Beschreibung
Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten, die ab dem 01.01.2018 gewährt werden, belaufen sich auf 3,23 Euro für ein Mittag- oder Abendessen und für ein Frühstück auf 1,73 Euro.
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Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten, die ab dem 01.01.2018 gewährt werden, belaufen sich auf 3,23 Euro für ein Mittag- oder Abendessen und für ein Frühstück auf 1,73 Euro.