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Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen vom 07.12.2017 (BGBl. I Seite 3906); Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2018

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

03.01.2018

Beschreibung

Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten, die ab dem 01.01.2018 gewährt werden, belaufen sich auf 3,23 Euro für ein Mittag- oder Abendessen und für ein Frühstück auf 1,73 Euro.

Schlagwörter

Mahlzeit, Sachbezugswert, Sozialversicherungsentgeltverordnung