben.

Schlagwörter

Arbeitnehmer, Mahlzeiten, Sachbezugswerte, geldwerter Vorteil, unentgeltliche Mahlzeiten, verbilligte Mahlzeiten